Skip to main content

Pressemitteilung

Am 1. Juli 2017 tritt das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Um Prostituierte besser vor Zwang zu schützen, und auch generell das Gewerbe besser kontrollieren zu können, hat der Bundestag im vergangenen Jahr dieses Gesetz beschlossen, das nun von den Ländern umgesetzt werden soll. Doch kaum ein Bundesland hat es bisher geschafft.

Nordrhein-Westfalen war das erste Bundesland, das ein Gesetz zur Umsetzung erlassen hat. Andere Bundesländer wie beispielsweise Berlin, Hessen oder Sachsen haben nach eigenen Aussagen den Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen – sprich, das Gesetz kann nicht zum geplanten Termin in Kraft treten.

Das wäre aber dringend notwendig, um den negativen Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes von 2002 endlich entgegenzuwirken. Damals wurde es verpasst, der Legalisierung einen geschützten Rahmen zu geben, was dem Missbrauch der Prostitution Tür und Tor öffnete.

Frank Heinrich, MdB, und Vorsitzender des Bündnisses Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V. (GGMH) erklärt hierzu:

„Es ist ein Armutszeugnis für viele Bundesländer, dass sie die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes nicht rechtzeitig in die Wege geleitet haben. Das Gesetz enthält einige Verbesserungen für die Frauen, die wir ausdrücklich als notwendige Korrekturen des Prostitutionsgesetzes begrüßen. Allerdings muss bei der Umsetzung in den Ländern darauf geachtet werden, dass der Schutz der Frauen weiterhin im Vordergrund steht. Werden für die Gesundheitsberatung beispielsweise Gebühren erhoben, werden viele Frauen diese nicht in Anspruch nehmen können. Der Effekt, ihnen einen Kontakt außerhalb des Milieus zu ermöglichen, wäre dahin.“

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) enthält unter anderem eine persönliche Anmeldepflicht für die Prostituierten alle zwei Jahre (für unter 21-Jährige jährlich), eine jährliche Nachweispflicht einer medizinischen Beratung (für unter 21-Jährige alle sechs Monate), eine Kondompflicht für Sexkäufer sowie Auflagen für das Prostitutionsgewerbe. Wo sich die Frauen ab Samstag anmelden sollen, ist jedoch in vielen Bundesländern noch nicht geklärt.

Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V. fordert die Länder dazu auf, die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) schnellstmöglich voranzutreiben und zu kontrollieren.

Photo by Sasun Bughdaryan on Unsplash