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Juni 2018

Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz – „Die Absichten des Gesetzgebers werden zunichte gemacht“

By Prostitutionspolitik

Pressemitteilung

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) trat am 1. Juli 2017 in Kraft mit dem Ziel, die Situation von Frauen in der Prostitution zu verbessern. Wesentliche Grundrechte wie sexuelle Selbstbestimmung, persönliche Freiheit und Gesundheit, die bei der Ausübung der Prostitutionstätigkeit besonders gefährdet sind, sollten besser geschützt werden. Ein Jahr nach der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes sind in den 16 Bundesländern gravierende Unterschiede bei der Umsetzung feststellbar.

Während Nordrhein-Westfalen mit seiner zügig verabschiedeten Durchführungsverordnung allen Bundesländern exemplarisch zeigte, dass es sehr gut möglich war, das Gesetz in der dafür vorgesehenen Zeit umzusetzen, gibt es ein Jahr nach seiner Einführung immer noch Länder, die mit der Umsetzung weit zurückliegen. In Berlin können sich betroffene Frauen zum Beispiel bis zum heutigen Tag nur den Versuch einer Anmeldung bestätigen lassen; die obligatorische Gesundheitsberatung wird noch nicht angeboten. Dieses wirft berechtigte Fragen bezüglich des politischen Willens auf.

Ebenfalls besorgniserregend ist die Tatsache, dass einige Länder, darunter Bayern, Hessen und Sachsen-Anhalt für Anmeldung und Gesundheitsberatung zum Teil erhebliche Gebühren erheben.

Frank Heinrich, Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Bündnisses Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V. erklärt hierzu:

„Es war erklärtes Ziel des Gesetzgebers, durch dieses neue Gesetz gerade den Frauen, die in prekären Umständen leben und daher besonders gefährdet für sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel sind, verlässlichen Zugang zu Informationen über ihre Rechte, Pflichten und Unterstützungsangebote zu ermöglichen. Durch Kenntnis ihrer Rechte und vorhandener Hilfsangebote sollten sie in die Lage versetzt werden, diese Rechte einfordern und selbstbestimmt leben zu können. Diese Absichten des Gesetzgebers werden durch die Erhebung von Gebühren untergraben.“

Aufgrund der hohen Armutsprostitution in Deutschland wird damit einer großen Anzahl an Frauen der Zugang zu Anmeldung und Beratung nahezu unmöglich gemacht. Auf diese Weise werden nicht nur wesentliche Ziele des Gesetzes nicht erreicht, sondern die Situation besonders gefährdeter Frauen wird zusätzlich erschwert.

Gemeinsam gegen Menschenhandel fordert die betreffenden Länder dazu auf, auf eine Erhebung von Gebühren zu verzichten und die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes baldmöglichst und bestmöglich im Sinne des Gesetzgebers umzusetzen. 

Die zögerliche Umsetzung in den einzelnen Bundesländern hat sich schon 2017 kurz nach Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes abgezeichnet (siehe unsere damalige Pressemeldung HIER)

Klicken Sie auf das Titelbild, um die Pressemitteilung herunterzuladen:

Photo by Gio on Unsplash