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Heike Kötz

Was hat die Reform der Gesetze zum Menschenhandel gebracht?

By Forschung

Mit dieser Frage beschäftigten sich sieben ForscherInnen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) über einen Zeitraum von 10 Monaten. Sie untersuchten zahlreiche Strafverfahrensakten und führten ExpertInneninterviews durch. Ihr 160-seitiger Forschungsbericht zur „Evaluierung der Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels (§§ 232 bis 233a StGB) wurde im November 2021 veröffentlicht.

Am 11. Oktober 2022, 18:00 bis 19:30 Uhr stellen sie die Ergebnisse nun in einem Gastvortrag im Rahmen des Kriminologischen Kolloquiums einem breiteren Publikum vor. Wer daran teilnehmen (auch online) muss sich bis zum 09.10.2022 über diesem Link anmelden. 

Der Evaluierung vorausgegangen war eine Ausschreibung durch das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für eine externe Evaluation der im Jahr 2016 neu gefassten §§ 232 bis 233a StGB.

Das ForscherInnenteam machte es sich zum Ziel, dem bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes von Stimmen aus der Praxis geäußerten Vorwurf, die reformierten Strafvorschriften entfalteten in der Praxis keine Wirkung, nachzugehen. Außerdem wollten sie bei der Evaluierung die auf internationale Ebene teilweise geäußerte Kritik einer angeblich unzureichenden Strafverfolgung in Deutschland berücksichtigen. Mittels einer retrospektiven Gesetzesfolgeabschätzung sollte im Wesentlichen die Zielerreichung der Gesetze sowie sonstige Bewährungen neu geschaffener Regelungen in der Praxis kontrolliert werden. Das Team wollte außerdem mögliche (nicht-intendierte) Nebenfolgen ermitteln und bewerten, um im Ergebnis den möglichen Novellierungsbedarf und -umfang beurteilen zu können.

„Alles beim Alten“

Im Fazit kommt der Bericht zu dem Schluss, dass scheinbar „alles beim Alten“ geblieben ist, der Gesetzgeber das Ziel, die strafrechtliche Bekämpfung des Menschenhandels zu verbessern, also bislang nicht erreicht habe.

Im Rahmen der ExpertInneninterviews hatten StaatsanwältInnen beispielsweise in Bezug auf verschiedene Tathandlungen angegeben, dass diese nun schwieriger nachzuweisen wären. Dies beträfe z.B. den Ursachenzusammenhang zwischen der Gewaltanwendung durch den/die Täter/in gegenüber dem Opfer und einer daraus resultierenden Veranlassung des Opfers, die Prostitution fortzusetzen. Ebenso sei das gesetzgeberische Vorhaben, dem Phänomen der sogenannten Loverboys mittels des Tatbestandsmerkmals „List“ Herr zu werden, aus demselben Grund der Nachweisschwierigkeit nicht gelungen.

Der Bericht hebt außerdem die Bedeutung einer Spezialisierung im Bereich Menschenhandel hervor. So drückten die befragten ExpertInnen vermehrt aus, dass vor allem auf Seiten der Gerichte wenig Expertise bezüglich Menschenhandelsverfahren vorliege, die aber aufgrund der Besonderheiten von Menschenhandelsverfahren, wie Spezifika der Opfer und des Prostitutionsmilieus, aber auch aus den tatbestandlich sehr komplizierten und schwer nachzuweisenden Paragraphen, unbedingt erforderlich sei.

Fünf Thesen

Auf den letzten sechs Seiten des Berichts zeigt das ForscherInnenteam in Form von fünf Thesen auf, worin die Ursachen für die mangelnde Verbesserung im Bereich der strafrechtlichen Bekämpfung des Menschenhandels liegen und was möglicherweise getan werden könnte, um das erstrebenswerte Ziel zu erreichen:

1. Die Probleme bei der Strafverfolgung resultieren zu einem nicht geringen Teil aus den materiell-strafrechtlichen Vorschriften. Diese Probleme können partiell durch Änderungen der §§ 232 bis 233a StGB behoben werden.

2. Weitere Probleme, die mit den §§ 232 bis 233a StGB verbunden sind, lassen sich nicht durch Änderungen im materiellen Recht lösen. Dies gilt zumindest dann, wenn man nicht eine radikale Reform der Menschenhandelstatbestände befürwortet. Die Lösung der Probleme muss daher auf einer anderen Ebene gesucht werden. 

3. Die strafprozessrechtlichen Instrumente zur Bekämpfung des Menschenhandels reichen weitgehend aus. Einzig zu erwähnen ist eine Erweiterung des Katalogs schwerer Straftaten in § 100a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO).

4. Zur Behebung der Probleme in der Strafverfolgung des Menschenhandels bedarf es vermehrter Schulungen und Spezialisierungen.

5. Es ist notwendig, die §§ 232 bis 233a und deren Regelungsumfeld sowie die Handhabung dieser „Nachbarregelungen“ im Wege einer ganzheitlichen Betrachtung in den Blick zu nehmen.

Der Bericht endet mit der Feststellung und klaren Forderung des ForscherInnenteams

„[Es ist] offenbar geworden, dass die Handhabung des ProstSchG […] einer erfolgreichen Bekämpfung des Menschenhandels im Wege stehen könnte. […] [D]ie bevorstehende Evaluation des ProstSchG [bietet] die Möglichkeit, die Umsetzung gewerbe- und strafrechtlicher Normen mit Bezug zum Menschenhandel ganzheitlich und auch auf (schädliche) Wechselwirkungen hin zu untersuchen. Diese Chance sollte genutzt werden!“

(Bartsch et al, 2021: 97)

Das  Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist seit 2017 in Kraft und schreibt nach fünf Jahren eine Evaluierung vor. Mit dieser wurde im Juni 2022 ebenfalls das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachen (KFN) vom Bundesfrauenministerium beauftragt. Die komplette Evaluierung muss dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Juli 2025 vorgelegt werden. Weitere Verschärfungen des Gesetzes sind bis dahin nicht zu erwarten. (siehe auch Blogbeitrag „Bundesregierung verschärft die Freierstrafbarkeit“ vom 20. Juli 2021)

Der gesamte Bericht steht hier zum Download zur Verfügung: https://kfn.de/wp-content/uploads/Forschungsberichte/Bericht_Evaluierung_Strafvorschriften_Bekaempfung_Menschenhandel.pdf

Photo by Christian Lue on Unsplash

Spanien auf dem Weg zum Gleichstellungsmodell

By Prostitutionspolitik

Der Einsatz der Frauenbewegung

Seit Jahrzehnten ist die spanische Frauenbewegung bereits aktiv im Kampf gegen die Prostitution. 2019 legten zahlreiche Frauenorganisationen des Landes gemeinsam einen Entwurf für ein Gesetz zur Abschaffung der Prostitution vor. Dies orientierte sich an den Grundlagen des Gleichstellungsmodells (Nordischen Modells), wie es auch in anderen Ländern, allen voran Schweden, bereits implementiert wurde:

  • Kriminalisierung der Nachfrage nach Prostitution (Sexkaufverbot bzw. Freierbestrafung)
  • die strafrechtliche Verfolgung von Zuhältern
  • das Angebot von Lebensalternativen für Frauen in der Prostitution (Ausstiegshilfen).

Etappensieg im Parlament

Am 7. April 2022 errangen sie schließlich einen bedeutenden Etappensieg: Das spanische Parlament stimmt mit Zweidrittel-Mehrheit dafür, ein Gesetz zur Freierbestrafung auf den Weg zu bringen. Eingebracht hatte den Gesetzentwurf die sozialistische Partei von Ministerpräsident Pedro Sánchez, PSOE. Adriana Lastra, die stellvertretende Generalsekretärin der PSOE und zuständig für die Verteidigung des Gesetzentwurfs, wies in ihrer Rede darauf hin, dass es nach Angaben des Innenministeriums 45.000 sexuell ausgebeutete Frauen in Spanien gebe. Sie rief zu einem Konsens auf, um der Straffreiheit der Zuhälterei ein Ende zu setzen: „In einer Demokratie werden Frauen weder gekauft noch verkauft“. Weiters erinnerte sie daran, dass sexuelle Ausbeutung eine „Verletzung der Menschenrechte“ sei. Ihre Partei sei davon überzeugt, „dass diejenigen, die aus der Not heraus entscheiden, nicht frei entscheiden“.

Als nächstes geht der Gesetzesentwurf an den Senat, der Änderungsvorschläge machen oder das Gesetz ganz ablehnen kann. Dann geht es zurück in das Abgeordnetenhaus zur weiteren Diskussion.

Druck der Zivilgesellschaft bleibt stark

Währenddessen bleibt der Druck aus der Zivilgesellschaft stark: Im Mai 2022 demonstrierten zuletzt über 7.000 Personen und über 150 Frauenorganisationen aus ganz Spanien gemeinsam in Madrid für das Gesetz. Überall finden Konferenzen, Kurse und Veranstaltungen statt, mit denen AbolitionistInnen die Gesellschaft sensibilisieren wollen. Doch auch die BefürworterInnen der Prostitution machen mobil und gehen als „Plattform der von der Abschaffung der Prostitution betroffenen Menschen“ (Plataforma de Personas Afectadas por la Abolición de la Prostitución) auf die Straße.

Käme das Gesetz durch, wäre Spanien das siebte Land in Europa mit dem Gleichstellungsmodell (Nordischen Modell) (nach Frankreich, Schweden, Norwegen, Island, Irland und Nordirland).

Hier geht es zum Bericht „EU-Studie empfiehlt Mitgliedsstaaten die Bestrafung von Sexkäufern“

Quellen:

Emma (15.06.2022): Freierbestrafung in Spanien?, online: https://www.emma.de/artikel/spanien-verbietet-prostitution-339553 [accessed: 10.08.2022]

Publico (08.06.2022): Congreso aprueba debatir la ley del PSOE contra la prostitución sin el apoyo de los aliados del Gobierno, online: https://www.publico.es/politica/congreso-aprueba-debatir-ley-prostitucion-psoe-apoyo-aliados-gobierno.html [accessed: 10.08.2022]

The Objective (07.06.2022): Los afectados por la abolición de la prostitución preparan un ‚verano caliente‘ contra el Gobierno, online: https://theobjective.com/espana/2022-07-06/prostitucion-verano-caliente-gobierno/ [accessed: 10.08.2022]

Foto von Fernando Sánchez (Europa Press)

Strafe für Gewährung von Kirchenasyl

By sexuelle Ausbeutung

Eine Würzburger Ordensschwester muss sich erneut vor Gericht dafür verantworten, dass sie zwei Betroffenen von Menschenhandel Kirchenasyl gewährt hatte. Am 14. Juli findet nun der Berufungsprozess statt, in dem die Staatsanwaltschaft sogar noch eine höhere Strafe fordert, während die Ordensschwester auf einen Freispruch hofft.

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KAS-Studie mit Empfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung des Nordischen Modells

By Forschung

So ist das Nordische Modell aufgebaut

In ihrer von der Konrad-Adenauer-Stiftung geförderten Studie “Perspectives on the Swedish Model to Prevent and Combat Prostitution and Trafficking” („Sichtweisen auf das schwedische Modell zur Verhinderung und Bekämpfung von Prostitution und Menschenhandel“, Übers. durch den Verf.) gibt Dr.in Wanjiku Kaime Atterhög, leitende Forscherin und Dozentin der Abteilung für Psychologie und Sozialarbeit an der Mid Sweden University, zuerst einen Überblick über die Geschichte und den aktuellen Stand des sogenannten „Schwedischen“ oder „Nordischen Modells“ und spricht anschließend Empfehlungen zur zukünftigen Verbesserung der Umsetzung aus.

Der 20-seitige Bericht in englischer Sprache ist leicht lesbar und erlaubt es Interessierten, sich ein gutes Bild von der Lage rund um das Schwedische Gesetz zu Prostitution und Menschenhandel zu machen. Atterhög hat sich insbesondere 2018 und 2021 intensiv mit dem Thema beschäftigt und praktische Forschungsarbeiten in Schweden durchgeführt, auf die sie in der Studie Bezug nimmt.

Sie erklärt, wie das Schwedische oder Nordische Modell aus drei Säulen oder Komponenten besteht, die in ihrer Gesamtheit wichtig für die Wirkung des Gesetzes sind. So stellt die Bestrafung des Sexkaufes nur eine Säule dar, die zum einen von der sozialen und zum anderen von der edukativen Säule begleitet wird. Atterhög erklärt, welche bedeutende Rolle gerade die soziale Komponente in der Vorbereitung des Schwedischen Gesetzes spielte und zitiert hierfür aus der Empfehlung zum 1999 in Kraft getretenen Gesetz: „A very important part of the work to reduce prostitution is the efforts made by social services…”. Auch der dritten, edukativen Komponente, die das Ziel einer gesellschaftlichen Veränderung bezüglich der Einstellung zum Thema Prostitution bzw. Sexkauf verfolgt, misst sie eine bedeutende Rolle zu.

Hier besteht noch Handlungsbedarf

Handlungsbedarf sieht sie in Schweden in der edukativen, vor allem aber im Bereich der sozialen Säule. Diese müsse gestärkt und besser finanziert werden. So zeigten die Ergebnisse ihrer Forschungen, dass Unterstützungsleistungen derzeit vor allem von zivilgesellschaftlichen Organisationen und nur in geringem Maße von staatlichen Institutionen geleistet werden. Es fehle eine klare Strategie und klare Richtlinien, um Personen, die aus der Prostitution aussteigen wollten, effektiv – vor allem auch langfristig – zu unterstützen und zu begleiten.

Sie betont, dass ein großer Teil der Personen, die in der Prostitution tätig sind oder zum Zweck der sexuellen Ausbeutung nach Schweden gehandelt werden, nicht schwedische Staatsangehörige seien. Afrikanische undokumentierte Frauen in der Prostitution seien sich der Gesetzeslage in Schweden oft nicht bewusst und hätten daher Angst davor, identifiziert und abgeschoben zu werden, obwohl sie in Schweden nicht kriminalisiert würden. Hier fehle es also an erreichbarer Information. Darüber hinaus erhielten nur sehr wenige identifizierte Betroffene des Menschenhandels längerfristige Aufenthaltsgenehmigungen oder Asyl aus humanitären Gründen und es gebe nicht genügend Schutzhäuser, die Betroffene für eine längere Zeit aufnehmen könnten.

Ländern, die das Nordische Modell übernehmen wollen, empfiehlt Atterhög, ein klares Verständnis bezüglich des Zusammenhangs der Phänomene Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zu erlangen und allen drei Komponenten des Modells die gleiche Priorität und Finanzierung einzuräumen. Die Nachbetreuung von Aussteigerinnen aus der Prostitution in den verschiedenen Phasen der Betreuung und das Angebot nachhaltiger Alternativen sei hier besonders wichtig, um den Kreislauf von Benachteiligung und Ausbeutung zu durchbrechen.

Link zum Download der KAS-Studie: Konrad-Adenauer-Stiftung – Regional Programme Nordic Countries – Perspectives on the Swedish Model to Prevent and Combat Prostitution and Trafficking (kas.de)

Quelle Bild: Konrad-Adenauer-Stiftung

Bundesregierung verschärft die Freierstrafbarkeit

By Prostitutionspolitik

Staatsministerin gibt Reformen bei GGMH-Fachtagung bekannt

In ihrem Beitrag im Rahmen unserer Fachtagung am 24. Juni 2021 kündigte Anette Widmann-Mauz, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands, zwei bedeutende Reformen in der Prostitutionspolitik an.

Wie auch verschiedene Tageszeitungen berichteten, soll zum einen der Paragraph 232a Absatz 6 des Strafgesetzbuches verschärft werden, in dem die Strafbarkeit von Freiern geregelt ist. Im Sinne einer Beweislastumkehr müssten Behörden den Freiern nun nicht länger den Vorsatz nachweisen, eine offensichtliche Zwangslage einer prostituierten Frau in Anspruch genommen zu haben, sondern Freier müssten im Gegenzug nachweisen, dass sie von dieser nichts bemerkt hätten. Ein Herausreden sei nicht mehr so leicht möglich, erklärt die Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier (SPÖ) im Interview mit der Zeit Online und gibt an, dass Freiern nun eine Haftstrafe von drei Jahren drohe, wenn bei einer prostituierten Frau Zeichen von Gewalt, Einschüchterung und Ausbeutung deutlich sichtbar gewesen seien.

Kritiker der liberalen deutschen Prostitutionspolitik weisen schon lange auf die große Problematik ausbeuterischer Strukturen in der Prostitution hin. Wenn auch noch weit von einem Sexkaufverbot für Freier im Sinne des Nordischen Modells entfernt, ist der Beschluss der Bundesregierung für die genannte Verschärfung doch als Schritt in die richtige Richtung zu sehen.

Ebenfalls ein großer Schritt in die richtige Richtung war der Beschluss für ein 20 Millionen Euro umfassendes Programm der Ausstiegshilfe für minderjährige und schwangere Prostituierte. Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende im Bundestag, Nadine Schön (CDU), sagte der FAZ: „Wir wollen die menschenunwürdigen Bedingungen in der Prostitution beenden und Menschenhandel stoppen.“

Weitere Verschärfungen für CDU/CSU denkbar

Bisher nicht durchsetzen konnten sich CDU/CSU laut Artikel der FAZ zum Thema leider mit Vorschlägen wie der Bestrafung von Freiern, die für Sex mit Minderjährigen oder Schwangeren zahlten, oder der Erhöhung des Mindestalters für Prostituierte auf 21.

Zu weiteren Verschärfungen dürfte es laut Einschätzung der FAZ aber in den nächsten Jahren nicht kommen. So hätten SPD und CDU/CSU darauf geeinigt, die Lage von Prostituierten ab 2022 über eine Zeit von drei Jahren zunächst wissenschaftlich evaluieren zu lassen und erst im Anschluss weitere Reformen zu beschließen.

Die Mitschnitte von unserer GGMH Fachtagung 2021 mit Anette Widmann-Mauz als eine der Keynote-Sprecherinnen finden sich hier: Videos – Programm / Program | GGMH Fachtagung 2021

Einen Bericht zur Fachtagung gibt es HIER.

Presseartikel zum Thema:

Regierung will Prostituierte besser schützen (faz.net)

Prostitution: Breymaier: Freier von Prostituierten schärfer bestrafen | ZEIT ONLINE

(2) Sexarbeit und Politik: Koalition will härter gegen Freier vorgehen – Politik – Tagesspiegel

Quelle Bild: Deutscher Bundestag, Fotograf: Marco Urban

Große Reichweite und ein eindringlicher Appell zum Handeln: So war unsere Fachtagung 2021

By sexuelle Ausbeutung

Mit einem dringenden Appell zum Handeln ging unsere zweitägige hochkarätig besetzte virtuelle Konferenz mit über 30 Sprecherinnen und Sprechern über Trends und Strategien der Bekämpfung des Menschenhandels und aller Formen sexueller Ausbeutung am 24. und 25. Juni zu Ende. Zu den rund 600 TeilnehmerInnen gehörten überwiegend Fachleute von Polizei und Ermittlungsbehörden, Regierungsstellen und Botschaften sowie Nichtregierungsorganisationen aus Deutschland sowie aus zahlreichen europäischen und außereuropäischen Ländern.

Veranstaltet wurde die Fachtagung dieses Jahr zusammen mit der Konrad-Adenauer-Stiftung und dem Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE.

Der Schwerpunkt lag auf langfristigen und nachhaltigen politischen Lösungen, der Stärkung der nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen, neuen, vielversprechenden Ansätzen der Strafjustiz und innovativen Ansätzen der Zivilgesellschaft im Umgang mit neuen Trends und Herausforderungen.

Sowohl die ehemaligen Betroffenen unter den Sprecherinnen, als auch die weiteren Expertinnen und Experten, die im Rahmen der vier unterschiedlichen Panels zu Wort kamen, legten einen Schwerpunkt auf das Thema der Nachfrage.

Kevin Hyland OBE, Mitglied der ExpertInnengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) des Europarats, sprach von der Notwendigkeit, den moralischen Kompass in der Gesellschaft zurückzusetzen. Das Wohlergehen der Menschen müsse an erster Stelle stehen und nicht die Wirtschaft und Reichtum. Menschenhandel und alle Formen der sexuellen Ausbeutung geschehen unmittelbar vor unseren Augen und bleiben dennoch verborgen. Wir marginalisierten Betroffene während die Nachfrage unberücksichtigt bleibe und die Täter und Täterinnen straffrei ausgingen. Dies müsse sich dringend ändern. Er forderte: „Wir müssen den Tätern und Täterinnen jeglichen möglichen Profit aus dem Verbrechen des Menschenhandels nehmen!“

Annette Widmann-Mauz, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands, erklärte, die Frauen Union sei nach intensiven Diskussionen zu der gemeinsamen Haltung gelangt, dass Prostitution eben kein Job wie jeder andere sei und es in Deutschland einen Perspektivwechsel brauche, der endlich die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen in den Fokus rückt.

Widmann-Mauz verkündete darüber hinaus, der Bundestag werde in Kürze beschließen, 20 Millionen Euro für Ausstiegshilfen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollten Freier durch eine Beweislastumkehr stärker in die Verantwortung genommen werden. So müssten diese zukünftig nachweisen, dass sie von der Zwangslage einer Betroffenen, von der sie sexuelle Dienstleistungen in Anspruch genommen hatten, nichts gewusst hätten. Diese angekündigte gesetzliche Maßnahme wurden am Freitag nach der Fachtagung von dem Bundestag beschlossen.

Während Prostitution in Deutschland derzeit legal und reguliert ist, machten sich einige Sprecherinnen und Sprecher für das sogenannte “Gleichstellungsmodell” nach dem Vorbild von Frankreich und Schweden stark, das die Gleichstellung der Geschlechter fördert. In beiden Ländern werden Sexkäufer und Zuhälter bestraft, während die in der Prostitution Tätigen entkriminalisiert und beim Ausstieg unterstützt werden. Dieses Modell der Prostitutionspolitik wurde insbesondere von drei der ehemaligen Betroffenen, die bei der Konferenz zu Wort kamen, Sandra Norak, Shandra Woworuntu und Diane Martin CBE, stark befürwortet. In ihrer vehementen Rede stellte Shandra Woworuntu klar: “Prostitution ist eine Form der Unterdrückung, kein Beruf!”

Diane Martin CBE bat in ihrem Statement eindringlich darum, auf die Stimmen der sogenannten “Survivors” (“Überlebende” der Prostitution) zu hören: “Unsere Körper und unsere Seelen sind die Zeugen des entmenschlichenden Systems der Prostitution.” Sie drängte: “Wir müssen die Nachfrage nicht reduzieren, sondern abschaffen!” 

Die Video-Mitschnitte von allen vier Panels der Fachtagung sind bereits auf der Website der Fachtagung unter https://fachtagung2021.ggmh.de/programm für alle Interessierten abrufbar und wir freuen uns bereits jetzt auf unsere Folgekonferenz im Frühjahr 2022 live in Berlin, zu der wir an dieser Stelle schon einmal eine herzliche Einladung aussprechen möchten.

Menschenhandel: Kongress verschoben – die Not der Frauen nicht

By sexuelle Ausbeutung

Die Corona Maßnahmen in Deutschland machen es unumgänglich: Der Kongress “Gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung“, der vom 8. bis 11. November 2020 im Christlichen Gästezentrum Schönblick in Schwäbisch Gmünd geplant war, muss leider ins übernächste Jahr auf den 29. Mai bis 1. Juni 2022 verschoben werden. Der Kongress soll Frauen in Prostitution eine Stimme geben und gleichzeitig nach Lösungsansätzen suchen.

Wir verschieben den Kongress mit großem Bedauern, denn der erste Corona Lockdown hat die Lage vieler Frauen in Prostitution in Deutschland neu ins Bewusstsein der Bevölkerung und der Politik gerückt. Etliche Frauen wurden obdachlos und machtlos. Gerade jetzt ist die Zeit zu handeln. Die verschärfte Lage durch Covid-19 und die Verschiebung des Kongresses hält uns nicht davon ab, unser gemeinsames Ziel intensiv zu verfolgen. Durch Videostatements von Politikerinnen und Politikern sowie Referenten, die ihre Teilnahme am Kongress zugesagt hatten, wollen wir das Leid von Zehntausenden Frauen ans Licht bringen und damit zu einer gesellschaftlichen Sensibilisierung und zu steigendem Unrechtsbewusstsein beitragen. Denn eines ist klar und sichtbar: Menschenhandel und Sklaverei (betrifft auch Männer und Kinder) ist in Deutschland deutlich präsent.

Statements:

Statement von Uwe Heimowski

Veranstalter:
Gemeinsam gegen Menschenhandel, Deutsche Evangelische Allianz, International Justice Mission, Aktion Hoffnungsland, Mission Freedom und Schönblick