Definition: Was ist Menschenhandel?
Das sogenannte Palermo-Protokoll der Vereinten Nationen (UN) enthält die erste internationale rechtsverbindliche Definition von Menschenhandel.
Artikel 3 lit. a des Palermo-Protokolls1 definiert Menschenhandel als „Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung.“
Menschenhandel besteht demnach aus drei Elementen
- einer Aktion: z. B. Rekrutierung oder Beförderung von Betroffenen;
- unlauteren Mitteln: z. B. Täuschung, Manipulation, Einschüchterung, Zwang;
- Ausbeutungsabsicht, z. B. Ausbeutung der Arbeitskraft, sexuelle Ausbeutung, Ausbeutung zur Begehung von Straftaten, Ausbeutung zur Bettelei.