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Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels

Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels, das am 15. Oktober 2016 in Kraft getreten ist, setzt die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer um.

In diesem Zuge wurden die deutschen Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels in den §§ 232 bis 233a StGB grundlegend umgestaltet und erweitert.

Der eigentliche Menschenhandel (§ 232 StGB) und die ihm nachfolgenden Ausbeutungsformen (Zwangsprostitution, Zwangsarbeit sowie Ausbeutung der Arbeitskraft und Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung – §§ 232a bis 233a StGB) stellen schwere Straftaten dar.

Durch die grundlegende Umgestaltung und Erweiterung der entsprechenden Strafvorschriften sollte laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine bessere Praxistauglichkeit den Strafvorschriften und insbesondere eine bessere Bekämpfung der Arbeitsausbeutung erreicht werden.

Das Gesetz sieht u.a. vor, dass Sexkäufer („Freier“) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden, wenn sie bei einer von Zwangsprostitution betroffenen Person wissentlich sexuelle Handlungen vornehmen oder an sich vornehmen lassen. Außerdem wurden im Bereich Menschenhandel neue Straftatbestände (Bettelei, Begehung von Straftaten, Organhandel) aufgenommen.

(Quelle: BMJ)

Am 14. April 2021 hat die Europäische Kommission die aktuelle Strategie der EU zur Bekämpfung des Menschenhandels 2021-2025 verabschiedet und darin anerkannt, dass die über zehn Jahre alte Richtlinie möglicherweise nicht mehr in allen relevanten Aspekten in vollem Umfang ihren Zweck erfüllt.

Folglich sieht die Strategie als zentrale Maßnahme vor, die Umsetzung der Richtlinie zu bewerten und gegebenenfalls auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Bewertung eine Überarbeitung vorzuschlagen, damit die Richtlinie für ihre Zwecke geeignet ist. Unter anderem soll hierfür geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, EU-Mindestvorschriften einzuführen, durch die die Nutzung von Diensten, für die Opfer des Menschenhandels ausgebeutet werden, unter Strafe gestellt wird.

(Quelle: Presseartikel der Vertretung der EU Kommission in Deutschland)

Gesetz zur Regulierung der Prostitution in Deutschland

Am 1. Juli 2017 wurde das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) verabschiedet. Das Gesetz ist als Schritt in die richtige Richtung zu betrachten. Es nimmt vor allem BordellbetreiberInnen in die Pflicht und schafft Maßnahmen, durch die Zwangsprostitution und menschenunwürdige Praktiken unterbunden werden sollen.

Kernelemente sind:

  • die Einführung einer Anmeldepflicht,
  • verbindliche regelmäßige Beratungs- und Gesundheitsgespräche,
  • eine Erlaubnispflicht für Bordellbetriebe, die an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen und an die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibenden gebunden ist,
  • eine Kondompflicht,
  • das Verbot von entwürdigenden Praktiken
  • und ein verstärkter Jugendschutz.

Um das Gesetz umzusetzen wurde gesetzlich festgelegt, dass eine bundesweite Statistik geführt werden soll, in der erfasst wird, wo und wie viele Menschen als in der Prostitution tätig gemeldet sind. Auch wurde eine Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung der Prostitutionstätigkeit festgelegt.

Die Umsetzung und das Anmeldeverfahren wird in den Bundesländern unterschiedlich gestaltet. Weitere Informationen zu den konkreten Maßnahmen des Gesetzes finden sich auch auf der Internetseite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Unser Positionspapier zum Gleichstellungsmodell

Der Umgang mit Prostitution wird in Deutschland derzeit kontrovers diskutiert. Anlass dafür bietet u.a. die Umsetzung des sogenannten Gleichstellungsmodells (auch bekannt als Nordisches oder Schwedisches Modell der Prostitutionspolitik) in immer mehr Ländern, zuletzt in Frankreich (2016), der Republik Irland (2017) und Israel (2020).

Gemeinsam gegen Menschenhandel nimmt im Rahmen eines Positionspapiers Stellung zu der aktuellen Diskussion.

Dieses Positionspapier ist das Ergebnis eines längeren Meinungsbildungsprozesses in den einzelnen Mitgliedsvereinen. 

Das komplette Positionspapier kann HIER bzw. per Klick auf das Bild links heruntergeladen werden.