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Regulierung

Diakonie Deutschland positioniert sich gegen ein Sexkaufverbot

By Prostitutionspolitik

10-Punkte Papier für die soziale Arbeit

2015 bezog die Diakonie in einem 10-Punkte Papier für die soziale Arbeit mit Prostituierten und Betroffenen von Menschenhandel Position zum Thema Prostitution und Menschenhandel und stellte klar, dass sie ausdrücklich nicht ein Verbot der Prostitution unterstützt, da dies eine weitere Stigmatisierung der Prostituierten zur Folge hätte. In diesem Papier wird nicht zwischen Prostitutionsverbot und Sexkaufverbot unterschieden. Ein Verbot der Prostitution wie beispielsweise in Rumänien, Albanien oder Serbien bestraft auch prostituierte Frauen, was ihre häufig prekäre Situation nur noch verschärft. Bei einem Sexkaufverbot werden Frauen in der Prostitution jedoch nicht kriminalisiert.

Die Diakonie erkannte damals an, dass sich Frauen und Männer, die sich prostituieren oder sexuell ausgebeutet werden, meist in sozialen Notlagen befinden, und mahnte, dass sowohl Freier als auch die unmittelbaren Profiteure, die als Clubbesitzer und Vermieter hohe Gewinne erzielen, verantwortlich einzubeziehen seien.

Positionspapier: Unterstützung statt Sexkaufverbot

Im November 2019 veröffentlichte sie zusammen mit der Deutschen Aidshilfe, dem Deutschen Frauenrat, dem Deutschen Juristinnenbund und einzelnen Fachberatungsstellen ein gemeinsames Positionspapier mit dem Titel „Unterstützung statt Sexkaufverbot“, das auf die zu dem Zeitpunkt in Deutschland neu belebte Debatte über den Umgang mit Prostitution reagierte. Entsprechend des Titels sprachen sich die Organisationen gegen ein Sexkaufverbot aus und argumentierten, eine Kriminalisierung von „Sexarbeit“ schütze Prostituierte nicht vor Zwang, sondern führe zu mehr Gesundheitsrisiken, Gewalt und prekären Lebensverhältnissen.

Während hier weiterhin anerkannt wurde, dass die Arbeit in der Prostitution „körperlich belastend und mit Gesundheitsrisiken verbunden“ sein kann, wurde zugleich auf die „vielfältigen“ Lebenssituationen und Arbeitsbedingungen von „Sexarbeiter_innen“ hingewiesen: „Die einen haben sich aus freien Stücken für diesen Beruf entschieden und betonen ihr Recht darauf. Für andere ist diese Arbeit die einfachste Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wieder andere stehen mangels Zugang zu anderen Arbeitsmöglichkeiten und aufgrund materieller Not unter Druck. Manche haben mit Drogenabhängigkeit zu kämpfen. Und manche sind tatsächlich Opfer von Gewalt.“ (Hervorh. durch Verf.) In diesem Papier findet die Verantwortung von unmittelbaren Profiteuren keine Erwähnung mehr.

Broschüre nach der Pandemie spricht sich für Regulierung aus

Nach einer Pressemeldung während der Pandemie 2020, brachte die Diakonie Deutschland im März 2021 eine Broschüre heraus, in der sie erklärt, warum sie sich gegen ein Sexkaufverbot in Deutschland einsetzt. Das 10-seitige Dokument bezieht sich bereits in der Einleitung auf das Positionspapier von 2019 und wiederholt – in eigenen Worten – dieselbe Argumentation und dieselben Forderungen.

Primär wird kritisiert, dass mit einem Sexkaufverbot die Menschen, die man mit einem Sexkaufverbot eigentlich schützen wolle, in prekäre und gefährliche Arbeitsverhältnisse und -bedingungen gezwungen würden. Als Beispiel wird die Situation der Betroffenen während der Einschränkungen in Verbindung mit der Corona-Pandemie genannt. Hier hätte sich gezeigt, dass Verbote Prostitution nicht verhindern, sondern vielmehr in die Illegalität drängen würden. Dabei bleibt jedoch unberücksichtigt, dass während der Corona-Krise prostituierte Frauen in den meisten Städten ebenfalls mit Bußgeldern belegt wurden und dass ihnen kaum Alternativen zu einer Arbeit in der Prostitution angeboten wurden. Daher ist ein unmittelbarer Vergleich mit dem Sexkaufverbot nach dem sogenannten Nordischen Modell hier irreführend.

Anstelle eines Sexkaufverbots ist gemäß der Diakonie der bisherige deutsche Ansatz der Regulierung von Prostitution der richtige Weg. Eventuelle Missstände seien insbesondere auf eine mangelnde Durchsetzung der bestehenden Gesetze zurückzuführen. Dem müsse mit mehr Schulungen und mehr personellen Ressourcen entgegengewirkt werden.

Die Diakonie warnt davor, die „reguläre Prostitution“ mit Themen wie Menschenhandel, Zwang zur Prostitution oder sexueller Ausbeutung zu vermischen. Es sei wichtig, diese Themen voneinander zu trennen – auch wenn „die Grenzen fließend“ seien. In ihren Forderungen spricht sich die Diakonie Deutschland abschließend für eine Stärkung der Selbstbestimmung, Selbstbe­hauptung und Selbstorganisation aus, für den Ausbau von Fachberatungsstellen und Verbesserungen im gesundheitlichen Bereich. Auch ein verbesserter Schutz für Betroffene des Menschenhandels sei notwendig.

Die komplette Broschüre kann auf der Homepage der Diakonie Deutschland heruntergeladen werden: Prostituierte beraten und unterstützen: „Rechte stärken – Respekt zeigen.“ – Infoportal – Diakonie Deutschland

Harsche Kritik für Deutschlands und Neuseelands Prostitutionspolitik

By Prostitutionspolitik

Neuseeländisches Gesetz nicht so fortschrittlich wie gedacht

In einem neuen Bericht von Juni 2021 vergleicht die internationale Organisation Coalition against Trafficking in Women (CATW, Koalition gegen den Frauenhandel, Übers. durch die Verf.) die Prostitutionsgesetze, die seit 2002 in Deutschland und in Neuseeland in Kraft getreten sind.

Während die Deutsche Gesetzgebung, vor allem vor der Änderung von 2017, international stark kritisiert wird, wird das Neuseeländische Modell häufig als fortschrittlicher Ansatz gelobt. Mit dieser Haltung will CATW aufräumen und erklärt gleich zu Beginn des Berichts: „Beide Gesetze tragen zur Erweiterung des Prostitutionsmarktes bei, ermächtigen Sexkäufer, legitimieren Zuhälter und Bordellbesitzer und erhöhen den Sexhandel.“ (Übers. durch die Verf.)

Auf acht Seiten vergleicht der Bericht im Folgenden gut illustriert und übersichtlich graphisch dargestellt beide Länder in Bezug auf verschiedene Aspekte. Auf weiteren vier Seiten lassen sich alle im Bericht verwendeten Quellen nachprüfen und kleine Infoboxen weisen auf mehr unangenehme Fakten in beiden Ländern hin, beispielsweise auf die Verurteilung des deutschen Bordellbesitzers Rudloff, der lange als „Saubermann“ galt während er im Hintergrund von Menschenhandel profitierte.

Unterschiedliche Wahrnehmung, aber klare Parallelen in Prostitutionspolitik

Im Vergleich zeigt sich, dass beide Länder in Bezug auf ihre Prostitutionspolitik zwar international unterschiedlich wahrgenommen werden, aber bereits angefangen bei ihrem historischen Hintergrund Parallelen aufweisen. Auch in der gesamten Struktur und Charakterisierung des Prostitutionsmarktes – Prostituierte, Sexkäufer, Regulierungen für Bordelle, Auswirkungen auf die Gesellschaft etc. – ähneln sich Deutschland und Neuseeland stark.

CATW kritisiert abschließend: „Beide Länder ignorieren weiterhin die systemische Marginalisierung und die Gefährdung von Menschen in der Prostitution. Indem sie Prostitution als ‚Arbeit‘ bezeichnen, belasten beide prostituierte Personen unfairerweise mit den Pflichten eines Arbeitnehmers (z.B. Steuern), während sie ihnen wenig bis gar keine der Vorteile und keinen Schutz vor Ausbeutern einräumen – es sei denn, Betroffene sind in der Lage, einen Fall vor Gericht zu bringen.“ (Übers. durch die Verf.)

Hier findet sich der Bericht zum Download auf Englisch: Germany-New-Zealand-A-Comparison-in-Prostitution-Law-FINAL.pdf (catwinternational.org)

Quelle Bild: CATW International

Bundesregierung verschärft die Freierstrafbarkeit

By Prostitutionspolitik

Staatsministerin gibt Reformen bei GGMH-Fachtagung bekannt

In ihrem Beitrag im Rahmen unserer Fachtagung am 24. Juni 2021 kündigte Anette Widmann-Mauz, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands, zwei bedeutende Reformen in der Prostitutionspolitik an.

Wie auch verschiedene Tageszeitungen berichteten, soll zum einen der Paragraph 232a Absatz 6 des Strafgesetzbuches verschärft werden, in dem die Strafbarkeit von Freiern geregelt ist. Im Sinne einer Beweislastumkehr müssten Behörden den Freiern nun nicht länger den Vorsatz nachweisen, eine offensichtliche Zwangslage einer prostituierten Frau in Anspruch genommen zu haben, sondern Freier müssten im Gegenzug nachweisen, dass sie von dieser nichts bemerkt hätten. Ein Herausreden sei nicht mehr so leicht möglich, erklärt die Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier (SPÖ) im Interview mit der Zeit Online und gibt an, dass Freiern nun eine Haftstrafe von drei Jahren drohe, wenn bei einer prostituierten Frau Zeichen von Gewalt, Einschüchterung und Ausbeutung deutlich sichtbar gewesen seien.

Kritiker der liberalen deutschen Prostitutionspolitik weisen schon lange auf die große Problematik ausbeuterischer Strukturen in der Prostitution hin. Wenn auch noch weit von einem Sexkaufverbot für Freier im Sinne des Nordischen Modells entfernt, ist der Beschluss der Bundesregierung für die genannte Verschärfung doch als Schritt in die richtige Richtung zu sehen.

Ebenfalls ein großer Schritt in die richtige Richtung war der Beschluss für ein 20 Millionen Euro umfassendes Programm der Ausstiegshilfe für minderjährige und schwangere Prostituierte. Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende im Bundestag, Nadine Schön (CDU), sagte der FAZ: „Wir wollen die menschenunwürdigen Bedingungen in der Prostitution beenden und Menschenhandel stoppen.“

Weitere Verschärfungen für CDU/CSU denkbar

Bisher nicht durchsetzen konnten sich CDU/CSU laut Artikel der FAZ zum Thema leider mit Vorschlägen wie der Bestrafung von Freiern, die für Sex mit Minderjährigen oder Schwangeren zahlten, oder der Erhöhung des Mindestalters für Prostituierte auf 21.

Zu weiteren Verschärfungen dürfte es laut Einschätzung der FAZ aber in den nächsten Jahren nicht kommen. So hätten SPD und CDU/CSU darauf geeinigt, die Lage von Prostituierten ab 2022 über eine Zeit von drei Jahren zunächst wissenschaftlich evaluieren zu lassen und erst im Anschluss weitere Reformen zu beschließen.

Die Mitschnitte von unserer GGMH Fachtagung 2021 mit Anette Widmann-Mauz als eine der Keynote-Sprecherinnen finden sich hier: Videos – Programm / Program | GGMH Fachtagung 2021

Einen Bericht zur Fachtagung gibt es HIER.

Presseartikel zum Thema:

Regierung will Prostituierte besser schützen (faz.net)

Prostitution: Breymaier: Freier von Prostituierten schärfer bestrafen | ZEIT ONLINE

(2) Sexarbeit und Politik: Koalition will härter gegen Freier vorgehen – Politik – Tagesspiegel

Quelle Bild: Deutscher Bundestag, Fotograf: Marco Urban