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Prostitutionspolitik

Zoom-Konferenz „Das ganze Feld im Blick?“: Kritik an ProstSchG-Evaluation

By Forschung, Prostitutionspolitik

Fachleute und Betroffene bemängeln methodische Mängel und realitätsferne Ergebnisse der Evaluationsstudie zum Prostituiertenschutzgesetz.

Pressemeldung vom 30.07.2025

Rund einen Monat nach Vorstellung der offiziellen Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) durch das Bundesfamilienministerium haben Expert/innen und Betroffene auf einer bundesweiten Online-Konferenz deutliche Kritik an dem Bericht geübt. In der Veranstaltung mit dem Titel „Das ganze Feld im Blick?“ diskutierten am 28. Juli fast 200 Teilnehmende die Studienergebnisse. Die Konferenz, zu der das Bündnis gegen Menschenhandel und IZwangs-I Prostituion Ludwigsburg gemeinsam mit dem Bündnis Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V. und der Bundeszentrale für Politische Bildung Baden Württemberg eingeladen hatte, diente als Plattform für Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis und Betroffenen. Der Tenor: Die vorgelegte Evaluation bildet nun möglicherweise die Basis für weitere politische Entscheidungen, obwohl sie gravierende methodische Schwächen aufweist und ein Zerrbild der Realität zeichnet. „Die Evaluation hat nicht die nötigen Erkenntnisse gebracht, um die einzige Grundlage für weitere politische Diskussionen zu sein“, betonte die Erziehungswissenschaftlerin Marie Kaltenbach in ihrem Einführungsvortrag.

Dr. Jakob Drobnik, Sozialethiker und Jurist, analysierte in seinem Beitrag die Methodologie des fast 900-seitigen Evaluationsberichts und stellte eine grundlegende Verzerrung fest. Er monierte, der Bericht sei von Beginn an „explizit voreingenommen“und suche „von Anfang an eine Bestätigung“ für die Wirkung des ProstSchG, statt ergebnisoffen zu untersuchen. Als Beispiel verwies Drobnik auf suggestive Frageformulierungen im Prostituierten-Survey. Eine der Fragen lautete etwa: „Möchten Sie gesund bleiben?“, worauf natürlich nahezu 100 % der Befragten mit Ja antworteten. Dennoch leiteten die Studienautoren daraus ein „hohes Gesundheitsbewusstsein“ der Prostituierten ab. Solche trivialen Items und daraus gezogene Schlussfolgerungen bezeichnete Drobnik als irreführend. Sie belegten aus seiner Sicht die Voreingenommenheit der Studienmacher, die eher eine Rechtfertigung des geltenden Systems geliefert hätten als eine unbefangene Evaluation. Auch inhaltlich, so Drobnik, wirke der Bericht streckenweise wie eine Verteidigungsschrift des ProstSchG. Die Autoren vermittelten Prostitution als „ganz normale […] Tätigkeit“ und schlugen unter anderem vor, Minderjährige in der Prostitution zu beraten und hochschwangeren Frauen die Sexarbeit zu erleichtern. Solche Empfehlungen stießen bei den Konferenzteilnehmerinnen auf scharfe Kritik. „Es ist keine Evaluation, sondern die Verteidigung dessen, was nicht zu verteidigen ist“, resümierte Drobnik.

Mangelnde Realitätsnähe, Kritik von Betroffenen: Eine weitere wichtige Stimmen der Konferenz war Marlene, Aktivistin und Überlebende aus der Prostitution und Mitglied des Betroffenen-Netzwerks Ella, in dem sich Frauen mit eigener Prostitutionserfahrung zusammengeschlossen haben. Sie bezeichnete zentrale Befunde der Studie als „völlig realitätsfern“, etwa die Angaben, wonach 44 % der Sexarbeiterinnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, 26–27 % einen Hochschulabschluss haben und 57 % der Befragten der Prostitution lediglich nebenberuflich nachgehen. „Diese Zahlen decken sich überhaupt nicht mit meinen Erfahrungen“, kritisierte Marlene. Überlebende wie sie seien in der Untersuchung gar nicht erst befragt worden, ein Versäumnis, das sie als „gravierenden Mangel“ bezeichnete. Und sie erklärte eindrücklich, dass das Ausmaß dessen, was in der Prostitution geschieht, für Betroffene oft erst Jahre später greifbar wird, in der aktiven Zeit werde vieles ausgeblendet, um das Überleben zu sichern.

Auch Fachkräfte aus Beratungsstellen zweifelten die Aussagekraft der Online-Befragung an. So berichtete eine Sozialarbeiterin aus Stuttgart, die im Rahmen des ProstSchG gesundheitliche Beratungen durchführt, schon während der Erhebungsphase an das Forschungsteam, dass insbesondere viele osteuropäische Frauen den umfangreichen Fragebogen trotz Hilfe kaum ausfüllen konnten. Aufgrund von Sprachbarrieren und dem Zeitaufwand von teils über 40 Minuten sei es nicht gelungen mit diesen Frauen den Fragebogen vollständig durchzugehen. Dadurch blieben ausgerechnet die vulnerabelsten Personengruppen in der Studie unterrepräsentiert. „So werden in Ihrer Evaluation nur Personen sichtbar und berücksichtigt, die Zugang dazu haben und in der Lage sind, diese umfassenden Fragen zu beantworten“, schrieb sie an das KFN, das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen, das die Evaluation durchführte. Die Lebensrealität vieler Migrantinnen in der Prostitution, die die Beratungsstellen häufig betreuen, spiegle sich in den Ergebnissen kaum wider, so der Tenor der Praxisexpertinnen Adele Mieschner vom Verein Sisters und Maria Jordan von SOLWODI e.V.

Frank Heinrich, ehemaliges Mitglied des deutschen Bundestages und Vorsitzender des Bündnisses Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V. begrüßte neben aller Kritik die Ankündigung des Bundesfamilienministeriums, dass nun eine unabhängige Expert/nnenkommission einberufen werden soll. Hier sollten deutlich mehr Quellen als nur die Evaluation einbezogen werden, meint Heinrich. Er sei mit seinem Verein weiterhin der Überzeugung, dass in Deutschland ein komplettes Umdenken und eine Hinwendung zum Nordischen Modell der Prostitutionspolitik erforderlich sei.

Die Sozialwissenschaftlerin, Buchautorin und Bloggerin Manuela Schon aus Wiesbaden kritisiert ebenso, dass die Evaluation nicht überzeugend gelungen ist. Zugleich merkt sie an, dass Kritik allein wenig weiterführt, und stellt die entscheidende Frage: Wie hätte eine solche Studie besser angelegt werden können? Als gelungenes Beispiel verweist sie auf eine aktuelle schwedische Untersuchung zu OnlyFans, der es weitaus besser gelingt, das gesamte Feld differenziert in den Blick zu nehmen.

Insgesamt waren sich Wissenschaftler/innen, Praktiker/innen und Betroffene damit einig: Die Ergebnisse der ProstSchG-Evaluation dürfen nicht unbesehen als Entscheidungsgrundlage dienen, solange wesentliche Perspektiven, insbesondere die von Aussteigerinnen, unberücksichtigt bleiben und die Realität des Prostitutionsmilieus verzerrt wiedergegeben wird.

HIER findet sich die komplette Evaluation sowie die zwei Gutachten zum Download.

HIER gibt es unsere Pressemeldung als PDF.

Wenn Wissenschaft und Praxis auseinanderklaffen – Evaluation des deutschen Prostitutionsgesetzes veröffentlicht

By Forschung, Prostitutionspolitik
Pressemeldung vom 27.06.2025

Am vergangenen Dienstag wurde die lang ersehnte Evaluation des deutschen Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) vorgelegt. 2017 war das Gesetz implementiert worden und sollte unter anderem die sexuelle Selbstbestimmung und den Schutz von Menschen in der Prostitution vor Zwang und sexueller Ausbeutung stärken. Kritik gab es bereits seit Jahren von zahlreichen ExpertInnen und spezialisierten Vereinen. Doch bevor man auf politischer Ebene Veränderungen in Betracht ziehen wollte, sollte zunächst die Evaluation abgewartet werden. Diese liegt nun vor – mit überraschenden Fazit: Das ProstSchG habe „Stärken“ und „auch Schwächen“. Letztere schienen aus Sicht des Forschungsteams jedoch „weitgehend behebbar“, sodass man „vor allem Potenzial“ sehe.

Nicht repräsentativ für den Großteil der Menschen in Prostitution

Frank Heinrich, Vorsitzender des Bündnisses Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V. mit über 40 Mitgliedsorganisationen, die sich gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung in Deutschland einsetzen und vor allem aufsuchend unter Menschen in der Prostitution tätig sind, zeigt sich überrascht und entsetzt von der positiven Bilanz: „Die gesamte Stichprobe der Evaluation weist wissenschaftlich schwerwiegende Mängel auf. Sie ist zwar groß und heterogen, hat jedoch starke Verzerrungen, die die Aussagekraft erheblich limitieren.“ So besäßen von den insgesamt 2.350 befragten Personen aus der Prostitution rund 45% die deutsche Staatsangehörigkeit und hätten Deutsch als Muttersprache angegeben. „Dies entspricht überhaupt nicht dem Bild, das sich den Fachberatungsstellen aus unserem Bündnis darstellt“. In der aufsuchenden Arbeit begegneten die Mitgliedsvereine von Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V. vorwiegend Frauen mit Migrationshintergrund, von denen viele nur sehr wenig Deutsch sprechen, so Heinrich. „Wenn der Evaluationsbericht nun hervorhebt, dass die überwiegende Mehrheit der Befragten ihre Rechte bezüglich ihrer sexuellen Selbstbestimmung kennen würden und auch wüssten, wo sie Hilfe erhalten, ist das zwar super, ist aber nicht repräsentativ für den Großteil der Menschen in Prostitution in Deutschland!“ Mit den Berichtsdaten sei eine fundierte Beurteilung zentraler Zielgrößen des ProstSchG, insbesondere zu Schutzwirkung gegenüber Zwang und Ausbeutung sowie der Wirksamkeit ausstiegsfördernder Maßnahmen, unmöglich.

Besorgt zeigt sich Heinrich auch bezüglich der Empfehlung des Forschungsteams, es solle geprüft werden, ob die Anwendung des ProstSchG auch auf „minderjährige Prostituierte“ ausgeweitet werden solle, um im Bedarfsfall Schutzmaßnahmen zu ermöglichen. „Dies vermittelt den Eindruck, dass man minderjährige Prostitution einfach hinnehmen und normalisieren will. Dabei sollte man sich bei Minderjährigen vielmehr automatisch die Frage nach Ausbeutung und Menschenhandel stellen“, kritisiert Heinrich. Die Prostitution von Minderjährigen sei ein Straftatbestand, da müsse es andere Wege geben, um Betroffene zu schützen.

Es braucht ein komplettes Umdenken

Positiv bewertet Heinrich, dass das Ministerium nun eine unabhängige ExpertInnenkommission einberufen will. Es gebe viel zu tun. Zustimmen könne er dem Evaluationsbericht auch in einem Punkt: „Im Bericht heißt es, die Untersuchung könne keine valide Aussage darüber treffen, ob Prostitution insgesamt in Deutschland zu- oder abgenommen hat und wie sich Prostitution, Zwangsprostitution und damit verbundene organisierte Kriminalität in Deutschland und im Vergleich in den europäischen Nachbarländern entwickelt haben.“ Für eine solche Bewertung empfiehlt Heinrich die ebenfalls am Dienstag erschienene „Datenbezogene Analyse zu rechtlichen und ethischen Auswirkungen der Nordischen Modelle in Schweden – Norwegen – Frankreich“ von Jakob Drobnik. 

Für das Bündnis Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V. steht fest: Es braucht ein komplettes Umdenken in Deutschland und eine klare Hinwendung zum sogenannten „Nordischen Modell“ der Prostitutionspolitik. Dieses Modell, für das sich auch das Europäische Parlament 2023 ausgesprochen hat, haben nach Schweden bereits Norwegen, Island, Frankreich, Kanada, Nordirland, Irland und Israel übernommen. Es fokussiert sich auf Entkriminalisierung und Schutz von Menschen in der Prostitution, Ausstiegshilfen und Prävention sowie auf die generelle Bestrafung aller, die von der sexuellen Ausbeutung profitieren – vor allem die Freier, die durch ihre Nachfrage überhaupt erst einen „Markt“ für Prostitution schaffen.

HIER findet sich die komplette Evaluation sowie die zwei Gutachten zum Download.

HIER gibt es unsere Pressemeldung als PDF.

Spanien auf dem Weg zum Gleichstellungsmodell

By Prostitutionspolitik

Der Einsatz der Frauenbewegung

Seit Jahrzehnten ist die spanische Frauenbewegung bereits aktiv im Kampf gegen die Prostitution. 2019 legten zahlreiche Frauenorganisationen des Landes gemeinsam einen Entwurf für ein Gesetz zur Abschaffung der Prostitution vor. Dies orientierte sich an den Grundlagen des Gleichstellungsmodells (Nordischen Modells), wie es auch in anderen Ländern, allen voran Schweden, bereits implementiert wurde:

  • Kriminalisierung der Nachfrage nach Prostitution (Sexkaufverbot bzw. Freierbestrafung)
  • die strafrechtliche Verfolgung von Zuhältern
  • das Angebot von Lebensalternativen für Frauen in der Prostitution (Ausstiegshilfen).

Etappensieg im Parlament

Am 7. April 2022 errangen sie schließlich einen bedeutenden Etappensieg: Das spanische Parlament stimmt mit Zweidrittel-Mehrheit dafür, ein Gesetz zur Freierbestrafung auf den Weg zu bringen. Eingebracht hatte den Gesetzentwurf die sozialistische Partei von Ministerpräsident Pedro Sánchez, PSOE. Adriana Lastra, die stellvertretende Generalsekretärin der PSOE und zuständig für die Verteidigung des Gesetzentwurfs, wies in ihrer Rede darauf hin, dass es nach Angaben des Innenministeriums 45.000 sexuell ausgebeutete Frauen in Spanien gebe. Sie rief zu einem Konsens auf, um der Straffreiheit der Zuhälterei ein Ende zu setzen: „In einer Demokratie werden Frauen weder gekauft noch verkauft“. Weiters erinnerte sie daran, dass sexuelle Ausbeutung eine „Verletzung der Menschenrechte“ sei. Ihre Partei sei davon überzeugt, „dass diejenigen, die aus der Not heraus entscheiden, nicht frei entscheiden“.

Als nächstes geht der Gesetzesentwurf an den Senat, der Änderungsvorschläge machen oder das Gesetz ganz ablehnen kann. Dann geht es zurück in das Abgeordnetenhaus zur weiteren Diskussion.

Druck der Zivilgesellschaft bleibt stark

Währenddessen bleibt der Druck aus der Zivilgesellschaft stark: Im Mai 2022 demonstrierten zuletzt über 7.000 Personen und über 150 Frauenorganisationen aus ganz Spanien gemeinsam in Madrid für das Gesetz. Überall finden Konferenzen, Kurse und Veranstaltungen statt, mit denen AbolitionistInnen die Gesellschaft sensibilisieren wollen. Doch auch die BefürworterInnen der Prostitution machen mobil und gehen als „Plattform der von der Abschaffung der Prostitution betroffenen Menschen“ (Plataforma de Personas Afectadas por la Abolición de la Prostitución) auf die Straße.

Käme das Gesetz durch, wäre Spanien das siebte Land in Europa mit dem Gleichstellungsmodell (Nordischen Modell) (nach Frankreich, Schweden, Norwegen, Island, Irland und Nordirland).

Hier geht es zum Bericht „EU-Studie empfiehlt Mitgliedsstaaten die Bestrafung von Sexkäufern“

Quellen:

Emma (15.06.2022): Freierbestrafung in Spanien?, online: https://www.emma.de/artikel/spanien-verbietet-prostitution-339553 [accessed: 10.08.2022]

Publico (08.06.2022): Congreso aprueba debatir la ley del PSOE contra la prostitución sin el apoyo de los aliados del Gobierno, online: https://www.publico.es/politica/congreso-aprueba-debatir-ley-prostitucion-psoe-apoyo-aliados-gobierno.html [accessed: 10.08.2022]

The Objective (07.06.2022): Los afectados por la abolición de la prostitución preparan un ‚verano caliente‘ contra el Gobierno, online: https://theobjective.com/espana/2022-07-06/prostitucion-verano-caliente-gobierno/ [accessed: 10.08.2022]

Foto von Fernando Sánchez (Europa Press)

Prostitution ist stets unzumutbar

By Prostitutionspolitik

Ein Job wie jeder andere?

Ist Prostitution oder „Sexarbeit“ ein Job wie jeder andere? Wenn es nach dem Berliner Sozialgericht geht, ist sie es nicht.

So verkündete das Sozialgericht Berlin in einem Urteil vom 19. Juli 2022, dass eine Person, die in Deutschland selbstständig in der Prostitution tätig gewesen ist, diese Arbeit jederzeit aufgeben kann, da sie als unzumutbar (gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II) gewertet werden muss.

Dass diese Frage erst mittels eines Gerichts beurteilt werden musste, mag so manche/n, dem/der die Umstände von Menschen in der Prostitution bekannt sind, verwundern. Wenn man sich jedoch vor Augen führt, wie Prostitution nicht nur verbal (als „Sexarbeit“), sondern auch (arbeits-)rechtlich in unserer Gesellschaft normalisiert wird, wird klar, warum diese Frage eben nicht so eindeutig zu beantworten war.

„Für eine Arbeitssuche dürfen sich EU-Bürger bis zu drei Monate in jedem anderen EU-Land aufhalten. Dabei ist in Deutschland der Anspruch auf Hartz-IV-Leistung als Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgeschlossen. Wenn eine längere Tätigkeit unverschuldet zu Ende geht, besteht aber weiterhin ein Aufenthaltsrecht und EU-Ausländer haben dann auch Anspruch auf Hartz IV-Leistungen“, erklärt das Juraforum hierzu.

Juraforum, 2022

Der aktuelle Fall

Im aktuellen Fall wollte eine Bulgarin, die zwischen 2014 und 2019 in Deutschland selbständig in der Prostitution tätig war und Steuern gezahlt hatte, von diesem Recht Gebrauch machen. Die 29-Jährige hatte bereits einen 11-jährigen Sohn. Nun war sie zum zweiten Mal schwanger und konnte die Tätigkeit der Prostitution ihren eigenen Angaben zufolge nicht länger ertragen. Sie hörte also mit der Prostitution auf und suchte um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs, welches die Grundsicherung für Arbeitssuchende, „Hartz IV „, regelt) an.

Das Jobcenter Berlin Lichtenberg gewährte den Klägern auch zunächst für die Zeit bis einschließlich September 2020 diese Leistungen. Mit Oktober 2020 wollte es diese jedoch plötzlich nicht länger gewähren. Die Begründung lautete, die Bulgarin habe ihre Arbeitslosigkeit schließlich selbst verschuldet, als sie ihre selbständige Tätigkeit „bewusst und freiwillig“ beendet hatte.

Entscheidung des Gerichts

Zur Diskussion stand also die Frage, ob Prostitution als legale selbstständige Tätigkeit in Deutschland wie jede andere Arbeit zu bewerten ist.

Dies sah das Berliner Sozialgericht zum Glück anders: Es stellte fest, dass die Beendigung der Tätigkeit „vielmehr auf den objektiv unzumutbaren Umständen der prekären Armutsprostitution, die die Klägerin in den Jahren 2017 bis Juni 2019 ausgeübt hat“ beruhten. Es sei offensichtlich, dass es objektiv keinem Menschen zugemutet werden kann, sich unter den von der Klägerin […] geschilderten Bedingungen des Berliner Straßenstrichs zu prostituieren.“ Grundsätzlich sei die „willentliche Beendigung der Prostitution“ nicht als „freiwillige Aufgabe der Erwerbstätigkeit“ im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU zu sehen, die einen Fortfall des Aufenthaltsrechts und damit der Sozialleistungsberechtigung nach sich zöge, erklärte das Gericht entgegen der Argumentation des Jobcenters.

Weiters verdeutlichte das Gericht, dass eine Tätigkeit in der Prostitution nicht mit einer gewöhnlichen Erwerbstätigkeit vergleichbar sei. Vielmehr berühre sie die Intimsphäre und damit die Menschenwürde der betroffenen Personen in besonders starker Weise. Daher dürfe der Staat aufgrund seiner Schutzpflicht für die Menschenwürde zum Einen keine Arbeitsvermittlung in die Prostitution vornehmen und Hilfsbedürftige zum Anderen nicht dazu zwingen, sexuelle Dienstleistungen zu erbringen, um eine Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit zu erzielen. Dies gelte unabhängig davon, dass die Bulgarin die Arbeit zuvor ausgeübt hat: „Eine objektiv unzumutbare Arbeit, deren Ausübung der Staat von niemandem verlangen kann, wird nicht deshalb zumutbar, weil die Person die Arbeit zeitweise ertragen hat.“

Ein Schritt hin zum Nordischen Modell?

„Ist dieses Urteil damit geeignet, ein Sexkaufverbot nach dem sogenannten nordischen Modell zu begründen?“, fragt die taz. Zumindest greift es den grundsätzlichen Gedanken des Gleichstellungsmodells (Nordischen Modells) auf: Prostitution ist eben nicht zumutbar und kein „Job wie jeder andere“. Vielmehr brauchen Menschen Ausstiegshilfen, wenn sie es nicht länger ertragen, und keinen Staat, der ihnen nahelegt, sie müssten in der Prostitution verbleiben, egal unter welchen Umständen.

Dank dieses wichtigen Urteils des Berliner Sozialgerichtes blieb das Aufenthaltsrecht der Bulgarin bestehen und ihr und ihren Kindern wurden Hartz-IV-Leistungen zugesprochen.

HIER geht es zum GGMH Positionspapier zum Gleichstellungsmodell bzw. „Nordischen Modell“

Quellen:

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU – FreizügG/EU) § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt, online: https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__2.html

Juraforum (20.07.2022): Ausstieg aus der Prostitution vom Sozialgericht Berlin erleichtert, online: https://www.juraforum.de/news/ausstieg-aus-der-prostitution-vom-sozialgericht-berlin-erleichtert_258216

SG Berlin (2022): Beschluss S 134 AS 8396/20 vom 15.06.2022, online: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/171606

taz (30.07.2022): Kein Job wie jeder andere, online: https://taz.de/Prostitution-vor-Gericht/!5868438/

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Diakonie Deutschland positioniert sich gegen ein Sexkaufverbot

By Prostitutionspolitik

10-Punkte Papier für die soziale Arbeit

2015 bezog die Diakonie in einem 10-Punkte Papier für die soziale Arbeit mit Prostituierten und Betroffenen von Menschenhandel Position zum Thema Prostitution und Menschenhandel und stellte klar, dass sie ausdrücklich nicht ein Verbot der Prostitution unterstützt, da dies eine weitere Stigmatisierung der Prostituierten zur Folge hätte. In diesem Papier wird nicht zwischen Prostitutionsverbot und Sexkaufverbot unterschieden. Ein Verbot der Prostitution wie beispielsweise in Rumänien, Albanien oder Serbien bestraft auch prostituierte Frauen, was ihre häufig prekäre Situation nur noch verschärft. Bei einem Sexkaufverbot werden Frauen in der Prostitution jedoch nicht kriminalisiert.

Die Diakonie erkannte damals an, dass sich Frauen und Männer, die sich prostituieren oder sexuell ausgebeutet werden, meist in sozialen Notlagen befinden, und mahnte, dass sowohl Freier als auch die unmittelbaren Profiteure, die als Clubbesitzer und Vermieter hohe Gewinne erzielen, verantwortlich einzubeziehen seien.

Positionspapier: Unterstützung statt Sexkaufverbot

Im November 2019 veröffentlichte sie zusammen mit der Deutschen Aidshilfe, dem Deutschen Frauenrat, dem Deutschen Juristinnenbund und einzelnen Fachberatungsstellen ein gemeinsames Positionspapier mit dem Titel „Unterstützung statt Sexkaufverbot“, das auf die zu dem Zeitpunkt in Deutschland neu belebte Debatte über den Umgang mit Prostitution reagierte. Entsprechend des Titels sprachen sich die Organisationen gegen ein Sexkaufverbot aus und argumentierten, eine Kriminalisierung von „Sexarbeit“ schütze Prostituierte nicht vor Zwang, sondern führe zu mehr Gesundheitsrisiken, Gewalt und prekären Lebensverhältnissen.

Während hier weiterhin anerkannt wurde, dass die Arbeit in der Prostitution „körperlich belastend und mit Gesundheitsrisiken verbunden“ sein kann, wurde zugleich auf die „vielfältigen“ Lebenssituationen und Arbeitsbedingungen von „Sexarbeiter_innen“ hingewiesen: „Die einen haben sich aus freien Stücken für diesen Beruf entschieden und betonen ihr Recht darauf. Für andere ist diese Arbeit die einfachste Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wieder andere stehen mangels Zugang zu anderen Arbeitsmöglichkeiten und aufgrund materieller Not unter Druck. Manche haben mit Drogenabhängigkeit zu kämpfen. Und manche sind tatsächlich Opfer von Gewalt.“ (Hervorh. durch Verf.) In diesem Papier findet die Verantwortung von unmittelbaren Profiteuren keine Erwähnung mehr.

Broschüre nach der Pandemie spricht sich für Regulierung aus

Nach einer Pressemeldung während der Pandemie 2020, brachte die Diakonie Deutschland im März 2021 eine Broschüre heraus, in der sie erklärt, warum sie sich gegen ein Sexkaufverbot in Deutschland einsetzt. Das 10-seitige Dokument bezieht sich bereits in der Einleitung auf das Positionspapier von 2019 und wiederholt – in eigenen Worten – dieselbe Argumentation und dieselben Forderungen.

Primär wird kritisiert, dass mit einem Sexkaufverbot die Menschen, die man mit einem Sexkaufverbot eigentlich schützen wolle, in prekäre und gefährliche Arbeitsverhältnisse und -bedingungen gezwungen würden. Als Beispiel wird die Situation der Betroffenen während der Einschränkungen in Verbindung mit der Corona-Pandemie genannt. Hier hätte sich gezeigt, dass Verbote Prostitution nicht verhindern, sondern vielmehr in die Illegalität drängen würden. Dabei bleibt jedoch unberücksichtigt, dass während der Corona-Krise prostituierte Frauen in den meisten Städten ebenfalls mit Bußgeldern belegt wurden und dass ihnen kaum Alternativen zu einer Arbeit in der Prostitution angeboten wurden. Daher ist ein unmittelbarer Vergleich mit dem Sexkaufverbot nach dem sogenannten Nordischen Modell hier irreführend.

Anstelle eines Sexkaufverbots ist gemäß der Diakonie der bisherige deutsche Ansatz der Regulierung von Prostitution der richtige Weg. Eventuelle Missstände seien insbesondere auf eine mangelnde Durchsetzung der bestehenden Gesetze zurückzuführen. Dem müsse mit mehr Schulungen und mehr personellen Ressourcen entgegengewirkt werden.

Die Diakonie warnt davor, die „reguläre Prostitution“ mit Themen wie Menschenhandel, Zwang zur Prostitution oder sexueller Ausbeutung zu vermischen. Es sei wichtig, diese Themen voneinander zu trennen – auch wenn „die Grenzen fließend“ seien. In ihren Forderungen spricht sich die Diakonie Deutschland abschließend für eine Stärkung der Selbstbestimmung, Selbstbe­hauptung und Selbstorganisation aus, für den Ausbau von Fachberatungsstellen und Verbesserungen im gesundheitlichen Bereich. Auch ein verbesserter Schutz für Betroffene des Menschenhandels sei notwendig.

Die komplette Broschüre kann auf der Homepage der Diakonie Deutschland heruntergeladen werden: Prostituierte beraten und unterstützen: „Rechte stärken – Respekt zeigen.“ – Infoportal – Diakonie Deutschland

Harsche Kritik für Deutschlands und Neuseelands Prostitutionspolitik

By Prostitutionspolitik

Neuseeländisches Gesetz nicht so fortschrittlich wie gedacht

In einem neuen Bericht von Juni 2021 vergleicht die internationale Organisation Coalition against Trafficking in Women (CATW, Koalition gegen den Frauenhandel, Übers. durch die Verf.) die Prostitutionsgesetze, die seit 2002 in Deutschland und in Neuseeland in Kraft getreten sind.

Während die Deutsche Gesetzgebung, vor allem vor der Änderung von 2017, international stark kritisiert wird, wird das Neuseeländische Modell häufig als fortschrittlicher Ansatz gelobt. Mit dieser Haltung will CATW aufräumen und erklärt gleich zu Beginn des Berichts: „Beide Gesetze tragen zur Erweiterung des Prostitutionsmarktes bei, ermächtigen Sexkäufer, legitimieren Zuhälter und Bordellbesitzer und erhöhen den Sexhandel.“ (Übers. durch die Verf.)

Auf acht Seiten vergleicht der Bericht im Folgenden gut illustriert und übersichtlich graphisch dargestellt beide Länder in Bezug auf verschiedene Aspekte. Auf weiteren vier Seiten lassen sich alle im Bericht verwendeten Quellen nachprüfen und kleine Infoboxen weisen auf mehr unangenehme Fakten in beiden Ländern hin, beispielsweise auf die Verurteilung des deutschen Bordellbesitzers Rudloff, der lange als „Saubermann“ galt während er im Hintergrund von Menschenhandel profitierte.

Unterschiedliche Wahrnehmung, aber klare Parallelen in Prostitutionspolitik

Im Vergleich zeigt sich, dass beide Länder in Bezug auf ihre Prostitutionspolitik zwar international unterschiedlich wahrgenommen werden, aber bereits angefangen bei ihrem historischen Hintergrund Parallelen aufweisen. Auch in der gesamten Struktur und Charakterisierung des Prostitutionsmarktes – Prostituierte, Sexkäufer, Regulierungen für Bordelle, Auswirkungen auf die Gesellschaft etc. – ähneln sich Deutschland und Neuseeland stark.

CATW kritisiert abschließend: „Beide Länder ignorieren weiterhin die systemische Marginalisierung und die Gefährdung von Menschen in der Prostitution. Indem sie Prostitution als ‚Arbeit‘ bezeichnen, belasten beide prostituierte Personen unfairerweise mit den Pflichten eines Arbeitnehmers (z.B. Steuern), während sie ihnen wenig bis gar keine der Vorteile und keinen Schutz vor Ausbeutern einräumen – es sei denn, Betroffene sind in der Lage, einen Fall vor Gericht zu bringen.“ (Übers. durch die Verf.)

Hier findet sich der Bericht zum Download auf Englisch: Germany-New-Zealand-A-Comparison-in-Prostitution-Law-FINAL.pdf (catwinternational.org)

Quelle Bild: CATW International

Bundesregierung verschärft die Freierstrafbarkeit

By Prostitutionspolitik

Staatsministerin gibt Reformen bei GGMH-Fachtagung bekannt

In ihrem Beitrag im Rahmen unserer Fachtagung am 24. Juni 2021 kündigte Anette Widmann-Mauz, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands, zwei bedeutende Reformen in der Prostitutionspolitik an.

Wie auch verschiedene Tageszeitungen berichteten, soll zum einen der Paragraph 232a Absatz 6 des Strafgesetzbuches verschärft werden, in dem die Strafbarkeit von Freiern geregelt ist. Im Sinne einer Beweislastumkehr müssten Behörden den Freiern nun nicht länger den Vorsatz nachweisen, eine offensichtliche Zwangslage einer prostituierten Frau in Anspruch genommen zu haben, sondern Freier müssten im Gegenzug nachweisen, dass sie von dieser nichts bemerkt hätten. Ein Herausreden sei nicht mehr so leicht möglich, erklärt die Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier (SPÖ) im Interview mit der Zeit Online und gibt an, dass Freiern nun eine Haftstrafe von drei Jahren drohe, wenn bei einer prostituierten Frau Zeichen von Gewalt, Einschüchterung und Ausbeutung deutlich sichtbar gewesen seien.

Kritiker der liberalen deutschen Prostitutionspolitik weisen schon lange auf die große Problematik ausbeuterischer Strukturen in der Prostitution hin. Wenn auch noch weit von einem Sexkaufverbot für Freier im Sinne des Nordischen Modells entfernt, ist der Beschluss der Bundesregierung für die genannte Verschärfung doch als Schritt in die richtige Richtung zu sehen.

Ebenfalls ein großer Schritt in die richtige Richtung war der Beschluss für ein 20 Millionen Euro umfassendes Programm der Ausstiegshilfe für minderjährige und schwangere Prostituierte. Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende im Bundestag, Nadine Schön (CDU), sagte der FAZ: „Wir wollen die menschenunwürdigen Bedingungen in der Prostitution beenden und Menschenhandel stoppen.“

Weitere Verschärfungen für CDU/CSU denkbar

Bisher nicht durchsetzen konnten sich CDU/CSU laut Artikel der FAZ zum Thema leider mit Vorschlägen wie der Bestrafung von Freiern, die für Sex mit Minderjährigen oder Schwangeren zahlten, oder der Erhöhung des Mindestalters für Prostituierte auf 21.

Zu weiteren Verschärfungen dürfte es laut Einschätzung der FAZ aber in den nächsten Jahren nicht kommen. So hätten SPD und CDU/CSU darauf geeinigt, die Lage von Prostituierten ab 2022 über eine Zeit von drei Jahren zunächst wissenschaftlich evaluieren zu lassen und erst im Anschluss weitere Reformen zu beschließen.

Die Mitschnitte von unserer GGMH Fachtagung 2021 mit Anette Widmann-Mauz als eine der Keynote-Sprecherinnen finden sich hier: Videos – Programm / Program | GGMH Fachtagung 2021

Einen Bericht zur Fachtagung gibt es HIER.

Presseartikel zum Thema:

Regierung will Prostituierte besser schützen (faz.net)

Prostitution: Breymaier: Freier von Prostituierten schärfer bestrafen | ZEIT ONLINE

(2) Sexarbeit und Politik: Koalition will härter gegen Freier vorgehen – Politik – Tagesspiegel

Quelle Bild: Deutscher Bundestag, Fotograf: Marco Urban

Interview mit Frank Heinrich: „Wollen wir weiterhin als ‚Bordell Europas‘ gelten?“

By Prostitutionspolitik

Unser Vorsitzender und Bundestagsabgeordneter Frank Heinrich (CDU) engagiert sich schon lange gegen Menschenhandel und spricht im Interview über die Lage des Menschenhandels, wer davon betroffen ist, was sich über die Jahre verändert hat und welche Rolle die Kirchen und Gemeinden, aber auch jede/r Einzelne einnehmen können.

Die Corona-Pandemie habe dazu beigetragen, dass bestimmte Aspekte des Menschenhandels ans Licht kamen. Zum Beispiel seien alle Frauen eines bestimmten nationalen Hintergrunds schlagartig verschwunden. Daran sei erkennbar, wie viel Macht die Hintermänner haben, die den Menschenhandel organisiert planen und durchführen. Die deutsche Justiz habe nicht die benötigten Befugnisse, um dieses Verbrechen erfolgreich zu bekämpfen, da das Gesetz an dieser Stelle viel zu vage sei.

Heinrich sieht deshalb eine dringende Notwendigkeit einer gesellschaftlichen Debatte über die Bezeichnung Deutschlands als das sogenannte „Bordell Europas“. In erster Linie betrifft das die deutsche Gesetzeslage, womit auch eine Diskussion, um ein potentielles Sexkaufverbot nach Nordischem Modell einhergehen würde.
Schließlich fordert er die christlichen Kirchen und Gemeinden dazu auf, ihre Stimmen zu erheben und aktiv zu werden. Außerdem sei es außerordentlich wichtig, dass sich einzelne BürgerInnen zum Beispiel mit Fragen zu den Umsetzungen der gesetzlichen Regelungen in ihren Städten, an ihre Abgeordneten wenden. Ein Interesse von Seiten der Bevölkerung trage direkt zu einer intensivierten Diskussion des Themas auf höherer Ebene bei.

Zum vollständigen Artikel

 

Über Zwangsprostitution, modernen Menschenhandel und politische Lösungsversuche

By Prostitutionspolitik

Über Zwangsprostitution, modernen Menschenhandel und politische Lösungsversuche

In ihrem sehr empfehlenswerten Artikel im Magazin „Evangelische Verantwortung“ diskutieren Kersten Rieder und Uwe Heimowski die liberale Gesetzgebung im Bereich der Prostitution, die Inhalte des Nordischen Modells und den für Deutschland dringend benötigten Paradigmenwechsel, der damit einhergeht.

Sie argumentieren, dass Ausbeutung und Menschenhandel der Unantastbarkeit der Würde des Menschen nach christlichen und grundgesetzlichen Standards widersprechen. Und sie beschreiben die politische Debatte über die gesetzlichen Richtlinien der Prostitution, sowie die Auswirkungen der Beschlüsse zur Corona-Pandemie auf die Frauen in der Prostitution:

„Die Bundesregierung hat im März die Schließung von Prostitutionsstätten und Bordellen angeordnet. Spätestens jetzt bekam das Bild der selbstbestimmten Sexarbeiterinnen einen Riss.“ 

Abschließend stellen sie die Frage danach, in was für einer Gesellschaft wir leben wollen. Zum Beispiel: „Kann es in Zeiten nach ‚Me Too‘ noch sein, dass der Bordellbesuch als Ausdruck besonderer Männlichkeit angesehen wird?“

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Außenminister Heiko Maas (SPD) betont Kampf gegen Menschenhandel

By Prostitutionspolitik

Deutschland will seine zweijährige Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen bis 2022 auch dazu nutzen, den Kampf gegen Menschenhandel auf die Agenda zu bringen. Das berichtete Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) am 15. Januar im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, schreibt der Parlamentsdienst „Heute im Bundestag“. Eine wichtige Priorität blieben zudem Querschnittsthemen wie Frauenrechte und die Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewalt, so Maas in der Ausschusssitzung.

„Wesentliche Fortschritte“ gebe es auch hinsichtlich der Etablierung eines einheitlichen EU-Sanktionsregimes, sagte Maas. Bei ihrem letzten Treffen im Dezember 2019 hätten sich die EU-Außenminister darauf geeinigt, künftig mit gemeinsamen Sanktionen auf schwerste Menschenrechtsverletzungen wie Genozid, Folter, Sklaverei oder systematische sexueller Gewalt zu reagieren. Bis Mitte des Jahres solle das Sanktionsregime verabschiedet werden, kündigte der Minister in dem Bundestagsausschuss an.