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Welche Auswirkungen hat Prostitution auf Rechte der Frauen?

Im September 2021 wurde eine neue Studie zum Thema „Die unterschiedlichen Regelungen der EU-Mitgliedstaaten zur Prostitution und ihre grenzüberschreitenden Auswirkungen auf die Rechte der Frauen“ veröffentlicht.

Auf 14 von insgesamt 47 Seiten gibt die von der Abteilung für Bürgerrechte und konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments auf Ersuchen des FEMM-Ausschusses in Auftrag gegebene Studie zunächst einen guten Überblick über den aktuellen Stand der Gesetzeslage zu Prostitution in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten. Besonders hilfreich ist hier die Darstellung einer Landkarte mit Kennzeichnung der aktuellen Art der Prostitutionspolitik.

Im folgenden Kapitel wird das Phänomen des Sexhandels in der EU beleuchtet. Hier geht es nicht nur um die Datenlage allgemein, die kriminellen Gruppierungen und die Opfer, sondern auch um die Käufer sexueller Dienstleistungen. Hier kommt der Autor di Nicola zu dem Schluß: „Der Frauenhandel prägt die Nachfrage, und die Nachfrage wirkt sich wiederum auf den Sexhandel aus – in Bezug auf das Ausmaß des Sexhandels sowie auf die Merkmale der Frauen.“ (S. 28) Basierend auf seinen Recherchen, einer Meta-Analyse bestehender Forschungsarbeiten sowie zusätzlicher quantitativer Untersuchungen stellt er fest, dass Sexkäufer „normale“, „oftmals verheiratete“ Männer seien, vor allem „ausländische Prostituierte“ suchten und dass sie oftmals „ein (zumindest teilweises) Bewusstsein für Zeichen von Ausbeutung“ haben, jedoch „das Gesamtbild übersehen“ oder „Neutralisierungstechniken zur Minderung ihres Schuldgefühls“ anwendeten und so z.B. „Menschenhandel an sich oder zumindest sein Ausmaß leugnen, um ihr Verhalten zu rechtfertigen“. (S. 28-29)

Nach der Beschreibung des Sexhandels in der EU setzt der Autor sich mit den vorhandenen Zahlen betroffener Personen auseinander. Da die Dunkelziffer im Bereich des Menschenhandels bekanntlich sehr hoch liegt, schlägt er ein Modell zur Hochrechnung bzw. Schätzung der tatsächlichen Anzahl betroffener Personen vor und schätzt darauf basierend, dass die Zahl der Opfer, die dem Sexhandel in der EU jährlich zugeführt werden zwischen 45.000 und 90.000 liegt und sich die Zahl der jährlich in der Prostitution ausgebeuteten Opfer auf zwischen 90.000 und 180.000 beläuft. (S. 30) Der jährliche Profit der Menschenhändler läge bei dieser Anzahl an Betroffenen zwischen 5 und 10 Milliarden Euro. (S. 32)

Unterschiedliche Gesetze verantwortlich für hohe Opferzahlen

Verantwortlich für die hohe Anzahl an betroffenen Personen in der EU sieht di Nicola u.a. die unterschiedlichen Prostitutionsgesetze der Länder: „Unterschiedliche nationale Prostitutionsgesetze können den Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in einigen Mitgliedstaaten begünstigen, da einige Modelle der Prostitutionspolitik ungewollt mehr Opfer des Sexhandels hervorbringen können. Das heißt, dass einige Länder der Europäischen Union möglicherweise mehr Menschenhandelsströme zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ‚anziehen‘.“ (S. 33)

Verschiedene Studien zitierend und vergleichend kommt der Autor zu dem Schluss: „Trotz aller Einschränkungen, die diese Daten mit sich bringen können, ist das Ausmaß des (identifizierten) Sexhandels bei einem Modell, in dem Prostitution legalisiert wird, im Durchschnitt viel höher als bei einem Modell, in dem der Sexkauf verboten wird.“ (S. 36)

Empfehlungen

Die Studie schließt mit vier zentralen und gut ausgearbeiteten Empfehlungen für zukünftige EU-Rechtsvorschriften:

  1. Änderung der Richtlinie zum Menschenhandel aus dem Jahr 2011 durch Hinzufügung spezifischer Straftatbestände zur Kriminalisierung von Sexkäufern (je nach Ansatz Kriminalisierung per se oder Kriminalisierung im Fall der Nutzung von Dienstleistungen von Betroffenen des Menschenhandels)
  2. Wenn man anerkennt, dass Prostitution eine Form von Gewalt, eine Verletzung der Menschenwürde und eine Form der Ausbeutung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten ist, sollte eine neue Richtlinie erlassen werden, die die Mitgliedstaaten auffordert, ein Prostitutionsverbot einzuführen, das den Kauf sexueller Dienstleistungen per se kriminalisiert.
  3. Bekämpfung der grundlegenden (sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen) Ursachen der Prostitution durch Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Frauenarmut, sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung.
  4. Durchführung einer regelmäßigen standardisierten Selbstauskunftserhebung über Sexkäufer auf nationaler Ebene z.B. durch die Europäische Kommission.

Die gesamte Studie kann HIER auf Englisch heruntergeladen werden.