Skip to main content
Tag

Evaluierung

Zoom-Konferenz „Das ganze Feld im Blick?“: Kritik an ProstSchG-Evaluation

By Forschung, Prostitutionspolitik

Fachleute und Betroffene bemängeln methodische Mängel und realitätsferne Ergebnisse der Evaluationsstudie zum Prostituiertenschutzgesetz.

Pressemeldung vom 30.07.2025

Rund einen Monat nach Vorstellung der offiziellen Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) durch das Bundesfamilienministerium haben Expert/innen und Betroffene auf einer bundesweiten Online-Konferenz deutliche Kritik an dem Bericht geübt. In der Veranstaltung mit dem Titel „Das ganze Feld im Blick?“ diskutierten am 28. Juli fast 200 Teilnehmende die Studienergebnisse. Die Konferenz, zu der das Bündnis gegen Menschenhandel und IZwangs-I Prostituion Ludwigsburg gemeinsam mit dem Bündnis Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V. und der Bundeszentrale für Politische Bildung Baden Württemberg eingeladen hatte, diente als Plattform für Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis und Betroffenen. Der Tenor: Die vorgelegte Evaluation bildet nun möglicherweise die Basis für weitere politische Entscheidungen, obwohl sie gravierende methodische Schwächen aufweist und ein Zerrbild der Realität zeichnet. „Die Evaluation hat nicht die nötigen Erkenntnisse gebracht, um die einzige Grundlage für weitere politische Diskussionen zu sein“, betonte die Erziehungswissenschaftlerin Marie Kaltenbach in ihrem Einführungsvortrag.

Dr. Jakob Drobnik, Sozialethiker und Jurist, analysierte in seinem Beitrag die Methodologie des fast 900-seitigen Evaluationsberichts und stellte eine grundlegende Verzerrung fest. Er monierte, der Bericht sei von Beginn an „explizit voreingenommen“und suche „von Anfang an eine Bestätigung“ für die Wirkung des ProstSchG, statt ergebnisoffen zu untersuchen. Als Beispiel verwies Drobnik auf suggestive Frageformulierungen im Prostituierten-Survey. Eine der Fragen lautete etwa: „Möchten Sie gesund bleiben?“, worauf natürlich nahezu 100 % der Befragten mit Ja antworteten. Dennoch leiteten die Studienautoren daraus ein „hohes Gesundheitsbewusstsein“ der Prostituierten ab. Solche trivialen Items und daraus gezogene Schlussfolgerungen bezeichnete Drobnik als irreführend. Sie belegten aus seiner Sicht die Voreingenommenheit der Studienmacher, die eher eine Rechtfertigung des geltenden Systems geliefert hätten als eine unbefangene Evaluation. Auch inhaltlich, so Drobnik, wirke der Bericht streckenweise wie eine Verteidigungsschrift des ProstSchG. Die Autoren vermittelten Prostitution als „ganz normale […] Tätigkeit“ und schlugen unter anderem vor, Minderjährige in der Prostitution zu beraten und hochschwangeren Frauen die Sexarbeit zu erleichtern. Solche Empfehlungen stießen bei den Konferenzteilnehmerinnen auf scharfe Kritik. „Es ist keine Evaluation, sondern die Verteidigung dessen, was nicht zu verteidigen ist“, resümierte Drobnik.

Mangelnde Realitätsnähe, Kritik von Betroffenen: Eine weitere wichtige Stimmen der Konferenz war Marlene, Aktivistin und Überlebende aus der Prostitution und Mitglied des Betroffenen-Netzwerks Ella, in dem sich Frauen mit eigener Prostitutionserfahrung zusammengeschlossen haben. Sie bezeichnete zentrale Befunde der Studie als „völlig realitätsfern“, etwa die Angaben, wonach 44 % der Sexarbeiterinnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, 26–27 % einen Hochschulabschluss haben und 57 % der Befragten der Prostitution lediglich nebenberuflich nachgehen. „Diese Zahlen decken sich überhaupt nicht mit meinen Erfahrungen“, kritisierte Marlene. Überlebende wie sie seien in der Untersuchung gar nicht erst befragt worden, ein Versäumnis, das sie als „gravierenden Mangel“ bezeichnete. Und sie erklärte eindrücklich, dass das Ausmaß dessen, was in der Prostitution geschieht, für Betroffene oft erst Jahre später greifbar wird, in der aktiven Zeit werde vieles ausgeblendet, um das Überleben zu sichern.

Auch Fachkräfte aus Beratungsstellen zweifelten die Aussagekraft der Online-Befragung an. So berichtete eine Sozialarbeiterin aus Stuttgart, die im Rahmen des ProstSchG gesundheitliche Beratungen durchführt, schon während der Erhebungsphase an das Forschungsteam, dass insbesondere viele osteuropäische Frauen den umfangreichen Fragebogen trotz Hilfe kaum ausfüllen konnten. Aufgrund von Sprachbarrieren und dem Zeitaufwand von teils über 40 Minuten sei es nicht gelungen mit diesen Frauen den Fragebogen vollständig durchzugehen. Dadurch blieben ausgerechnet die vulnerabelsten Personengruppen in der Studie unterrepräsentiert. „So werden in Ihrer Evaluation nur Personen sichtbar und berücksichtigt, die Zugang dazu haben und in der Lage sind, diese umfassenden Fragen zu beantworten“, schrieb sie an das KFN, das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen, das die Evaluation durchführte. Die Lebensrealität vieler Migrantinnen in der Prostitution, die die Beratungsstellen häufig betreuen, spiegle sich in den Ergebnissen kaum wider, so der Tenor der Praxisexpertinnen Adele Mieschner vom Verein Sisters und Maria Jordan von SOLWODI e.V.

Frank Heinrich, ehemaliges Mitglied des deutschen Bundestages und Vorsitzender des Bündnisses Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V. begrüßte neben aller Kritik die Ankündigung des Bundesfamilienministeriums, dass nun eine unabhängige Expert/nnenkommission einberufen werden soll. Hier sollten deutlich mehr Quellen als nur die Evaluation einbezogen werden, meint Heinrich. Er sei mit seinem Verein weiterhin der Überzeugung, dass in Deutschland ein komplettes Umdenken und eine Hinwendung zum Nordischen Modell der Prostitutionspolitik erforderlich sei.

Die Sozialwissenschaftlerin, Buchautorin und Bloggerin Manuela Schon aus Wiesbaden kritisiert ebenso, dass die Evaluation nicht überzeugend gelungen ist. Zugleich merkt sie an, dass Kritik allein wenig weiterführt, und stellt die entscheidende Frage: Wie hätte eine solche Studie besser angelegt werden können? Als gelungenes Beispiel verweist sie auf eine aktuelle schwedische Untersuchung zu OnlyFans, der es weitaus besser gelingt, das gesamte Feld differenziert in den Blick zu nehmen.

Insgesamt waren sich Wissenschaftler/innen, Praktiker/innen und Betroffene damit einig: Die Ergebnisse der ProstSchG-Evaluation dürfen nicht unbesehen als Entscheidungsgrundlage dienen, solange wesentliche Perspektiven, insbesondere die von Aussteigerinnen, unberücksichtigt bleiben und die Realität des Prostitutionsmilieus verzerrt wiedergegeben wird.

HIER findet sich die komplette Evaluation sowie die zwei Gutachten zum Download.

HIER gibt es unsere Pressemeldung als PDF.

Wenn Wissenschaft und Praxis auseinanderklaffen – Evaluation des deutschen Prostitutionsgesetzes veröffentlicht

By Forschung, Prostitutionspolitik
Pressemeldung vom 27.06.2025

Am vergangenen Dienstag wurde die lang ersehnte Evaluation des deutschen Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) vorgelegt. 2017 war das Gesetz implementiert worden und sollte unter anderem die sexuelle Selbstbestimmung und den Schutz von Menschen in der Prostitution vor Zwang und sexueller Ausbeutung stärken. Kritik gab es bereits seit Jahren von zahlreichen ExpertInnen und spezialisierten Vereinen. Doch bevor man auf politischer Ebene Veränderungen in Betracht ziehen wollte, sollte zunächst die Evaluation abgewartet werden. Diese liegt nun vor – mit überraschenden Fazit: Das ProstSchG habe „Stärken“ und „auch Schwächen“. Letztere schienen aus Sicht des Forschungsteams jedoch „weitgehend behebbar“, sodass man „vor allem Potenzial“ sehe.

Nicht repräsentativ für den Großteil der Menschen in Prostitution

Frank Heinrich, Vorsitzender des Bündnisses Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V. mit über 40 Mitgliedsorganisationen, die sich gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung in Deutschland einsetzen und vor allem aufsuchend unter Menschen in der Prostitution tätig sind, zeigt sich überrascht und entsetzt von der positiven Bilanz: „Die gesamte Stichprobe der Evaluation weist wissenschaftlich schwerwiegende Mängel auf. Sie ist zwar groß und heterogen, hat jedoch starke Verzerrungen, die die Aussagekraft erheblich limitieren.“ So besäßen von den insgesamt 2.350 befragten Personen aus der Prostitution rund 45% die deutsche Staatsangehörigkeit und hätten Deutsch als Muttersprache angegeben. „Dies entspricht überhaupt nicht dem Bild, das sich den Fachberatungsstellen aus unserem Bündnis darstellt“. In der aufsuchenden Arbeit begegneten die Mitgliedsvereine von Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V. vorwiegend Frauen mit Migrationshintergrund, von denen viele nur sehr wenig Deutsch sprechen, so Heinrich. „Wenn der Evaluationsbericht nun hervorhebt, dass die überwiegende Mehrheit der Befragten ihre Rechte bezüglich ihrer sexuellen Selbstbestimmung kennen würden und auch wüssten, wo sie Hilfe erhalten, ist das zwar super, ist aber nicht repräsentativ für den Großteil der Menschen in Prostitution in Deutschland!“ Mit den Berichtsdaten sei eine fundierte Beurteilung zentraler Zielgrößen des ProstSchG, insbesondere zu Schutzwirkung gegenüber Zwang und Ausbeutung sowie der Wirksamkeit ausstiegsfördernder Maßnahmen, unmöglich.

Besorgt zeigt sich Heinrich auch bezüglich der Empfehlung des Forschungsteams, es solle geprüft werden, ob die Anwendung des ProstSchG auch auf „minderjährige Prostituierte“ ausgeweitet werden solle, um im Bedarfsfall Schutzmaßnahmen zu ermöglichen. „Dies vermittelt den Eindruck, dass man minderjährige Prostitution einfach hinnehmen und normalisieren will. Dabei sollte man sich bei Minderjährigen vielmehr automatisch die Frage nach Ausbeutung und Menschenhandel stellen“, kritisiert Heinrich. Die Prostitution von Minderjährigen sei ein Straftatbestand, da müsse es andere Wege geben, um Betroffene zu schützen.

Es braucht ein komplettes Umdenken

Positiv bewertet Heinrich, dass das Ministerium nun eine unabhängige ExpertInnenkommission einberufen will. Es gebe viel zu tun. Zustimmen könne er dem Evaluationsbericht auch in einem Punkt: „Im Bericht heißt es, die Untersuchung könne keine valide Aussage darüber treffen, ob Prostitution insgesamt in Deutschland zu- oder abgenommen hat und wie sich Prostitution, Zwangsprostitution und damit verbundene organisierte Kriminalität in Deutschland und im Vergleich in den europäischen Nachbarländern entwickelt haben.“ Für eine solche Bewertung empfiehlt Heinrich die ebenfalls am Dienstag erschienene „Datenbezogene Analyse zu rechtlichen und ethischen Auswirkungen der Nordischen Modelle in Schweden – Norwegen – Frankreich“ von Jakob Drobnik. 

Für das Bündnis Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V. steht fest: Es braucht ein komplettes Umdenken in Deutschland und eine klare Hinwendung zum sogenannten „Nordischen Modell“ der Prostitutionspolitik. Dieses Modell, für das sich auch das Europäische Parlament 2023 ausgesprochen hat, haben nach Schweden bereits Norwegen, Island, Frankreich, Kanada, Nordirland, Irland und Israel übernommen. Es fokussiert sich auf Entkriminalisierung und Schutz von Menschen in der Prostitution, Ausstiegshilfen und Prävention sowie auf die generelle Bestrafung aller, die von der sexuellen Ausbeutung profitieren – vor allem die Freier, die durch ihre Nachfrage überhaupt erst einen „Markt“ für Prostitution schaffen.

HIER findet sich die komplette Evaluation sowie die zwei Gutachten zum Download.

HIER gibt es unsere Pressemeldung als PDF.

Was hat die Reform der Gesetze zum Menschenhandel gebracht?

By Forschung

Mit dieser Frage beschäftigten sich sieben ForscherInnen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) über einen Zeitraum von 10 Monaten. Sie untersuchten zahlreiche Strafverfahrensakten und führten ExpertInneninterviews durch. Ihr 160-seitiger Forschungsbericht zur „Evaluierung der Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels (§§ 232 bis 233a StGB) wurde im November 2021 veröffentlicht.

Am 11. Oktober 2022, 18:00 bis 19:30 Uhr stellen sie die Ergebnisse nun in einem Gastvortrag im Rahmen des Kriminologischen Kolloquiums einem breiteren Publikum vor. Wer daran teilnehmen (auch online) muss sich bis zum 09.10.2022 über diesem Link anmelden. 

Der Evaluierung vorausgegangen war eine Ausschreibung durch das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für eine externe Evaluation der im Jahr 2016 neu gefassten §§ 232 bis 233a StGB.

Das ForscherInnenteam machte es sich zum Ziel, dem bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes von Stimmen aus der Praxis geäußerten Vorwurf, die reformierten Strafvorschriften entfalteten in der Praxis keine Wirkung, nachzugehen. Außerdem wollten sie bei der Evaluierung die auf internationale Ebene teilweise geäußerte Kritik einer angeblich unzureichenden Strafverfolgung in Deutschland berücksichtigen. Mittels einer retrospektiven Gesetzesfolgeabschätzung sollte im Wesentlichen die Zielerreichung der Gesetze sowie sonstige Bewährungen neu geschaffener Regelungen in der Praxis kontrolliert werden. Das Team wollte außerdem mögliche (nicht-intendierte) Nebenfolgen ermitteln und bewerten, um im Ergebnis den möglichen Novellierungsbedarf und -umfang beurteilen zu können.

„Alles beim Alten“

Im Fazit kommt der Bericht zu dem Schluss, dass scheinbar „alles beim Alten“ geblieben ist, der Gesetzgeber das Ziel, die strafrechtliche Bekämpfung des Menschenhandels zu verbessern, also bislang nicht erreicht habe.

Im Rahmen der ExpertInneninterviews hatten StaatsanwältInnen beispielsweise in Bezug auf verschiedene Tathandlungen angegeben, dass diese nun schwieriger nachzuweisen wären. Dies beträfe z.B. den Ursachenzusammenhang zwischen der Gewaltanwendung durch den/die Täter/in gegenüber dem Opfer und einer daraus resultierenden Veranlassung des Opfers, die Prostitution fortzusetzen. Ebenso sei das gesetzgeberische Vorhaben, dem Phänomen der sogenannten Loverboys mittels des Tatbestandsmerkmals „List“ Herr zu werden, aus demselben Grund der Nachweisschwierigkeit nicht gelungen.

Der Bericht hebt außerdem die Bedeutung einer Spezialisierung im Bereich Menschenhandel hervor. So drückten die befragten ExpertInnen vermehrt aus, dass vor allem auf Seiten der Gerichte wenig Expertise bezüglich Menschenhandelsverfahren vorliege, die aber aufgrund der Besonderheiten von Menschenhandelsverfahren, wie Spezifika der Opfer und des Prostitutionsmilieus, aber auch aus den tatbestandlich sehr komplizierten und schwer nachzuweisenden Paragraphen, unbedingt erforderlich sei.

Fünf Thesen

Auf den letzten sechs Seiten des Berichts zeigt das ForscherInnenteam in Form von fünf Thesen auf, worin die Ursachen für die mangelnde Verbesserung im Bereich der strafrechtlichen Bekämpfung des Menschenhandels liegen und was möglicherweise getan werden könnte, um das erstrebenswerte Ziel zu erreichen:

1. Die Probleme bei der Strafverfolgung resultieren zu einem nicht geringen Teil aus den materiell-strafrechtlichen Vorschriften. Diese Probleme können partiell durch Änderungen der §§ 232 bis 233a StGB behoben werden.

2. Weitere Probleme, die mit den §§ 232 bis 233a StGB verbunden sind, lassen sich nicht durch Änderungen im materiellen Recht lösen. Dies gilt zumindest dann, wenn man nicht eine radikale Reform der Menschenhandelstatbestände befürwortet. Die Lösung der Probleme muss daher auf einer anderen Ebene gesucht werden. 

3. Die strafprozessrechtlichen Instrumente zur Bekämpfung des Menschenhandels reichen weitgehend aus. Einzig zu erwähnen ist eine Erweiterung des Katalogs schwerer Straftaten in § 100a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO).

4. Zur Behebung der Probleme in der Strafverfolgung des Menschenhandels bedarf es vermehrter Schulungen und Spezialisierungen.

5. Es ist notwendig, die §§ 232 bis 233a und deren Regelungsumfeld sowie die Handhabung dieser „Nachbarregelungen“ im Wege einer ganzheitlichen Betrachtung in den Blick zu nehmen.

Der Bericht endet mit der Feststellung und klaren Forderung des ForscherInnenteams

„[Es ist] offenbar geworden, dass die Handhabung des ProstSchG […] einer erfolgreichen Bekämpfung des Menschenhandels im Wege stehen könnte. […] [D]ie bevorstehende Evaluation des ProstSchG [bietet] die Möglichkeit, die Umsetzung gewerbe- und strafrechtlicher Normen mit Bezug zum Menschenhandel ganzheitlich und auch auf (schädliche) Wechselwirkungen hin zu untersuchen. Diese Chance sollte genutzt werden!“

(Bartsch et al, 2021: 97)

Das  Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist seit 2017 in Kraft und schreibt nach fünf Jahren eine Evaluierung vor. Mit dieser wurde im Juni 2022 ebenfalls das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachen (KFN) vom Bundesfrauenministerium beauftragt. Die komplette Evaluierung muss dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Juli 2025 vorgelegt werden. Weitere Verschärfungen des Gesetzes sind bis dahin nicht zu erwarten. (siehe auch Blogbeitrag „Bundesregierung verschärft die Freierstrafbarkeit“ vom 20. Juli 2021)

Der gesamte Bericht steht hier zum Download zur Verfügung: https://kfn.de/wp-content/uploads/Forschungsberichte/Bericht_Evaluierung_Strafvorschriften_Bekaempfung_Menschenhandel.pdf

Photo by Christian Lue on Unsplash