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Forschung

Beiträge zu aktuellen Forschungsergebnissen bzw. Berichten internationaler Organisationen zum Thema Menschenhandel und verwandten Themen wie Gewalt gegen Frauen, Prostitution usw.

Bericht über Menschenhandel weltweit: Weniger identifizierte Opfer trotz erhöhter Risiken

By Forschung

Zum ersten Mal seit 20 Jahren werden weltweit weniger Opfer von Menschenhandel identifiziert, obwohl die COVID-19-Pandemie und andere Krisen die Anfälligkeit für Ausbeutung erhöht haben. Dies geht aus dem jüngsten globalen Bericht über Menschenhandel hervor, der am 24. Januar 2023 vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) veröffentlicht wurde.

Dies sei darauf zurückzuführen, dass die Pandemie nicht nur die Handlungsmöglichkeiten von Menschenhändler/innen eingeschränkt und Ausbeutung vermehrt ins Verborgene gedrängt habe, sondern auch die Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden geschwächt habe. UNODC-Direktorin Ghada Waly sagte hierzu:

„Wir können nicht zulassen, dass Krisen die Ausbeutung verstärken. Die Vereinten Nationen und die Geber-Gemeinschaft müssen die nationalen Behörden, vor allem in den Entwicklungsländern, dabei unterstützen, auf die Bedrohung durch den Menschenhandel zu reagieren und die Opfer zu identifizieren und zu schützen – insbesondere in Notsituationen.“

Pressemeldung UNODC, 24.01.2023

UNODC hat den „Global Report on Trafficking in Persons“ (Globaler Bericht über Menschenhandel) aktuell zum 7. Mal veröffentlicht und bietet damit eine Momentaufnahme der Muster und Ströme des Menschenhandels während der Covid-19-Pandemie. Auf 186 Seiten bildet der Bericht die Situation in 141 Ländern ab und gibt einen Überblick über die Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels auf globaler, regionaler und nationaler Ebene. Das Forschungsteam hat hierfür aufgedeckten Fälle von Menschenhandel zwischen 2018 und 2021 sowie zusätzlich Zusammenfassungen von 800 Gerichtsverfahren, die zwischen 2012 und 2020 verhandelt wurden, analysiert. Die Ergebnisse ermöglichen ein besseres Verständnis über Opfer und Täter/innen sowie die Art und Weise, wie Behörden auf Fälle von Menschenhandel aufmerksam werden.

Elf zentrale Ergebnisse

Neben der Tatsache, dass weltweit weniger Opfer identifiziert wurden, gibt es noch zehn weitere zentrale Ergebnisse des Berichts:

  1. dass Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung während der Pandemie weniger aufgedeckt wurde;
  2. dass sich Betroffene vermehrt auf die „Selbstrettung“ verlassen, da die Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels nicht ausreichen;
  3. dass es während der Covid-19-Pandemie noch weniger zu Verurteilungen gekommen ist;
  4. dass die Straffreiheit in den Herkunftsländern zunimmt, was dazu führt, dass mehr Opfer in mehr Zielländer verschleppt werden;
  5. dass Krieg und Konflikte Menschenhändler/innen ideale Voraussetzungen bieten;
  6. dass der Klimawandel die Risiken des Menschenhandels vervielfacht;
  7. dass Jungen und Männer einen größeren Anteil der entdeckten Opfer ausmachen, da neue Formen der Ausbeutung ans Licht kommen;
  8. dass Frauen und Kinder stärker unter der Gewalt von Menschenhändler/innen leiden;
  9. dass Menschenhändler/innen besser organisiert sind und mehr Opfer mit größerer Gewalt und über längere Zeiträume hinweg ausbeuten;
  10. dass Frauen, gegen die wegen Menschenhandels ermittelt wird, mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit verurteilt werden als Männer.

Situation in Zentral- und Südeuropa

Schaut man sich die Ergebnisse des Berichts über Mittel- und Südosteuropa an, sieht die Situation etwas anders aus als global betrachtet. Hier wurden tatsächlich mehr Opfer identifiziert und eine verstärkte Reaktion der Strafjustiz auf den Menschenhandel festgestellt.

Im Jahr 2020 war der Anteil der identifizierten Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung (vor allem Landwirtschaft) höher als in der Vergangenheit. Der Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung blieb laut Bericht jedoch die häufigste Form des Menschenhandels (2/3 aller Betroffenen). Hier wird als Besonderheit zudem festgehalten, dass die sexuelle Ausbeutung in Mittel- und Südosteuropa oft an gut sichtbaren, öffentlichen Orten stattzufinden scheint. Etwa die Hälfte der von den nationalen Behörden genannten Fälle betrifft Opfer, die in Straßenprostitution, Bordellen, Clubs oder Bars ausgebeutet wurden.

Wenngleich Behörden vermehrt männliche Opfer von Menschenhandel entdeckt haben, stellen Frauen weiterhin die Mehrheit der in der Region entdeckten Opfer dar (fast 3/4 aller Betroffenen).

Bemerkenswert ist, dass die Zahl der Strafverfolgungen und Verurteilungen im Jahr 2020 gestiegen ist, trotz der erwarteten pandemiebedingten Verlangsamung der Justiz, die in anderen Regionen der Welt zu beobachten war.

Links:

Gesamter Bericht (auf Englisch)
Pressemeldung anlässlich der Veröffentlichung des Berichts
Ältere Berichte und Länderprofile gibt es HIER
Unser Bericht von Sept. 2020 zu den Auswirkungen von COVID-19 auf den Menschenhandel

Was hat die Reform der Gesetze zum Menschenhandel gebracht?

By Forschung

Mit dieser Frage beschäftigten sich sieben ForscherInnen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) über einen Zeitraum von 10 Monaten. Sie untersuchten zahlreiche Strafverfahrensakten und führten ExpertInneninterviews durch. Ihr 160-seitiger Forschungsbericht zur „Evaluierung der Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels (§§ 232 bis 233a StGB) wurde im November 2021 veröffentlicht.

Am 11. Oktober 2022, 18:00 bis 19:30 Uhr stellen sie die Ergebnisse nun in einem Gastvortrag im Rahmen des Kriminologischen Kolloquiums einem breiteren Publikum vor. Wer daran teilnehmen (auch online) muss sich bis zum 09.10.2022 über diesem Link anmelden. 

Der Evaluierung vorausgegangen war eine Ausschreibung durch das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für eine externe Evaluation der im Jahr 2016 neu gefassten §§ 232 bis 233a StGB.

Das ForscherInnenteam machte es sich zum Ziel, dem bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes von Stimmen aus der Praxis geäußerten Vorwurf, die reformierten Strafvorschriften entfalteten in der Praxis keine Wirkung, nachzugehen. Außerdem wollten sie bei der Evaluierung die auf internationale Ebene teilweise geäußerte Kritik einer angeblich unzureichenden Strafverfolgung in Deutschland berücksichtigen. Mittels einer retrospektiven Gesetzesfolgeabschätzung sollte im Wesentlichen die Zielerreichung der Gesetze sowie sonstige Bewährungen neu geschaffener Regelungen in der Praxis kontrolliert werden. Das Team wollte außerdem mögliche (nicht-intendierte) Nebenfolgen ermitteln und bewerten, um im Ergebnis den möglichen Novellierungsbedarf und -umfang beurteilen zu können.

„Alles beim Alten“

Im Fazit kommt der Bericht zu dem Schluss, dass scheinbar „alles beim Alten“ geblieben ist, der Gesetzgeber das Ziel, die strafrechtliche Bekämpfung des Menschenhandels zu verbessern, also bislang nicht erreicht habe.

Im Rahmen der ExpertInneninterviews hatten StaatsanwältInnen beispielsweise in Bezug auf verschiedene Tathandlungen angegeben, dass diese nun schwieriger nachzuweisen wären. Dies beträfe z.B. den Ursachenzusammenhang zwischen der Gewaltanwendung durch den/die Täter/in gegenüber dem Opfer und einer daraus resultierenden Veranlassung des Opfers, die Prostitution fortzusetzen. Ebenso sei das gesetzgeberische Vorhaben, dem Phänomen der sogenannten Loverboys mittels des Tatbestandsmerkmals „List“ Herr zu werden, aus demselben Grund der Nachweisschwierigkeit nicht gelungen.

Der Bericht hebt außerdem die Bedeutung einer Spezialisierung im Bereich Menschenhandel hervor. So drückten die befragten ExpertInnen vermehrt aus, dass vor allem auf Seiten der Gerichte wenig Expertise bezüglich Menschenhandelsverfahren vorliege, die aber aufgrund der Besonderheiten von Menschenhandelsverfahren, wie Spezifika der Opfer und des Prostitutionsmilieus, aber auch aus den tatbestandlich sehr komplizierten und schwer nachzuweisenden Paragraphen, unbedingt erforderlich sei.

Fünf Thesen

Auf den letzten sechs Seiten des Berichts zeigt das ForscherInnenteam in Form von fünf Thesen auf, worin die Ursachen für die mangelnde Verbesserung im Bereich der strafrechtlichen Bekämpfung des Menschenhandels liegen und was möglicherweise getan werden könnte, um das erstrebenswerte Ziel zu erreichen:

1. Die Probleme bei der Strafverfolgung resultieren zu einem nicht geringen Teil aus den materiell-strafrechtlichen Vorschriften. Diese Probleme können partiell durch Änderungen der §§ 232 bis 233a StGB behoben werden.

2. Weitere Probleme, die mit den §§ 232 bis 233a StGB verbunden sind, lassen sich nicht durch Änderungen im materiellen Recht lösen. Dies gilt zumindest dann, wenn man nicht eine radikale Reform der Menschenhandelstatbestände befürwortet. Die Lösung der Probleme muss daher auf einer anderen Ebene gesucht werden. 

3. Die strafprozessrechtlichen Instrumente zur Bekämpfung des Menschenhandels reichen weitgehend aus. Einzig zu erwähnen ist eine Erweiterung des Katalogs schwerer Straftaten in § 100a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO).

4. Zur Behebung der Probleme in der Strafverfolgung des Menschenhandels bedarf es vermehrter Schulungen und Spezialisierungen.

5. Es ist notwendig, die §§ 232 bis 233a und deren Regelungsumfeld sowie die Handhabung dieser „Nachbarregelungen“ im Wege einer ganzheitlichen Betrachtung in den Blick zu nehmen.

Der Bericht endet mit der Feststellung und klaren Forderung des ForscherInnenteams

„[Es ist] offenbar geworden, dass die Handhabung des ProstSchG […] einer erfolgreichen Bekämpfung des Menschenhandels im Wege stehen könnte. […] [D]ie bevorstehende Evaluation des ProstSchG [bietet] die Möglichkeit, die Umsetzung gewerbe- und strafrechtlicher Normen mit Bezug zum Menschenhandel ganzheitlich und auch auf (schädliche) Wechselwirkungen hin zu untersuchen. Diese Chance sollte genutzt werden!“

(Bartsch et al, 2021: 97)

Das  Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist seit 2017 in Kraft und schreibt nach fünf Jahren eine Evaluierung vor. Mit dieser wurde im Juni 2022 ebenfalls das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachen (KFN) vom Bundesfrauenministerium beauftragt. Die komplette Evaluierung muss dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Juli 2025 vorgelegt werden. Weitere Verschärfungen des Gesetzes sind bis dahin nicht zu erwarten. (siehe auch Blogbeitrag „Bundesregierung verschärft die Freierstrafbarkeit“ vom 20. Juli 2021)

Der gesamte Bericht steht hier zum Download zur Verfügung: https://kfn.de/wp-content/uploads/Forschungsberichte/Bericht_Evaluierung_Strafvorschriften_Bekaempfung_Menschenhandel.pdf

Photo by Christian Lue on Unsplash

TIP-Report bewertet Deutschland als TIER 1-Land

By Forschung

Der TIP-Report

Am 19. Juli 2022 veröffentlichte das Büro zur Überwachung und Bekämpfung von Menschenhandel im US-Außenministerium den jährlich erscheinenden Trafficking in Persons (TIP) Report. Der 634-seitige Bericht analysiert Entwicklungen im Bereich des Menschenhandels. Er bewertet auch, inwiefern Länder die Mindeststandards des US-amerikanischen Gesetzes zum Schutz der Opfer des Menschenhandels erfüllen. Diese stimmen im Wesentlichen mit den Vorgaben des sogenannten „Palermo-Protokolls“ der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2000 überein.

Der TIP-Report teilt die 188 Länder, die für den vorliegenden Bericht untersucht wurden, in vier Kategorien ein:

TIER (Stufe) 1: Länder, deren Regierungen die Mindeststandards für die Beseitigung des Menschenhandels vollständig erfüllen.

TIER (Stufe) 2: Länder, deren Regierungen die Mindeststandards nicht vollständig erfüllen, die aber erhebliche Anstrengungen unternehmen, um diese Standards zu erfüllen.

TIER (Stufe) 2 Watchlist (Überwachungsliste): Länder wie TIER 2, deren geschätzte Zahl der Opfer schwerwiegender Formen des Menschenhandels jedoch sehr hoch ist oder deutlich ansteigt und die keine angemessenen konkreten Maßnahmen ergreifen. Oder Länder, wo es an Nachweisen dafür fehlt, dass die Anstrengungen zur Bekämpfung schwerer Formen des Menschenhandels im Vergleich zum Vorjahr zugenommen haben.

TIER (Stufe) 3: Länder, deren Regierungen die Mindeststandards für die Beseitigung des Menschenhandels nicht vollständig erfüllen und auch keine nennenswerten Anstrengungen unternehmen, dies zu tun.

Besser als in den Vorjahren

Nach drei Jahren in Folge auf Stufe 2 wurde Deutschland nun erstmals wieder auf Stufe 1 gelistet. Angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kapazitäten zur Bekämpfung von Menschenhandel habe die deutsche Regierung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wichtige Erfolge erzielt. Zu diesen Erfolgen gehörten die strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung von mehr Menschenhändlerinnen und Menschenhändlern. Auch habe es im Vergleich zum Vorjahr verstärkte Anstrengungen der Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung von Menschenhandel gegeben. Seit der Eröffnung eines weiteren Beratungszentrums im Jahr 2021 arbeiteten in allen 16 Bundesländern auf Menschenhandel spezialisierte NGOs. 2021 habe ein Bundesland bei der Staatsanwaltschaft eine neue Spezialabteilung zur Bekämpfung von Menschenhandel eingerichtet. Ein weiteres Bundesland eröffnete zwei neue Unterkünfte, die männlichen Opfern Zuflucht bieten sollen. Die Mittel für die Betreuung von Opfern seien aufgestockt worden und gemeinsam mit NGOs sei ein ministerienübergreifender Rahmen für Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft erstellt worden.

Weiterer Verbesserungsbedarf

Dennoch identifiziert der TIP-Report auch noch Bereiche, die in Deutschland verbessert werden müssen: So sei das Angebot an Unterkünften, die männlichen Opfern Schutz böten, insgesamt nach wie vor unzureichend. Auch die Finanzierung von Unterkünften und NGOs zur Betreuung und Unterstützung von Opfern sei weiterhin unzureichend. Im Bereich der Strafverfolgung würden weiterhin zu milde Strafen verhängt und die Regierung habe weiterhin keine bundesweite Richtlinie zur Identifizierung und Weiterverweisung von Opfern aller Arten von Menschenhandel (sprich: einen funktionierenden nationalen Verweisungsmechanismus, NRM) eingesetzt. Viel zu selten käme es zu Entschädigungszahlungen an Opfer des Menschenhandels.

Angesichts des weiterhin bestehenden Verbesserungsbedarfs, spricht der Bericht eine Reihe von Empfehlungen aus. Diese können in dem fünfseitigen Länderbericht zu Deutschland nachgelesen werden, den die US-amerikanischen Botschaft in Berlin ins Deutsche übersetzt und HIER auf ihrer Website zur Verfügung gestellt hat.

Der gesamte TIP-Report auf Englisch kann HIER heruntergeladen werden.

HIER geht es außerdem zu unserem Kurzbericht zum TIP-Report von 2019.

KAS-Studie mit Empfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung des Nordischen Modells

By Forschung

So ist das Nordische Modell aufgebaut

In ihrer von der Konrad-Adenauer-Stiftung geförderten Studie “Perspectives on the Swedish Model to Prevent and Combat Prostitution and Trafficking” („Sichtweisen auf das schwedische Modell zur Verhinderung und Bekämpfung von Prostitution und Menschenhandel“, Übers. durch den Verf.) gibt Dr.in Wanjiku Kaime Atterhög, leitende Forscherin und Dozentin der Abteilung für Psychologie und Sozialarbeit an der Mid Sweden University, zuerst einen Überblick über die Geschichte und den aktuellen Stand des sogenannten „Schwedischen“ oder „Nordischen Modells“ und spricht anschließend Empfehlungen zur zukünftigen Verbesserung der Umsetzung aus.

Der 20-seitige Bericht in englischer Sprache ist leicht lesbar und erlaubt es Interessierten, sich ein gutes Bild von der Lage rund um das Schwedische Gesetz zu Prostitution und Menschenhandel zu machen. Atterhög hat sich insbesondere 2018 und 2021 intensiv mit dem Thema beschäftigt und praktische Forschungsarbeiten in Schweden durchgeführt, auf die sie in der Studie Bezug nimmt.

Sie erklärt, wie das Schwedische oder Nordische Modell aus drei Säulen oder Komponenten besteht, die in ihrer Gesamtheit wichtig für die Wirkung des Gesetzes sind. So stellt die Bestrafung des Sexkaufes nur eine Säule dar, die zum einen von der sozialen und zum anderen von der edukativen Säule begleitet wird. Atterhög erklärt, welche bedeutende Rolle gerade die soziale Komponente in der Vorbereitung des Schwedischen Gesetzes spielte und zitiert hierfür aus der Empfehlung zum 1999 in Kraft getretenen Gesetz: „A very important part of the work to reduce prostitution is the efforts made by social services…”. Auch der dritten, edukativen Komponente, die das Ziel einer gesellschaftlichen Veränderung bezüglich der Einstellung zum Thema Prostitution bzw. Sexkauf verfolgt, misst sie eine bedeutende Rolle zu.

Hier besteht noch Handlungsbedarf

Handlungsbedarf sieht sie in Schweden in der edukativen, vor allem aber im Bereich der sozialen Säule. Diese müsse gestärkt und besser finanziert werden. So zeigten die Ergebnisse ihrer Forschungen, dass Unterstützungsleistungen derzeit vor allem von zivilgesellschaftlichen Organisationen und nur in geringem Maße von staatlichen Institutionen geleistet werden. Es fehle eine klare Strategie und klare Richtlinien, um Personen, die aus der Prostitution aussteigen wollten, effektiv – vor allem auch langfristig – zu unterstützen und zu begleiten.

Sie betont, dass ein großer Teil der Personen, die in der Prostitution tätig sind oder zum Zweck der sexuellen Ausbeutung nach Schweden gehandelt werden, nicht schwedische Staatsangehörige seien. Afrikanische undokumentierte Frauen in der Prostitution seien sich der Gesetzeslage in Schweden oft nicht bewusst und hätten daher Angst davor, identifiziert und abgeschoben zu werden, obwohl sie in Schweden nicht kriminalisiert würden. Hier fehle es also an erreichbarer Information. Darüber hinaus erhielten nur sehr wenige identifizierte Betroffene des Menschenhandels längerfristige Aufenthaltsgenehmigungen oder Asyl aus humanitären Gründen und es gebe nicht genügend Schutzhäuser, die Betroffene für eine längere Zeit aufnehmen könnten.

Ländern, die das Nordische Modell übernehmen wollen, empfiehlt Atterhög, ein klares Verständnis bezüglich des Zusammenhangs der Phänomene Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zu erlangen und allen drei Komponenten des Modells die gleiche Priorität und Finanzierung einzuräumen. Die Nachbetreuung von Aussteigerinnen aus der Prostitution in den verschiedenen Phasen der Betreuung und das Angebot nachhaltiger Alternativen sei hier besonders wichtig, um den Kreislauf von Benachteiligung und Ausbeutung zu durchbrechen.

Link zum Download der KAS-Studie: Konrad-Adenauer-Stiftung – Regional Programme Nordic Countries – Perspectives on the Swedish Model to Prevent and Combat Prostitution and Trafficking (kas.de)

Quelle Bild: Konrad-Adenauer-Stiftung

Unsere Abschlusskonferenz des EU-Projekts „INTAP“

By Forschung

Wir sind glücklich und dankbar, dass unsere Abschlusskonferenz des EU-geförderten Projekts INTAP (Intersektionaler Ansatz für den Integrationsprozess in Europa für Überlebende des Menschenhandels) am 13. Oktober tatsächlich live in Karlsruhe stattfinden konnte! Wir waren mit etwa 100 Teilnehmenden vor Ort versammelt und haben unsere Projektergebnisse vorgestellt, spannenden Vorträgen zugehört und angeregte Diskussionen über den Kampf gegen Menschenhandel geführt. Auch ein Kriminaloberkommissar, eine Anwältin für Asylrecht und andere am Prozess der Hilfe und Unterstützung der Opfer von Menschenhandel beteiligte Personen waren mit dabei und haben mitdiskutiert.
Wir – national und international tätige Menschenrechts- und Frauenhilfsorganisationen und Wissenschaftler*innen – haben im Rahmen dieses Projekts die Integration von weiblichen Betroffenen des Menschenhandels aus Nigeria und China untersucht. Laut einer Datenerhebung der Europäischen Kommission über Menschenhandel von 2018 stellten nigerianische Betroffene die größte Gruppe Drittstaatsangehöriger dar. Chinesische Frauen und Mädchen bildeten die drittgrößte Gruppe. Aus diesem Grund haben wir uns in dem Projekt auf diese beiden Opfergruppen fokussiert. Im Mittelpunkt der Forschung stand die Frage nach den Chancen und Hindernissen für den Integrationsprozess der Betroffenen.

Forschungsergebnisse:
Für beide Gruppen (nigerianische und chinesische Frauen) besteht die größte Chance für eine gelungene Integration in dem Kontakt zu einer Vertrauensperson. Diese Vertrauenspersonen sind in den meisten Fällen Sozialarbeitende. Das Haupthindernis ist die Angst. Die erlebten Traumata und die Furcht vor Menschenhändlern und Gottheiten – Stichwort „Juju-Schwur“ – können eine lähmende Wirkung auf die Betroffenen haben.
Bei der Integration der chinesischen Frauen bildet der Mangel an Kenntnissen einer europäischen Sprache ein weiteres großes Hindernis. Auch der enge Kontakt zu Landsleuten hält sie oft von der Integration ab. Die Stigmatisierung von Frauen in der Prostitution und die enge Verbindung der chinesischen Gemeinschaft zum chinesischen Staat stellen eine große Gefahr für die Betroffenen dar. Beide Aspekte haben aber auch das Potential für eine Chance: Das Erlernen einer europäischen Sprache und das starke Bedürfnis nach Gemeinschaft können von großer positiver Bedeutung für die Integration der Chinesinnen sein.

Im Mittelpunkt der Kritik standen – auf Deutschland bezogen – die fast aussichtslosen juristischen Kämpfe für ein Bleiberecht der Menschenhandelsopfer, chronisch unterfinanzierte Beratungsstellen, nicht ausreichende Hilfsangebote für Betroffene und stark zurückgegangene Menschenhandelsprozesse. Die Kritikpunkte wurden auf der Konferenz beim abschließenden Podiumsgespräch aufgegriffen, mit dem Ergebnis, dass eine Veränderung der Gesetzeslage für Opfer von Menschenhandel unabdingbar ist.

Handlungsempfehlungen für Interessierte:
Neben dem Forschungsbericht haben wir auf der Konferenz ein Projekthandbuch vorgestellt, das auf den Ergebnissen des Forschungsberichts basiert. Darin werden zum Beispiel spezifische Schulungen für die Vertrauenspersonen aufgeführt und weitere Lösungsansätze, wie Trauma-Schulungen des medizinischen Personals, interkulturelle Elternarbeit, Mutter-Kind-Sprachkurse, Lockerungen im Aufenthaltsrecht und verbesserte staatliche Finanzierung beschrieben.

Beteiligte Organisationen:
Unser Bündnis Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V. war am Projekt als Leadpartner beteiligt zusammen mit den Partnern: The Justice Project e.V., Herzwerk Wien, SOLWODI Deutschland e.V., Associazione Comunità Papa Giovanni XXIII (Italien) und der Wissenschaftler Simon W. Kolbe von der Universität Eichstätt-Ingolstadt.

Die Forschungsberichte und Handbücher können auf der Projekt-Website in verschiedenen Sprachen angesehen und heruntergeladen werden: https://intap-europe.eu/materialien/?lang=de

Auswirkungen von Covid-19 auf den internationalen Menschenhandel

By Forschung

Eine Untersuchung von OSCE/ODIHR (Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) und UN Women hat ergeben, dass die Corona-Pandemie auch auf die internationalen Strukturen des Menschenhandels starke negative Auswirkungen hat. Bei der Untersuchung wurden Überlebende von Menschenhandel und MitarbeiterInnen von Erstkontaktstellen für Opfer von Menschenhandel aus verschiedenen Ländern befragt.

Im Kern der Untersuchungsergebnisse stehen zwei Punkte:

(1) Die Betroffenen und Überlebenden von Menschenhandel sind neuen Risiken und Herausforderungen ausgesetzt. Dazu zählt zum Beispiel, dass sie in dieser Zeit fast keinen Zugang zu Hilfsangeboten haben oder dass sie nicht in ihre Heimatländer zurück können.

(2) Die Not der Menschen ist größer und die Nachfrage nach „pornografischem Material“, das online zur Verfügung steht, ist gestiegen. Daraus ist eine größere Verletzlichkeit der Frauen und Mädchen, die einem besonderen Risiko ausgesetzt sind, Opfer von Menschenhandel zu werden, entstanden.

Der vollständige Bericht ist (in englischer Sprache) unter diesem Link verfügbar.

TIP-Report des US Außenministeriums

By Forschung

Zwar äußerte sich das US-Ministerium lobend darüber, dass sich der deutsche Staat verstärkt für Opferschutz eingesetzt und die finanzielle Unterstützung für die Opfer ausgeweitet habe, bemängelte jedoch, dass es

a) keinen nationalen Verweisungsmechanismus (National Referral Mechanism, NRM) für Opfer über alle Bundesländer hinweg gebe und

b) dass nach wie vor kein nationaler Berichterstatter ernannt sei, „der die Anstrengungen der Regierung im Bereich Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zur Ausbeutung der Arbeitskraft unabhängig überprüft“.

Vor allem in die Kritik geraten war jedoch die Strafverfolgung, da die Zahl der Verurteilungen wegen Menschenhandels seit dem Jahr 2009 in Deutschland zurückgehe, Haftstrafen häufig nicht der Schwere der Tat entsprächen und zu oft ausgesetzt würden.

Den übersetzten Länderbericht für Deutschland finden Sie hier.