Zwar äußerte sich das US-Ministerium lobend darüber, dass sich der deutsche Staat verstärkt für Opferschutz eingesetzt und die finanzielle Unterstützung für die Opfer ausgeweitet habe, bemängelte jedoch, dass es
a) keinen nationalen Verweisungsmechanismus (National Referral Mechanism, NRM) für Opfer über alle Bundesländer hinweg gebe und
b) dass nach wie vor kein nationaler Berichterstatter ernannt sei, „der die Anstrengungen der Regierung im Bereich Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zur Ausbeutung der Arbeitskraft unabhängig überprüft“.
Vor allem in die Kritik geraten war jedoch die Strafverfolgung, da die Zahl der Verurteilungen wegen Menschenhandels seit dem Jahr 2009 in Deutschland zurückgehe, Haftstrafen häufig nicht der Schwere der Tat entsprächen und zu oft ausgesetzt würden.
Den übersetzten Länderbericht für Deutschland finden Sie hier.