Skip to main content
Tag

Sexkaufverbot

Diakonie Deutschland positioniert sich gegen ein Sexkaufverbot

By Prostitutionspolitik

10-Punkte Papier für die soziale Arbeit

2015 bezog die Diakonie in einem 10-Punkte Papier für die soziale Arbeit mit Prostituierten und Betroffenen von Menschenhandel Position zum Thema Prostitution und Menschenhandel und stellte klar, dass sie ausdrücklich nicht ein Verbot der Prostitution unterstützt, da dies eine weitere Stigmatisierung der Prostituierten zur Folge hätte. In diesem Papier wird nicht zwischen Prostitutionsverbot und Sexkaufverbot unterschieden. Ein Verbot der Prostitution wie beispielsweise in Rumänien, Albanien oder Serbien bestraft auch prostituierte Frauen, was ihre häufig prekäre Situation nur noch verschärft. Bei einem Sexkaufverbot werden Frauen in der Prostitution jedoch nicht kriminalisiert.

Die Diakonie erkannte damals an, dass sich Frauen und Männer, die sich prostituieren oder sexuell ausgebeutet werden, meist in sozialen Notlagen befinden, und mahnte, dass sowohl Freier als auch die unmittelbaren Profiteure, die als Clubbesitzer und Vermieter hohe Gewinne erzielen, verantwortlich einzubeziehen seien.

Positionspapier: Unterstützung statt Sexkaufverbot

Im November 2019 veröffentlichte sie zusammen mit der Deutschen Aidshilfe, dem Deutschen Frauenrat, dem Deutschen Juristinnenbund und einzelnen Fachberatungsstellen ein gemeinsames Positionspapier mit dem Titel „Unterstützung statt Sexkaufverbot“, das auf die zu dem Zeitpunkt in Deutschland neu belebte Debatte über den Umgang mit Prostitution reagierte. Entsprechend des Titels sprachen sich die Organisationen gegen ein Sexkaufverbot aus und argumentierten, eine Kriminalisierung von „Sexarbeit“ schütze Prostituierte nicht vor Zwang, sondern führe zu mehr Gesundheitsrisiken, Gewalt und prekären Lebensverhältnissen.

Während hier weiterhin anerkannt wurde, dass die Arbeit in der Prostitution „körperlich belastend und mit Gesundheitsrisiken verbunden“ sein kann, wurde zugleich auf die „vielfältigen“ Lebenssituationen und Arbeitsbedingungen von „Sexarbeiter_innen“ hingewiesen: „Die einen haben sich aus freien Stücken für diesen Beruf entschieden und betonen ihr Recht darauf. Für andere ist diese Arbeit die einfachste Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wieder andere stehen mangels Zugang zu anderen Arbeitsmöglichkeiten und aufgrund materieller Not unter Druck. Manche haben mit Drogenabhängigkeit zu kämpfen. Und manche sind tatsächlich Opfer von Gewalt.“ (Hervorh. durch Verf.) In diesem Papier findet die Verantwortung von unmittelbaren Profiteuren keine Erwähnung mehr.

Broschüre nach der Pandemie spricht sich für Regulierung aus

Nach einer Pressemeldung während der Pandemie 2020, brachte die Diakonie Deutschland im März 2021 eine Broschüre heraus, in der sie erklärt, warum sie sich gegen ein Sexkaufverbot in Deutschland einsetzt. Das 10-seitige Dokument bezieht sich bereits in der Einleitung auf das Positionspapier von 2019 und wiederholt – in eigenen Worten – dieselbe Argumentation und dieselben Forderungen.

Primär wird kritisiert, dass mit einem Sexkaufverbot die Menschen, die man mit einem Sexkaufverbot eigentlich schützen wolle, in prekäre und gefährliche Arbeitsverhältnisse und -bedingungen gezwungen würden. Als Beispiel wird die Situation der Betroffenen während der Einschränkungen in Verbindung mit der Corona-Pandemie genannt. Hier hätte sich gezeigt, dass Verbote Prostitution nicht verhindern, sondern vielmehr in die Illegalität drängen würden. Dabei bleibt jedoch unberücksichtigt, dass während der Corona-Krise prostituierte Frauen in den meisten Städten ebenfalls mit Bußgeldern belegt wurden und dass ihnen kaum Alternativen zu einer Arbeit in der Prostitution angeboten wurden. Daher ist ein unmittelbarer Vergleich mit dem Sexkaufverbot nach dem sogenannten Nordischen Modell hier irreführend.

Anstelle eines Sexkaufverbots ist gemäß der Diakonie der bisherige deutsche Ansatz der Regulierung von Prostitution der richtige Weg. Eventuelle Missstände seien insbesondere auf eine mangelnde Durchsetzung der bestehenden Gesetze zurückzuführen. Dem müsse mit mehr Schulungen und mehr personellen Ressourcen entgegengewirkt werden.

Die Diakonie warnt davor, die „reguläre Prostitution“ mit Themen wie Menschenhandel, Zwang zur Prostitution oder sexueller Ausbeutung zu vermischen. Es sei wichtig, diese Themen voneinander zu trennen – auch wenn „die Grenzen fließend“ seien. In ihren Forderungen spricht sich die Diakonie Deutschland abschließend für eine Stärkung der Selbstbestimmung, Selbstbe­hauptung und Selbstorganisation aus, für den Ausbau von Fachberatungsstellen und Verbesserungen im gesundheitlichen Bereich. Auch ein verbesserter Schutz für Betroffene des Menschenhandels sei notwendig.

Die komplette Broschüre kann auf der Homepage der Diakonie Deutschland heruntergeladen werden: Prostituierte beraten und unterstützen: „Rechte stärken – Respekt zeigen.“ – Infoportal – Diakonie Deutschland