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Tag

Deutschland

Filmpräsentation in Berlin: Stimmen aus dem Feuer

By Bündnis

Anlass: Der Europäische Tag gegen Menschenhandel

Am diesjährigen Europäischen Tag gegen Menschenhandel (18. Oktober) hatten wir die Ehre, zusammen mit Der Filmverleih GmbH aus Stuttgart den beeindruckenden Dokumentarfilm „Voices from the Fire – Stimmen aus dem Feuer“ (2021) von der Regisseurin Helen Simon präsentieren zu dürfen.

Der EU Tag gegen Menschenhandel wurde im Jahr 2007 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen. Er bietet Organisationen und Institutionen europaweit jährlich die Gelegenheit, die Öffentlichkeit mehr für das Thema Menschenhandel zu sensibilisieren. So findet auch jedes Jahr am Samstag vor oder nach dem 18. Oktober der sogenannte Walk for Freedom statt. Bei dieser von der internationalen Organisation A21 gegründeten Aktion stehen in tausenden von Städten weltweit Menschen auf. Sie marschieren gemeinsam gegen alle Formen des Menschenhandels und für die Freiheit – darunter auch zahlreiche unserer Mitgliedsorganisationen.

Filmpräsentation in Berlin

Am 18. Oktober durften wir nun interessierte Gäste in das fsk Kino am Oranienplatz in Berlin einladen und gemeinsam den Film Voices from the Fire – Stimmen aus dem Feuer anschauen. Voices from the Fire erzählt ganz persönliche, intime Porträts von jungen Menschen, die in einer grausamen, unmenschlichen Geschäftsmaschinerie gefangen sind oder waren. Der Film bietet einen emotionalen Einblick in die grausame Welt des Kinderhandels. Er schildert den Alltag der Protagonistinnen – darunter auch die in Deutschland bereits aus zahlreichen TV-Sendungen bekannte Sandra Norak, Gründerin des Deutschen Rates von Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung (GeSTAC) – und bringt uns, den Zuschauenden, das Grauen, das die jungen Menschen erleben, näher und macht es für uns greifbar.

Podiumsgespräch mit spannenden Gästen

Im Anschluss an die Filmpräsentation durften wir ein exklusives Video-Statement der südafrikanischen Protagonistin Grizelda Grootbloom zeigen.

Bei der folgenden Podiumsdiskussion waren neben dem GGMH-Vorsitzenden und ehemaligen Mitglied des Bundestages Frank Heinrich und Gerhard Schönborn vom Berliner Verein Neustart e.V. zudem die Regisseurin Helen Simon und Kamerafrau Carla Muresan vor Ort. Sie nahmen alle Anwesenden mit in die Entstehungsgeschichte des Films und beantworteten Fragen von Moderatorin und GGMH-Geschäftsführerin Angelika Franke sowie aus dem Publikum. Gerhard Schönborn berichtete von seinen Erfahrungen in der aufsuchenden Arbeit am Berliner Straßenstrich, während Frank Heinrich dazu Stellung bezog, was sich in Deutschland auf politischer Ebene zur besseren Bekämpfung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung ändern sollte.

Den Trailer zum Film sowie weitere Informationen gibt es auf der Film-Website.

Credits:

Herstellungsland: Deutschland, Tschechien,2021
Regie & Buch: Helen Simon, Bildgestaltung: Carla Muresan, Schnitt: Nina Ergang, Szenenbild: Quirin Kehm. Musik: Monika Omerzu Midriaková, Ton: Barbora Hovorková, Claudia Leder Produzenten: David Lindner Leporda, Jiří Konečný, Produktion:Filmallee, Koproduktion: endorfilm s.r.o.; Bayerischer Rundfunk, Förderung: FFF Bayern, BKM, Eurimages, DFFF, State Cinematography Fund Czech Republic, Czech Tax, Länge: 91min

Laufen für die Freiheit: Der Walk for Freedom 2022

By Bündnis

Hunderte Menschen in elf Städten deutschlandweit

Mehrere hundert Menschen haben am Samstag, den 15. Oktober 2022 beim „Walk for Freedom“, dem „Lauf für die Freiheit“, überall in ganz Deutschland ein Zeichen gegen Menschenhandel gesetzt.

Schwarz gekleidet und schweigend liefen die TeilnehmerInnen in elf deutschen Städten in einer langen Reihe durch die Innenstadt. In Kassel fand der Walk dieses Jahr zum ersten Mal statt. Andere Städte, wie Koblenz, Düsseldorf und Stuttgart, sind schon viele Jahre dabei. Auch in unseren Nachbarländern Österreich und Schweiz fanden insgesamt sechs „Walks“ statt – Hier stellte beispielsweise die IJM-Städtegruppe Innsbruck in kurzer Zeit ein tolles Event auf die Beine.

Sensibilisieren und Veränderung bewirken

Ziel der lokalen VeranstalterInnen ist es, Menschen für das Thema Menschenhandel und Ausbeutung zu sensibilisieren. Die TeilnehmerInnen laufen symbolisch für die Freiheit von mittlerweile rund 40 Millionen Menschen, die laut Angaben der UN weltweit verschiedenen Formen der Sklaverei ausgesetzt sind. Sie laufen schweigend, denn die Betroffenen wurden ihrer Stimme beraubt.

Den meisten Menschen ist nicht bewusst, dass es Menschenhandel auch in Deutschland gibt und die eigene Region und durch Konsumgüter den eigenen Alltag betrifft – und dass sie etwas dagegen tun können. Wir müssen hinschauen, denn nur so können wir die moderne Sklaverei irgendwann abschaffen – davon sind die VeranstalterInnen der Walks überzeugt.

Unter den VeranstalterInnen waren wie immer auch Mitgliedsorganisationen von Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V. vertreten. Gemeinsam wollen wir den weltweiten Aufruf der Organisation A21 unterstützen. Diese hat den „Lauf für die Freiheit“ im Jahr 2014 ins Leben gerufen. Seitdem findet er jährlich immer am Samstag vor oder nach dem EU-Tag gegen Menschenhandel (18. Oktober) statt. Als Bündnis treten wir hierbei nicht selbst als Veranstalter auf, sondern helfen den einzelnen lokalen „Hosts“ bei der Planung und Organisation, z.B. mit Tipps, Vernetzung und Material.

Pressestimmen

In verschiedenen Städten berichtete auch die Presse über den Walk for Freedom 2022 und trug somit dazu bei, das Thema zu den Menschen zu bringen, wofür wir sehr dankbar sind.

Ein Pressespiegel findet sich auf unserer Website zum Walk.

Hier finden sich auch weitere Infos, Tipps und Videos sowie eine Karte mit den Veranstaltungsorten – Denn der nächste Termin für den Walk for Freedom 2023 steht schon fest!

Was hat die Reform der Gesetze zum Menschenhandel gebracht?

By Forschung

Mit dieser Frage beschäftigten sich sieben ForscherInnen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) über einen Zeitraum von 10 Monaten. Sie untersuchten zahlreiche Strafverfahrensakten und führten ExpertInneninterviews durch. Ihr 160-seitiger Forschungsbericht zur „Evaluierung der Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels (§§ 232 bis 233a StGB) wurde im November 2021 veröffentlicht.

Am 11. Oktober 2022, 18:00 bis 19:30 Uhr stellen sie die Ergebnisse nun in einem Gastvortrag im Rahmen des Kriminologischen Kolloquiums einem breiteren Publikum vor. Wer daran teilnehmen (auch online) muss sich bis zum 09.10.2022 über diesem Link anmelden. 

Der Evaluierung vorausgegangen war eine Ausschreibung durch das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für eine externe Evaluation der im Jahr 2016 neu gefassten §§ 232 bis 233a StGB.

Das ForscherInnenteam machte es sich zum Ziel, dem bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes von Stimmen aus der Praxis geäußerten Vorwurf, die reformierten Strafvorschriften entfalteten in der Praxis keine Wirkung, nachzugehen. Außerdem wollten sie bei der Evaluierung die auf internationale Ebene teilweise geäußerte Kritik einer angeblich unzureichenden Strafverfolgung in Deutschland berücksichtigen. Mittels einer retrospektiven Gesetzesfolgeabschätzung sollte im Wesentlichen die Zielerreichung der Gesetze sowie sonstige Bewährungen neu geschaffener Regelungen in der Praxis kontrolliert werden. Das Team wollte außerdem mögliche (nicht-intendierte) Nebenfolgen ermitteln und bewerten, um im Ergebnis den möglichen Novellierungsbedarf und -umfang beurteilen zu können.

„Alles beim Alten“

Im Fazit kommt der Bericht zu dem Schluss, dass scheinbar „alles beim Alten“ geblieben ist, der Gesetzgeber das Ziel, die strafrechtliche Bekämpfung des Menschenhandels zu verbessern, also bislang nicht erreicht habe.

Im Rahmen der ExpertInneninterviews hatten StaatsanwältInnen beispielsweise in Bezug auf verschiedene Tathandlungen angegeben, dass diese nun schwieriger nachzuweisen wären. Dies beträfe z.B. den Ursachenzusammenhang zwischen der Gewaltanwendung durch den/die Täter/in gegenüber dem Opfer und einer daraus resultierenden Veranlassung des Opfers, die Prostitution fortzusetzen. Ebenso sei das gesetzgeberische Vorhaben, dem Phänomen der sogenannten Loverboys mittels des Tatbestandsmerkmals „List“ Herr zu werden, aus demselben Grund der Nachweisschwierigkeit nicht gelungen.

Der Bericht hebt außerdem die Bedeutung einer Spezialisierung im Bereich Menschenhandel hervor. So drückten die befragten ExpertInnen vermehrt aus, dass vor allem auf Seiten der Gerichte wenig Expertise bezüglich Menschenhandelsverfahren vorliege, die aber aufgrund der Besonderheiten von Menschenhandelsverfahren, wie Spezifika der Opfer und des Prostitutionsmilieus, aber auch aus den tatbestandlich sehr komplizierten und schwer nachzuweisenden Paragraphen, unbedingt erforderlich sei.

Fünf Thesen

Auf den letzten sechs Seiten des Berichts zeigt das ForscherInnenteam in Form von fünf Thesen auf, worin die Ursachen für die mangelnde Verbesserung im Bereich der strafrechtlichen Bekämpfung des Menschenhandels liegen und was möglicherweise getan werden könnte, um das erstrebenswerte Ziel zu erreichen:

1. Die Probleme bei der Strafverfolgung resultieren zu einem nicht geringen Teil aus den materiell-strafrechtlichen Vorschriften. Diese Probleme können partiell durch Änderungen der §§ 232 bis 233a StGB behoben werden.

2. Weitere Probleme, die mit den §§ 232 bis 233a StGB verbunden sind, lassen sich nicht durch Änderungen im materiellen Recht lösen. Dies gilt zumindest dann, wenn man nicht eine radikale Reform der Menschenhandelstatbestände befürwortet. Die Lösung der Probleme muss daher auf einer anderen Ebene gesucht werden. 

3. Die strafprozessrechtlichen Instrumente zur Bekämpfung des Menschenhandels reichen weitgehend aus. Einzig zu erwähnen ist eine Erweiterung des Katalogs schwerer Straftaten in § 100a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO).

4. Zur Behebung der Probleme in der Strafverfolgung des Menschenhandels bedarf es vermehrter Schulungen und Spezialisierungen.

5. Es ist notwendig, die §§ 232 bis 233a und deren Regelungsumfeld sowie die Handhabung dieser „Nachbarregelungen“ im Wege einer ganzheitlichen Betrachtung in den Blick zu nehmen.

Der Bericht endet mit der Feststellung und klaren Forderung des ForscherInnenteams

„[Es ist] offenbar geworden, dass die Handhabung des ProstSchG […] einer erfolgreichen Bekämpfung des Menschenhandels im Wege stehen könnte. […] [D]ie bevorstehende Evaluation des ProstSchG [bietet] die Möglichkeit, die Umsetzung gewerbe- und strafrechtlicher Normen mit Bezug zum Menschenhandel ganzheitlich und auch auf (schädliche) Wechselwirkungen hin zu untersuchen. Diese Chance sollte genutzt werden!“

(Bartsch et al, 2021: 97)

Das  Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist seit 2017 in Kraft und schreibt nach fünf Jahren eine Evaluierung vor. Mit dieser wurde im Juni 2022 ebenfalls das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachen (KFN) vom Bundesfrauenministerium beauftragt. Die komplette Evaluierung muss dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Juli 2025 vorgelegt werden. Weitere Verschärfungen des Gesetzes sind bis dahin nicht zu erwarten. (siehe auch Blogbeitrag „Bundesregierung verschärft die Freierstrafbarkeit“ vom 20. Juli 2021)

Der gesamte Bericht steht hier zum Download zur Verfügung: https://kfn.de/wp-content/uploads/Forschungsberichte/Bericht_Evaluierung_Strafvorschriften_Bekaempfung_Menschenhandel.pdf

Photo by Christian Lue on Unsplash

TIP-Report bewertet Deutschland als TIER 1-Land

By Forschung

Der TIP-Report

Am 19. Juli 2022 veröffentlichte das Büro zur Überwachung und Bekämpfung von Menschenhandel im US-Außenministerium den jährlich erscheinenden Trafficking in Persons (TIP) Report. Der 634-seitige Bericht analysiert Entwicklungen im Bereich des Menschenhandels. Er bewertet auch, inwiefern Länder die Mindeststandards des US-amerikanischen Gesetzes zum Schutz der Opfer des Menschenhandels erfüllen. Diese stimmen im Wesentlichen mit den Vorgaben des sogenannten „Palermo-Protokolls“ der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2000 überein.

Der TIP-Report teilt die 188 Länder, die für den vorliegenden Bericht untersucht wurden, in vier Kategorien ein:

TIER (Stufe) 1: Länder, deren Regierungen die Mindeststandards für die Beseitigung des Menschenhandels vollständig erfüllen.

TIER (Stufe) 2: Länder, deren Regierungen die Mindeststandards nicht vollständig erfüllen, die aber erhebliche Anstrengungen unternehmen, um diese Standards zu erfüllen.

TIER (Stufe) 2 Watchlist (Überwachungsliste): Länder wie TIER 2, deren geschätzte Zahl der Opfer schwerwiegender Formen des Menschenhandels jedoch sehr hoch ist oder deutlich ansteigt und die keine angemessenen konkreten Maßnahmen ergreifen. Oder Länder, wo es an Nachweisen dafür fehlt, dass die Anstrengungen zur Bekämpfung schwerer Formen des Menschenhandels im Vergleich zum Vorjahr zugenommen haben.

TIER (Stufe) 3: Länder, deren Regierungen die Mindeststandards für die Beseitigung des Menschenhandels nicht vollständig erfüllen und auch keine nennenswerten Anstrengungen unternehmen, dies zu tun.

Besser als in den Vorjahren

Nach drei Jahren in Folge auf Stufe 2 wurde Deutschland nun erstmals wieder auf Stufe 1 gelistet. Angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kapazitäten zur Bekämpfung von Menschenhandel habe die deutsche Regierung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wichtige Erfolge erzielt. Zu diesen Erfolgen gehörten die strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung von mehr Menschenhändlerinnen und Menschenhändlern. Auch habe es im Vergleich zum Vorjahr verstärkte Anstrengungen der Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung von Menschenhandel gegeben. Seit der Eröffnung eines weiteren Beratungszentrums im Jahr 2021 arbeiteten in allen 16 Bundesländern auf Menschenhandel spezialisierte NGOs. 2021 habe ein Bundesland bei der Staatsanwaltschaft eine neue Spezialabteilung zur Bekämpfung von Menschenhandel eingerichtet. Ein weiteres Bundesland eröffnete zwei neue Unterkünfte, die männlichen Opfern Zuflucht bieten sollen. Die Mittel für die Betreuung von Opfern seien aufgestockt worden und gemeinsam mit NGOs sei ein ministerienübergreifender Rahmen für Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft erstellt worden.

Weiterer Verbesserungsbedarf

Dennoch identifiziert der TIP-Report auch noch Bereiche, die in Deutschland verbessert werden müssen: So sei das Angebot an Unterkünften, die männlichen Opfern Schutz böten, insgesamt nach wie vor unzureichend. Auch die Finanzierung von Unterkünften und NGOs zur Betreuung und Unterstützung von Opfern sei weiterhin unzureichend. Im Bereich der Strafverfolgung würden weiterhin zu milde Strafen verhängt und die Regierung habe weiterhin keine bundesweite Richtlinie zur Identifizierung und Weiterverweisung von Opfern aller Arten von Menschenhandel (sprich: einen funktionierenden nationalen Verweisungsmechanismus, NRM) eingesetzt. Viel zu selten käme es zu Entschädigungszahlungen an Opfer des Menschenhandels.

Angesichts des weiterhin bestehenden Verbesserungsbedarfs, spricht der Bericht eine Reihe von Empfehlungen aus. Diese können in dem fünfseitigen Länderbericht zu Deutschland nachgelesen werden, den die US-amerikanischen Botschaft in Berlin ins Deutsche übersetzt und HIER auf ihrer Website zur Verfügung gestellt hat.

Der gesamte TIP-Report auf Englisch kann HIER heruntergeladen werden.

HIER geht es außerdem zu unserem Kurzbericht zum TIP-Report von 2019.

Prostitution ist stets unzumutbar

By Prostitutionspolitik

Ein Job wie jeder andere?

Ist Prostitution oder „Sexarbeit“ ein Job wie jeder andere? Wenn es nach dem Berliner Sozialgericht geht, ist sie es nicht.

So verkündete das Sozialgericht Berlin in einem Urteil vom 19. Juli 2022, dass eine Person, die in Deutschland selbstständig in der Prostitution tätig gewesen ist, diese Arbeit jederzeit aufgeben kann, da sie als unzumutbar (gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II) gewertet werden muss.

Dass diese Frage erst mittels eines Gerichts beurteilt werden musste, mag so manche/n, dem/der die Umstände von Menschen in der Prostitution bekannt sind, verwundern. Wenn man sich jedoch vor Augen führt, wie Prostitution nicht nur verbal (als „Sexarbeit“), sondern auch (arbeits-)rechtlich in unserer Gesellschaft normalisiert wird, wird klar, warum diese Frage eben nicht so eindeutig zu beantworten war.

„Für eine Arbeitssuche dürfen sich EU-Bürger bis zu drei Monate in jedem anderen EU-Land aufhalten. Dabei ist in Deutschland der Anspruch auf Hartz-IV-Leistung als Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgeschlossen. Wenn eine längere Tätigkeit unverschuldet zu Ende geht, besteht aber weiterhin ein Aufenthaltsrecht und EU-Ausländer haben dann auch Anspruch auf Hartz IV-Leistungen“, erklärt das Juraforum hierzu.

Juraforum, 2022

Der aktuelle Fall

Im aktuellen Fall wollte eine Bulgarin, die zwischen 2014 und 2019 in Deutschland selbständig in der Prostitution tätig war und Steuern gezahlt hatte, von diesem Recht Gebrauch machen. Die 29-Jährige hatte bereits einen 11-jährigen Sohn. Nun war sie zum zweiten Mal schwanger und konnte die Tätigkeit der Prostitution ihren eigenen Angaben zufolge nicht länger ertragen. Sie hörte also mit der Prostitution auf und suchte um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs, welches die Grundsicherung für Arbeitssuchende, „Hartz IV „, regelt) an.

Das Jobcenter Berlin Lichtenberg gewährte den Klägern auch zunächst für die Zeit bis einschließlich September 2020 diese Leistungen. Mit Oktober 2020 wollte es diese jedoch plötzlich nicht länger gewähren. Die Begründung lautete, die Bulgarin habe ihre Arbeitslosigkeit schließlich selbst verschuldet, als sie ihre selbständige Tätigkeit „bewusst und freiwillig“ beendet hatte.

Entscheidung des Gerichts

Zur Diskussion stand also die Frage, ob Prostitution als legale selbstständige Tätigkeit in Deutschland wie jede andere Arbeit zu bewerten ist.

Dies sah das Berliner Sozialgericht zum Glück anders: Es stellte fest, dass die Beendigung der Tätigkeit „vielmehr auf den objektiv unzumutbaren Umständen der prekären Armutsprostitution, die die Klägerin in den Jahren 2017 bis Juni 2019 ausgeübt hat“ beruhten. Es sei offensichtlich, dass es objektiv keinem Menschen zugemutet werden kann, sich unter den von der Klägerin […] geschilderten Bedingungen des Berliner Straßenstrichs zu prostituieren.“ Grundsätzlich sei die „willentliche Beendigung der Prostitution“ nicht als „freiwillige Aufgabe der Erwerbstätigkeit“ im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU zu sehen, die einen Fortfall des Aufenthaltsrechts und damit der Sozialleistungsberechtigung nach sich zöge, erklärte das Gericht entgegen der Argumentation des Jobcenters.

Weiters verdeutlichte das Gericht, dass eine Tätigkeit in der Prostitution nicht mit einer gewöhnlichen Erwerbstätigkeit vergleichbar sei. Vielmehr berühre sie die Intimsphäre und damit die Menschenwürde der betroffenen Personen in besonders starker Weise. Daher dürfe der Staat aufgrund seiner Schutzpflicht für die Menschenwürde zum Einen keine Arbeitsvermittlung in die Prostitution vornehmen und Hilfsbedürftige zum Anderen nicht dazu zwingen, sexuelle Dienstleistungen zu erbringen, um eine Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit zu erzielen. Dies gelte unabhängig davon, dass die Bulgarin die Arbeit zuvor ausgeübt hat: „Eine objektiv unzumutbare Arbeit, deren Ausübung der Staat von niemandem verlangen kann, wird nicht deshalb zumutbar, weil die Person die Arbeit zeitweise ertragen hat.“

Ein Schritt hin zum Nordischen Modell?

„Ist dieses Urteil damit geeignet, ein Sexkaufverbot nach dem sogenannten nordischen Modell zu begründen?“, fragt die taz. Zumindest greift es den grundsätzlichen Gedanken des Gleichstellungsmodells (Nordischen Modells) auf: Prostitution ist eben nicht zumutbar und kein „Job wie jeder andere“. Vielmehr brauchen Menschen Ausstiegshilfen, wenn sie es nicht länger ertragen, und keinen Staat, der ihnen nahelegt, sie müssten in der Prostitution verbleiben, egal unter welchen Umständen.

Dank dieses wichtigen Urteils des Berliner Sozialgerichtes blieb das Aufenthaltsrecht der Bulgarin bestehen und ihr und ihren Kindern wurden Hartz-IV-Leistungen zugesprochen.

HIER geht es zum GGMH Positionspapier zum Gleichstellungsmodell bzw. „Nordischen Modell“

Quellen:

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU – FreizügG/EU) § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt, online: https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__2.html

Juraforum (20.07.2022): Ausstieg aus der Prostitution vom Sozialgericht Berlin erleichtert, online: https://www.juraforum.de/news/ausstieg-aus-der-prostitution-vom-sozialgericht-berlin-erleichtert_258216

SG Berlin (2022): Beschluss S 134 AS 8396/20 vom 15.06.2022, online: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/171606

taz (30.07.2022): Kein Job wie jeder andere, online: https://taz.de/Prostitution-vor-Gericht/!5868438/

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Strafe für Gewährung von Kirchenasyl

By sexuelle Ausbeutung

Eine Würzburger Ordensschwester muss sich erneut vor Gericht dafür verantworten, dass sie zwei Betroffenen von Menschenhandel Kirchenasyl gewährt hatte. Am 14. Juli findet nun der Berufungsprozess statt, in dem die Staatsanwaltschaft sogar noch eine höhere Strafe fordert, während die Ordensschwester auf einen Freispruch hofft.

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Diakonie Deutschland positioniert sich gegen ein Sexkaufverbot

By Prostitutionspolitik

10-Punkte Papier für die soziale Arbeit

2015 bezog die Diakonie in einem 10-Punkte Papier für die soziale Arbeit mit Prostituierten und Betroffenen von Menschenhandel Position zum Thema Prostitution und Menschenhandel und stellte klar, dass sie ausdrücklich nicht ein Verbot der Prostitution unterstützt, da dies eine weitere Stigmatisierung der Prostituierten zur Folge hätte. In diesem Papier wird nicht zwischen Prostitutionsverbot und Sexkaufverbot unterschieden. Ein Verbot der Prostitution wie beispielsweise in Rumänien, Albanien oder Serbien bestraft auch prostituierte Frauen, was ihre häufig prekäre Situation nur noch verschärft. Bei einem Sexkaufverbot werden Frauen in der Prostitution jedoch nicht kriminalisiert.

Die Diakonie erkannte damals an, dass sich Frauen und Männer, die sich prostituieren oder sexuell ausgebeutet werden, meist in sozialen Notlagen befinden, und mahnte, dass sowohl Freier als auch die unmittelbaren Profiteure, die als Clubbesitzer und Vermieter hohe Gewinne erzielen, verantwortlich einzubeziehen seien.

Positionspapier: Unterstützung statt Sexkaufverbot

Im November 2019 veröffentlichte sie zusammen mit der Deutschen Aidshilfe, dem Deutschen Frauenrat, dem Deutschen Juristinnenbund und einzelnen Fachberatungsstellen ein gemeinsames Positionspapier mit dem Titel „Unterstützung statt Sexkaufverbot“, das auf die zu dem Zeitpunkt in Deutschland neu belebte Debatte über den Umgang mit Prostitution reagierte. Entsprechend des Titels sprachen sich die Organisationen gegen ein Sexkaufverbot aus und argumentierten, eine Kriminalisierung von „Sexarbeit“ schütze Prostituierte nicht vor Zwang, sondern führe zu mehr Gesundheitsrisiken, Gewalt und prekären Lebensverhältnissen.

Während hier weiterhin anerkannt wurde, dass die Arbeit in der Prostitution „körperlich belastend und mit Gesundheitsrisiken verbunden“ sein kann, wurde zugleich auf die „vielfältigen“ Lebenssituationen und Arbeitsbedingungen von „Sexarbeiter_innen“ hingewiesen: „Die einen haben sich aus freien Stücken für diesen Beruf entschieden und betonen ihr Recht darauf. Für andere ist diese Arbeit die einfachste Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wieder andere stehen mangels Zugang zu anderen Arbeitsmöglichkeiten und aufgrund materieller Not unter Druck. Manche haben mit Drogenabhängigkeit zu kämpfen. Und manche sind tatsächlich Opfer von Gewalt.“ (Hervorh. durch Verf.) In diesem Papier findet die Verantwortung von unmittelbaren Profiteuren keine Erwähnung mehr.

Broschüre nach der Pandemie spricht sich für Regulierung aus

Nach einer Pressemeldung während der Pandemie 2020, brachte die Diakonie Deutschland im März 2021 eine Broschüre heraus, in der sie erklärt, warum sie sich gegen ein Sexkaufverbot in Deutschland einsetzt. Das 10-seitige Dokument bezieht sich bereits in der Einleitung auf das Positionspapier von 2019 und wiederholt – in eigenen Worten – dieselbe Argumentation und dieselben Forderungen.

Primär wird kritisiert, dass mit einem Sexkaufverbot die Menschen, die man mit einem Sexkaufverbot eigentlich schützen wolle, in prekäre und gefährliche Arbeitsverhältnisse und -bedingungen gezwungen würden. Als Beispiel wird die Situation der Betroffenen während der Einschränkungen in Verbindung mit der Corona-Pandemie genannt. Hier hätte sich gezeigt, dass Verbote Prostitution nicht verhindern, sondern vielmehr in die Illegalität drängen würden. Dabei bleibt jedoch unberücksichtigt, dass während der Corona-Krise prostituierte Frauen in den meisten Städten ebenfalls mit Bußgeldern belegt wurden und dass ihnen kaum Alternativen zu einer Arbeit in der Prostitution angeboten wurden. Daher ist ein unmittelbarer Vergleich mit dem Sexkaufverbot nach dem sogenannten Nordischen Modell hier irreführend.

Anstelle eines Sexkaufverbots ist gemäß der Diakonie der bisherige deutsche Ansatz der Regulierung von Prostitution der richtige Weg. Eventuelle Missstände seien insbesondere auf eine mangelnde Durchsetzung der bestehenden Gesetze zurückzuführen. Dem müsse mit mehr Schulungen und mehr personellen Ressourcen entgegengewirkt werden.

Die Diakonie warnt davor, die „reguläre Prostitution“ mit Themen wie Menschenhandel, Zwang zur Prostitution oder sexueller Ausbeutung zu vermischen. Es sei wichtig, diese Themen voneinander zu trennen – auch wenn „die Grenzen fließend“ seien. In ihren Forderungen spricht sich die Diakonie Deutschland abschließend für eine Stärkung der Selbstbestimmung, Selbstbe­hauptung und Selbstorganisation aus, für den Ausbau von Fachberatungsstellen und Verbesserungen im gesundheitlichen Bereich. Auch ein verbesserter Schutz für Betroffene des Menschenhandels sei notwendig.

Die komplette Broschüre kann auf der Homepage der Diakonie Deutschland heruntergeladen werden: Prostituierte beraten und unterstützen: „Rechte stärken – Respekt zeigen.“ – Infoportal – Diakonie Deutschland

Harsche Kritik für Deutschlands und Neuseelands Prostitutionspolitik

By Prostitutionspolitik

Neuseeländisches Gesetz nicht so fortschrittlich wie gedacht

In einem neuen Bericht von Juni 2021 vergleicht die internationale Organisation Coalition against Trafficking in Women (CATW, Koalition gegen den Frauenhandel, Übers. durch die Verf.) die Prostitutionsgesetze, die seit 2002 in Deutschland und in Neuseeland in Kraft getreten sind.

Während die Deutsche Gesetzgebung, vor allem vor der Änderung von 2017, international stark kritisiert wird, wird das Neuseeländische Modell häufig als fortschrittlicher Ansatz gelobt. Mit dieser Haltung will CATW aufräumen und erklärt gleich zu Beginn des Berichts: „Beide Gesetze tragen zur Erweiterung des Prostitutionsmarktes bei, ermächtigen Sexkäufer, legitimieren Zuhälter und Bordellbesitzer und erhöhen den Sexhandel.“ (Übers. durch die Verf.)

Auf acht Seiten vergleicht der Bericht im Folgenden gut illustriert und übersichtlich graphisch dargestellt beide Länder in Bezug auf verschiedene Aspekte. Auf weiteren vier Seiten lassen sich alle im Bericht verwendeten Quellen nachprüfen und kleine Infoboxen weisen auf mehr unangenehme Fakten in beiden Ländern hin, beispielsweise auf die Verurteilung des deutschen Bordellbesitzers Rudloff, der lange als „Saubermann“ galt während er im Hintergrund von Menschenhandel profitierte.

Unterschiedliche Wahrnehmung, aber klare Parallelen in Prostitutionspolitik

Im Vergleich zeigt sich, dass beide Länder in Bezug auf ihre Prostitutionspolitik zwar international unterschiedlich wahrgenommen werden, aber bereits angefangen bei ihrem historischen Hintergrund Parallelen aufweisen. Auch in der gesamten Struktur und Charakterisierung des Prostitutionsmarktes – Prostituierte, Sexkäufer, Regulierungen für Bordelle, Auswirkungen auf die Gesellschaft etc. – ähneln sich Deutschland und Neuseeland stark.

CATW kritisiert abschließend: „Beide Länder ignorieren weiterhin die systemische Marginalisierung und die Gefährdung von Menschen in der Prostitution. Indem sie Prostitution als ‚Arbeit‘ bezeichnen, belasten beide prostituierte Personen unfairerweise mit den Pflichten eines Arbeitnehmers (z.B. Steuern), während sie ihnen wenig bis gar keine der Vorteile und keinen Schutz vor Ausbeutern einräumen – es sei denn, Betroffene sind in der Lage, einen Fall vor Gericht zu bringen.“ (Übers. durch die Verf.)

Hier findet sich der Bericht zum Download auf Englisch: Germany-New-Zealand-A-Comparison-in-Prostitution-Law-FINAL.pdf (catwinternational.org)

Quelle Bild: CATW International

Bundesregierung verschärft die Freierstrafbarkeit

By Prostitutionspolitik

Staatsministerin gibt Reformen bei GGMH-Fachtagung bekannt

In ihrem Beitrag im Rahmen unserer Fachtagung am 24. Juni 2021 kündigte Anette Widmann-Mauz, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands, zwei bedeutende Reformen in der Prostitutionspolitik an.

Wie auch verschiedene Tageszeitungen berichteten, soll zum einen der Paragraph 232a Absatz 6 des Strafgesetzbuches verschärft werden, in dem die Strafbarkeit von Freiern geregelt ist. Im Sinne einer Beweislastumkehr müssten Behörden den Freiern nun nicht länger den Vorsatz nachweisen, eine offensichtliche Zwangslage einer prostituierten Frau in Anspruch genommen zu haben, sondern Freier müssten im Gegenzug nachweisen, dass sie von dieser nichts bemerkt hätten. Ein Herausreden sei nicht mehr so leicht möglich, erklärt die Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier (SPÖ) im Interview mit der Zeit Online und gibt an, dass Freiern nun eine Haftstrafe von drei Jahren drohe, wenn bei einer prostituierten Frau Zeichen von Gewalt, Einschüchterung und Ausbeutung deutlich sichtbar gewesen seien.

Kritiker der liberalen deutschen Prostitutionspolitik weisen schon lange auf die große Problematik ausbeuterischer Strukturen in der Prostitution hin. Wenn auch noch weit von einem Sexkaufverbot für Freier im Sinne des Nordischen Modells entfernt, ist der Beschluss der Bundesregierung für die genannte Verschärfung doch als Schritt in die richtige Richtung zu sehen.

Ebenfalls ein großer Schritt in die richtige Richtung war der Beschluss für ein 20 Millionen Euro umfassendes Programm der Ausstiegshilfe für minderjährige und schwangere Prostituierte. Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende im Bundestag, Nadine Schön (CDU), sagte der FAZ: „Wir wollen die menschenunwürdigen Bedingungen in der Prostitution beenden und Menschenhandel stoppen.“

Weitere Verschärfungen für CDU/CSU denkbar

Bisher nicht durchsetzen konnten sich CDU/CSU laut Artikel der FAZ zum Thema leider mit Vorschlägen wie der Bestrafung von Freiern, die für Sex mit Minderjährigen oder Schwangeren zahlten, oder der Erhöhung des Mindestalters für Prostituierte auf 21.

Zu weiteren Verschärfungen dürfte es laut Einschätzung der FAZ aber in den nächsten Jahren nicht kommen. So hätten SPD und CDU/CSU darauf geeinigt, die Lage von Prostituierten ab 2022 über eine Zeit von drei Jahren zunächst wissenschaftlich evaluieren zu lassen und erst im Anschluss weitere Reformen zu beschließen.

Die Mitschnitte von unserer GGMH Fachtagung 2021 mit Anette Widmann-Mauz als eine der Keynote-Sprecherinnen finden sich hier: Videos – Programm / Program | GGMH Fachtagung 2021

Einen Bericht zur Fachtagung gibt es HIER.

Presseartikel zum Thema:

Regierung will Prostituierte besser schützen (faz.net)

Prostitution: Breymaier: Freier von Prostituierten schärfer bestrafen | ZEIT ONLINE

(2) Sexarbeit und Politik: Koalition will härter gegen Freier vorgehen – Politik – Tagesspiegel

Quelle Bild: Deutscher Bundestag, Fotograf: Marco Urban

Menschenhandel: Kongress verschoben – die Not der Frauen nicht

By sexuelle Ausbeutung

Die Corona Maßnahmen in Deutschland machen es unumgänglich: Der Kongress “Gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung“, der vom 8. bis 11. November 2020 im Christlichen Gästezentrum Schönblick in Schwäbisch Gmünd geplant war, muss leider ins übernächste Jahr auf den 29. Mai bis 1. Juni 2022 verschoben werden. Der Kongress soll Frauen in Prostitution eine Stimme geben und gleichzeitig nach Lösungsansätzen suchen.

Wir verschieben den Kongress mit großem Bedauern, denn der erste Corona Lockdown hat die Lage vieler Frauen in Prostitution in Deutschland neu ins Bewusstsein der Bevölkerung und der Politik gerückt. Etliche Frauen wurden obdachlos und machtlos. Gerade jetzt ist die Zeit zu handeln. Die verschärfte Lage durch Covid-19 und die Verschiebung des Kongresses hält uns nicht davon ab, unser gemeinsames Ziel intensiv zu verfolgen. Durch Videostatements von Politikerinnen und Politikern sowie Referenten, die ihre Teilnahme am Kongress zugesagt hatten, wollen wir das Leid von Zehntausenden Frauen ans Licht bringen und damit zu einer gesellschaftlichen Sensibilisierung und zu steigendem Unrechtsbewusstsein beitragen. Denn eines ist klar und sichtbar: Menschenhandel und Sklaverei (betrifft auch Männer und Kinder) ist in Deutschland deutlich präsent.

Statements:

Statement von Uwe Heimowski

Veranstalter:
Gemeinsam gegen Menschenhandel, Deutsche Evangelische Allianz, International Justice Mission, Aktion Hoffnungsland, Mission Freedom und Schönblick