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Harsche Kritik für Deutschlands und Neuseelands Prostitutionspolitik

By Prostitutionspolitik

Neuseeländisches Gesetz nicht so fortschrittlich wie gedacht

In einem neuen Bericht von Juni 2021 vergleicht die internationale Organisation Coalition against Trafficking in Women (CATW, Koalition gegen den Frauenhandel, Übers. durch die Verf.) die Prostitutionsgesetze, die seit 2002 in Deutschland und in Neuseeland in Kraft getreten sind.

Während die Deutsche Gesetzgebung, vor allem vor der Änderung von 2017, international stark kritisiert wird, wird das Neuseeländische Modell häufig als fortschrittlicher Ansatz gelobt. Mit dieser Haltung will CATW aufräumen und erklärt gleich zu Beginn des Berichts: „Beide Gesetze tragen zur Erweiterung des Prostitutionsmarktes bei, ermächtigen Sexkäufer, legitimieren Zuhälter und Bordellbesitzer und erhöhen den Sexhandel.“ (Übers. durch die Verf.)

Auf acht Seiten vergleicht der Bericht im Folgenden gut illustriert und übersichtlich graphisch dargestellt beide Länder in Bezug auf verschiedene Aspekte. Auf weiteren vier Seiten lassen sich alle im Bericht verwendeten Quellen nachprüfen und kleine Infoboxen weisen auf mehr unangenehme Fakten in beiden Ländern hin, beispielsweise auf die Verurteilung des deutschen Bordellbesitzers Rudloff, der lange als „Saubermann“ galt während er im Hintergrund von Menschenhandel profitierte.

Unterschiedliche Wahrnehmung, aber klare Parallelen in Prostitutionspolitik

Im Vergleich zeigt sich, dass beide Länder in Bezug auf ihre Prostitutionspolitik zwar international unterschiedlich wahrgenommen werden, aber bereits angefangen bei ihrem historischen Hintergrund Parallelen aufweisen. Auch in der gesamten Struktur und Charakterisierung des Prostitutionsmarktes – Prostituierte, Sexkäufer, Regulierungen für Bordelle, Auswirkungen auf die Gesellschaft etc. – ähneln sich Deutschland und Neuseeland stark.

CATW kritisiert abschließend: „Beide Länder ignorieren weiterhin die systemische Marginalisierung und die Gefährdung von Menschen in der Prostitution. Indem sie Prostitution als ‚Arbeit‘ bezeichnen, belasten beide prostituierte Personen unfairerweise mit den Pflichten eines Arbeitnehmers (z.B. Steuern), während sie ihnen wenig bis gar keine der Vorteile und keinen Schutz vor Ausbeutern einräumen – es sei denn, Betroffene sind in der Lage, einen Fall vor Gericht zu bringen.“ (Übers. durch die Verf.)

Hier findet sich der Bericht zum Download auf Englisch: Germany-New-Zealand-A-Comparison-in-Prostitution-Law-FINAL.pdf (catwinternational.org)

Quelle Bild: CATW International

Bundesregierung verschärft die Freierstrafbarkeit

By Prostitutionspolitik

Staatsministerin gibt Reformen bei GGMH-Fachtagung bekannt

In ihrem Beitrag im Rahmen unserer Fachtagung am 24. Juni 2021 kündigte Anette Widmann-Mauz, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands, zwei bedeutende Reformen in der Prostitutionspolitik an.

Wie auch verschiedene Tageszeitungen berichteten, soll zum einen der Paragraph 232a Absatz 6 des Strafgesetzbuches verschärft werden, in dem die Strafbarkeit von Freiern geregelt ist. Im Sinne einer Beweislastumkehr müssten Behörden den Freiern nun nicht länger den Vorsatz nachweisen, eine offensichtliche Zwangslage einer prostituierten Frau in Anspruch genommen zu haben, sondern Freier müssten im Gegenzug nachweisen, dass sie von dieser nichts bemerkt hätten. Ein Herausreden sei nicht mehr so leicht möglich, erklärt die Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier (SPÖ) im Interview mit der Zeit Online und gibt an, dass Freiern nun eine Haftstrafe von drei Jahren drohe, wenn bei einer prostituierten Frau Zeichen von Gewalt, Einschüchterung und Ausbeutung deutlich sichtbar gewesen seien.

Kritiker der liberalen deutschen Prostitutionspolitik weisen schon lange auf die große Problematik ausbeuterischer Strukturen in der Prostitution hin. Wenn auch noch weit von einem Sexkaufverbot für Freier im Sinne des Nordischen Modells entfernt, ist der Beschluss der Bundesregierung für die genannte Verschärfung doch als Schritt in die richtige Richtung zu sehen.

Ebenfalls ein großer Schritt in die richtige Richtung war der Beschluss für ein 20 Millionen Euro umfassendes Programm der Ausstiegshilfe für minderjährige und schwangere Prostituierte. Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende im Bundestag, Nadine Schön (CDU), sagte der FAZ: „Wir wollen die menschenunwürdigen Bedingungen in der Prostitution beenden und Menschenhandel stoppen.“

Weitere Verschärfungen für CDU/CSU denkbar

Bisher nicht durchsetzen konnten sich CDU/CSU laut Artikel der FAZ zum Thema leider mit Vorschlägen wie der Bestrafung von Freiern, die für Sex mit Minderjährigen oder Schwangeren zahlten, oder der Erhöhung des Mindestalters für Prostituierte auf 21.

Zu weiteren Verschärfungen dürfte es laut Einschätzung der FAZ aber in den nächsten Jahren nicht kommen. So hätten SPD und CDU/CSU darauf geeinigt, die Lage von Prostituierten ab 2022 über eine Zeit von drei Jahren zunächst wissenschaftlich evaluieren zu lassen und erst im Anschluss weitere Reformen zu beschließen.

Die Mitschnitte von unserer GGMH Fachtagung 2021 mit Anette Widmann-Mauz als eine der Keynote-Sprecherinnen finden sich hier: Videos – Programm / Program | GGMH Fachtagung 2021

Einen Bericht zur Fachtagung gibt es HIER.

Presseartikel zum Thema:

Regierung will Prostituierte besser schützen (faz.net)

Prostitution: Breymaier: Freier von Prostituierten schärfer bestrafen | ZEIT ONLINE

(2) Sexarbeit und Politik: Koalition will härter gegen Freier vorgehen – Politik – Tagesspiegel

Quelle Bild: Deutscher Bundestag, Fotograf: Marco Urban

Menschenhandel: Kongress verschoben – die Not der Frauen nicht

By sexuelle Ausbeutung

Die Corona Maßnahmen in Deutschland machen es unumgänglich: Der Kongress “Gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung“, der vom 8. bis 11. November 2020 im Christlichen Gästezentrum Schönblick in Schwäbisch Gmünd geplant war, muss leider ins übernächste Jahr auf den 29. Mai bis 1. Juni 2022 verschoben werden. Der Kongress soll Frauen in Prostitution eine Stimme geben und gleichzeitig nach Lösungsansätzen suchen.

Wir verschieben den Kongress mit großem Bedauern, denn der erste Corona Lockdown hat die Lage vieler Frauen in Prostitution in Deutschland neu ins Bewusstsein der Bevölkerung und der Politik gerückt. Etliche Frauen wurden obdachlos und machtlos. Gerade jetzt ist die Zeit zu handeln. Die verschärfte Lage durch Covid-19 und die Verschiebung des Kongresses hält uns nicht davon ab, unser gemeinsames Ziel intensiv zu verfolgen. Durch Videostatements von Politikerinnen und Politikern sowie Referenten, die ihre Teilnahme am Kongress zugesagt hatten, wollen wir das Leid von Zehntausenden Frauen ans Licht bringen und damit zu einer gesellschaftlichen Sensibilisierung und zu steigendem Unrechtsbewusstsein beitragen. Denn eines ist klar und sichtbar: Menschenhandel und Sklaverei (betrifft auch Männer und Kinder) ist in Deutschland deutlich präsent.

Statements:

Statement von Uwe Heimowski

Veranstalter:
Gemeinsam gegen Menschenhandel, Deutsche Evangelische Allianz, International Justice Mission, Aktion Hoffnungsland, Mission Freedom und Schönblick

Interview mit Frank Heinrich: „Wollen wir weiterhin als ‚Bordell Europas‘ gelten?“

By Prostitutionspolitik

Unser Vorsitzender und Bundestagsabgeordneter Frank Heinrich (CDU) engagiert sich schon lange gegen Menschenhandel und spricht im Interview über die Lage des Menschenhandels, wer davon betroffen ist, was sich über die Jahre verändert hat und welche Rolle die Kirchen und Gemeinden, aber auch jede/r Einzelne einnehmen können.

Die Corona-Pandemie habe dazu beigetragen, dass bestimmte Aspekte des Menschenhandels ans Licht kamen. Zum Beispiel seien alle Frauen eines bestimmten nationalen Hintergrunds schlagartig verschwunden. Daran sei erkennbar, wie viel Macht die Hintermänner haben, die den Menschenhandel organisiert planen und durchführen. Die deutsche Justiz habe nicht die benötigten Befugnisse, um dieses Verbrechen erfolgreich zu bekämpfen, da das Gesetz an dieser Stelle viel zu vage sei.

Heinrich sieht deshalb eine dringende Notwendigkeit einer gesellschaftlichen Debatte über die Bezeichnung Deutschlands als das sogenannte „Bordell Europas“. In erster Linie betrifft das die deutsche Gesetzeslage, womit auch eine Diskussion, um ein potentielles Sexkaufverbot nach Nordischem Modell einhergehen würde.
Schließlich fordert er die christlichen Kirchen und Gemeinden dazu auf, ihre Stimmen zu erheben und aktiv zu werden. Außerdem sei es außerordentlich wichtig, dass sich einzelne BürgerInnen zum Beispiel mit Fragen zu den Umsetzungen der gesetzlichen Regelungen in ihren Städten, an ihre Abgeordneten wenden. Ein Interesse von Seiten der Bevölkerung trage direkt zu einer intensivierten Diskussion des Themas auf höherer Ebene bei.

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Lieferkettengesetz – weniger Chancen für Arbeitsausbeutung

By Arbeitsausbeutung

2016 hat das Bundeskabinett auf Grundlage der Leitprinzipien der Vereinten Nationen einen Aktionsplan für Menschenrechte und Wirtschaft beschlossen. Teil dieses Aktionsplans ist die Sicherstellung des Schutzes von Menschenrechten in internationalen Lieferketten. Das bedeutet, dass Unternehmen auch bei ihren Zulieferern Sozial- und Arbeitsstandards sowie Maßnahmen zum Umweltschutz gewährleisten und global Verantwortung übernehmen sollen. Die Hoffnung ist, auf diese Weise zum Beispiel Arbeitsausbeutung und Kinderarbeit entgegenzuwirken.

Kernelemente der sogenannten Sorgfaltspflicht sind der Ausdruck der Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte durch eine Grundsatzerklärung, die Identifizierung von Risiken und die Ermittlung der Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschenrechte. Außerdem wird Transparenz und die Einrichtung eines effektiven Beschwerdemechanismus gefordert.

Doch die Umsetzung ist umstritten. Bislang hat die Bundesregierung auf freiwillige Maßnahmen gesetzt und auf diese Weise Unternehmen zu Transparenz und Achtung der Menschenrechte aufgefordert. Im Rahmen eines Monitorings in den Jahren 2018 bis 2020 sollte überprüft werden, ob bis 2020 mindestens 50% der Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten den Vorgaben des Aktionsplans nachgekommen sind und entsprechende Regelungen in ihr Konzept integriert haben.

2020 ist die zweite Befragungsrunde angelaufen, doch der bisherige Zwischenstand ist ernüchternd. Von 3.300 kontaktierten Unternehmen konnten 460 beantwortete Fragebogen ausgewertet werden. Aus dem Zwischenbericht 2019 geht hervor, dass etwa 17 bis 19% der Unternehmen die Kernelemente der Sorgfaltspflicht erfüllen.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) wollen durch ein Lieferkettengesetz Änderung schaffen. Dieses Gesetz soll Unternehmen verpflichten, in der gesamten Lieferkette auf Menschenrechte und gute Arbeitsbedingungen zu achten.

Am 10. März 2020 sollten ursprünglich die ersten Eckpunkte für ein solches Gesetz veröffentlicht werden. Aufgrund der Corona- Pandemie, die zwar aufgezeigt hat, wie global die Wirtschaft heutzutage vernetzt ist und wie abhängig gerade auch Entwicklungsländer von ausländischen Unternehmen sind, wurde die Vorstellung des Gesetzesentwurfs verschoben. Grund dafür ist vor allem, dass man die deutsche Wirtschaft nicht zusätzlich belasten wolle. Das Bundeswirtschaftsministerium möchte außerdem die zweite Befragungsrunde abwarten.

Gerd Müller nannte die Krise in einem Interview Anfang April auch „einen Moment, um darüber nachzudenken, wie wir zukünftig Globalisierung gestalten wollen“. Gerade jetzt zeige sich, wie wichtig gerechte Globalisierung mit Gesundheitsstandards, Arbeitsschutz und sozialen Sicherheitsnetzen sei. Er wolle an dem Vorhaben eines Lieferkettengesetzes festhalten.

Die Wirtschaft zeigt sich angesichts eines solchen Gesetzes besorgt. Zwar soll das Gesetz in erster Linie größere Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden betreffen, bedeutet für diese allerdings erhöhten Aufwand und Haftung für Prozesse, in welche sie momentan nur wenig Einblick haben. Es wird eine Frage der Umsetzung sein, innerhalb der Lieferketten zunächst Transparenz zu schaffen und anschließend soziale und nachhaltige Standards festzulegen.

Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU hatten sie sich darauf geeinigt, ein Lieferkettengesetz einzuführen, falls weniger als die Hälfte der Unternehmen die Vorgaben des Aktionsplans erfüllen. Sollte dies auch nach der zweiten Befragungsrunde der Fall sein, steht es nicht mehr in Frage, ob es ein solches Gesetz geben wird, sondern vor allem, wie dies ausgestaltet ist, welche Vorgaben und Sanktionen gelten und was zu einer nachhaltigen Umsetzung beitragen kann.

Einer Umsetzung, die vielleicht auch Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung weniger Chancen bietet…

Weitere Informationen unter: https://lieferkettengesetz.de/

Photo by David Vives on Unsplash

Außenminister Heiko Maas (SPD) betont Kampf gegen Menschenhandel

By Prostitutionspolitik

Deutschland will seine zweijährige Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen bis 2022 auch dazu nutzen, den Kampf gegen Menschenhandel auf die Agenda zu bringen. Das berichtete Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) am 15. Januar im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, schreibt der Parlamentsdienst „Heute im Bundestag“. Eine wichtige Priorität blieben zudem Querschnittsthemen wie Frauenrechte und die Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewalt, so Maas in der Ausschusssitzung.

„Wesentliche Fortschritte“ gebe es auch hinsichtlich der Etablierung eines einheitlichen EU-Sanktionsregimes, sagte Maas. Bei ihrem letzten Treffen im Dezember 2019 hätten sich die EU-Außenminister darauf geeinigt, künftig mit gemeinsamen Sanktionen auf schwerste Menschenrechtsverletzungen wie Genozid, Folter, Sklaverei oder systematische sexueller Gewalt zu reagieren. Bis Mitte des Jahres solle das Sanktionsregime verabschiedet werden, kündigte der Minister in dem Bundestagsausschuss an.

SPD thematisiert Nordisches Modell

By Prostitutionspolitik

Immer mehr Politikerinnen und Politiker der SPD fordern die Einführung des Nordischen Modells. Verfechter eines solchen Paradigmenwechsels sind vor allem die Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier, Vorstandsfrau von SISTERS für den Ausstieg aus der Prostitution e.V., und die Europaabgeordnete und Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF), Maria Noichl. Auch Karl Lauterbach, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und (unterlegener) Kandidat für den Vorsitz der SPD, plädierte für das Nordische Modell im Rahmen seines innerparteilichen Wahlkampfes für den Vorsitz. Nähere Informationen finden Sie hier.

Einen entsprechenden Beschluss hat der SPD-Landesverband Baden-Württemberg auf seinem Landesparteitag Mitte Oktober in Heidenheim verabschiedet. Mehr als drei Jahre wurde innerhalb der Landespartei das Thema kontrovers diskutiert. Auf dem Parteitag stimmte schließlich eine eindeutige Mehrheit für dieses Modell. Nun steht möglicherweise Anfang Dezember ein entsprechender Antrag auf der Tagesordnung für den SPD-Bundesparteitag in Berlin.

Neuer Parlamentskreis: „Prostitution wohin?“

By Prostitutionspolitik

Mitte Oktober hat sich zum ersten Mal der Parlamentskreis „Prostitution – wohin?“ getroffen. Initiiert wurde er von den Bundestagsabgeordneten Leni Breymaier (SPD), Vorstandsmitglied von SISTERS für den Ausstieg aus der Prostitution e.V., und Frank Heinrich (CDU), Vorsitzender von Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V.
Die Idee für diesen Arbeitskreis entstand Anfang des Jahres als ein Ergebnis des Parlamentarischen Abends „Entkriminalisierung, Sexkaufverbot, Ausstiegshilfe“ in der französischen Botschaft, zu dem ebenfalls die beiden Abgeordneten eingeladen hatten. An dem ersten Treffen nahmen 16 Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen sowie zahlreiche Mitarbeitende aus den Bundestagsbüros teil. Der Parlamentskreis will „einen möglichst realistischen Blick“ auf das Thema werfen und in etwa einem Jahr Bilanz ziehen.
Zu dem ersten Treffen im Paul-Löbe-Haus wurde Sandra Norak als Expertin eingeladen. Sie war Opfer der Loverboy-Methode, sechs Jahre in der Prostitution und studiert jetzt Jura. Sie engagiert sich für das Nordische Modell. Während sie ihren bewegenden Vortrag hielt, demonstrierten vor dem Parlamentsgebäude einige Dutzend AktivistInnen verschiedener Pro-Prostitutions-Organisationen. Gleichzeitig gab es eine Solidaritätsbekundung und Presseerklärung vom Netzwerk Ella, einem Zusammenschluss von Frauen in und aus der Prostitution, die ebenfalls für die Einführung des Nordischen Modells in Deutschland plädieren.

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TIP-Report des US Außenministeriums

By Forschung

Zwar äußerte sich das US-Ministerium lobend darüber, dass sich der deutsche Staat verstärkt für Opferschutz eingesetzt und die finanzielle Unterstützung für die Opfer ausgeweitet habe, bemängelte jedoch, dass es

a) keinen nationalen Verweisungsmechanismus (National Referral Mechanism, NRM) für Opfer über alle Bundesländer hinweg gebe und

b) dass nach wie vor kein nationaler Berichterstatter ernannt sei, „der die Anstrengungen der Regierung im Bereich Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zur Ausbeutung der Arbeitskraft unabhängig überprüft“.

Vor allem in die Kritik geraten war jedoch die Strafverfolgung, da die Zahl der Verurteilungen wegen Menschenhandels seit dem Jahr 2009 in Deutschland zurückgehe, Haftstrafen häufig nicht der Schwere der Tat entsprächen und zu oft ausgesetzt würden.

Den übersetzten Länderbericht für Deutschland finden Sie hier.

Fachtagung: Menschenhandel in Deutschland – Nachfrage im Fokus Vorträge sind online

By sexuelle Ausbeutung

Vom 21. bis 23. Februar fand in Zusammenarbeit mit der Konrad-Adenauer-Stiftung sowie unseren Bündnismitgliedern International Justice Mission und dem Netzwerk gegen Menschenhandel unsere Fachtagung zum Thema „Menschenhandel in und nach Deutschland – Nachfrage im Fokus“ statt. Wir waren begeistert über das große Interesse an dem Thema.
Viele der hochkarätigen Vorträge, Podiumsdiskussionen und Workshops können unter folgendem Link nachgehört werden: https://fachtagung-mid.de/uebersicht/