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Am 09.11.1208 fand das vom Verein „AugsburgerInnen gegen Menschenhandel e.V.“ initiierte Podiumsgespräch „Frauenhandel und das Prostituiertenschutzgesetz“ statt.

Die etwa 70 Interessierten wurden von Klaus Engelmohr, Vorstand des Vereins, begrüßt und mit der Frage konfrontiert, ob das vor gut einem Jahr in Kraft getretene Gesetz auch Wirkung zeigt. Die Talkrunde bestand aus Dirk Wurm (Ordnungsreferent Augsburg), Manfred Paulus, Dr. Inge Kleine, Martin Warnecke und Sabina Rasinariu (Gesundheitsamt Augsburg).

In Augsburg arbeiten etwa 600 Prostituierte. Laut Rasinariu, die regelmäßig Kontakt zu vielen der Frauen hat, sei es schwer herauszufinden, ob sie sich freiwillig oder unter Zwang prostituieren, was oftmals an der Sprachbarriere, aber auch am Druck seitens der Zuhälter liegt. Manfred Paulus ist überzeugt, dass sich mehr als 95% der Frauen in Deutschland in der Zwangsprostitution befänden. In Augsburg kämpfe man für echte Verbesserungen, so Dirk Wurm, es gäbe aufsuchende Millieusozialarbeit in Zusammenarbeit mit SOLWODI, um Frauen den Ausstieg zu erleichtern. Nur wenige Frauen jedoch wagen den Ausstieg, Gründe dafür sind Angst vor den Zuhälterbanden, Scham, Schulden.
Das Deutsche Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) schreibe Auflagen für die Bordelle und die Frauen vor, ein Opferschutz fehle jedoch komplett, es setze Freiwilligkeit für die Prostitution voraus und gehe an den vorherrschenden Problemen vorbei, so Dr. Inge Kleine. Die organisierte Kriminalität werde dadurch nicht bekämpft. Paulus bezeichnete das Gesetz als „Täterschutzgesetz“.

In einigen europäischen Ländern ist die Gesetzeslage, ebenso das Frauenbild anders: Dort ist Sexkauf verboten und es müsse auch in Deutschland ein Umdenkungsprozess stattfinden, so Martin Warnecke. Die Kriminalisierung der Freier würde dazu führen, dass Frauen nicht mehr als Ware gesehen werden. Deutschland läge als zentral-europäisches Land in der Verantwortung, sich an die anderen Länder anzugleichen, Prostitution prinzipiell als Gewalt gegen Frauen anzusehen und einen Opferschutz zu gewährleisten.