Tag

ProstSchG

Scharfe Kritik an der Evaluation des Prostituierten-schutzgesetzes (ProstSchG)

By Allgemein, Prostitutionspolitik

Expertinnen und Experten fordern bei Berliner Veranstaltung grundlegendes Umdenken und kritisieren wissenschaftliche Mängel der staatlich beauftragten Untersuchung

Seit 2002 wird Prostitution in Deutschland reguliert. Hierzu wurde erst das Prostitutionsgesetz eingeführt, 2017 dann das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), das u.a. dem Umstand Rechnung tragen sollte, dass viele Menschen in der Prostitution Gewalt erleiden und besser beschützt werden müssen. Im ProstSchG selbst war eine Evaluation des Gesetzes bereits vorgesehen. Das Familienministerium (BMBFSFJ) beauftragte das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN), welches in Folge drei Jahre hierzu arbeitete und das Ergebnis am 24. Juni 2025 veröffentlichte.
Vor diesem Hintergrund diskutierten am 25. September 2025 Fachleute aus Wissenschaft und Praxis im Hopfingerbräu am Brandenburger Tor. Die Veranstaltung von Gemeinsam gegen Menschenhandel und Renovabis mit rund 40 Teilnehmenden stand unter dem Titel „Wohin jetzt? Schritte nach der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes“ und richtete sich insbesondere auch an politische Entscheidungsträger und -trägerinnen.

Die aktuelle Gesetzeslage nützt den Profiteuren

Die Vortragenden waren sich einig und stellten der Evaluation ein sehr mangelhaftes Urteil aus: So bewertete die Soziologin Manuela Schon (vorab aufgezeichnetes Videogespräch) die Evaluation als „unglaublich naiv“ und wissenschaftlich nicht ernst zu nehmen. Sie kritisierte das fehlende Face-to-Face-Sample sowie die „unrealistische Darstellung der ‚Durchschnittsprostituierten‘ als gebildete Deutsche im Nebenerwerb“.
Der Rechtswissenschaftler Dr. Jakob Drobnik stellte fest, es handle sich nicht wirklich um eine Evaluation. Dies machte er daran fest, dass „die zentrale Frage, ob das Gesetz der eigentlichen Zielgruppe nützlich sei, gar nicht richtig gestellt und somit auch nicht beantwortet wurde.“ Denn Fakt sei, dass das Gesetz letztlich denen nütze, die wirtschaftlich von der Prostitution profitierten – und eben nicht den betroffenen prostituierten Frauen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland schüfen zudem eine legale Basis für die Organisierte Kriminalität. Der zynische Vorteil dieses Geschäfts bestehe darin, dass Frauen, im Gegensatz zu Waffen und Drogen, mehrfach verkauft werden können.
Die Aussteigerin Sophie prangerte das lange Warten auf die Evaluation als „Aufschieberei“ an, während im Dunkelfeld weiter Schaden für Betroffene entstanden sei. „In Deutschland scheint es der Wunsch vieler zu sein, Prostitution als Sehnsuchtsort zu retten“, so Sophie. Diese Utopie müsse endlich ein Ende finden. Hierzu forderte sie Aufklärung, Ausstiegshilfen und die Kriminalisierung der Profiteure.

Veranstalter und Vortragende fordern das Nordische Modell

Die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier nannte die in der Evaluation präsentierten Zahlen „lächerlich“ und betonte, die Besetzung der angekündigten Kommission von Expertinnen und Experten sei nun entscheidend. Letztlich ginge es nun um die Frage: „Was traut sich die Politik?“. Aktivistinnen und Aktivisten, die sich für das Nordische Modell in Deutschland einsetzen, ermutigte sie dazu, nicht aufzugeben, sondern immer weiter nach vorne zu denken. Sie habe Hochachtung für Betroffene und Aussteigerinnen, die sich der Diskussion immer wieder stellten.
Frank Heinrich, ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender von Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V., der die Diskussion moderierte, ermutigte alle Anwesenden abschließend dazu, dranzubleiben und sich weiter für Sensibilisierung durch Öffentlichkeitsarbeit einzusetzen. Sein Wunsch sei hier vor allem: „Es müssen sich endlich auch mehr Männer an der Debatte beteiligten.“


Einstimmig forderten Veranstalter und Vortragende das sogenannte Nordische Modell (Gleichstellungsmodell) der Prostitutionspolitik für Deutschland. In diesem Vier-Säulen-Modell, das bereits in Ländern wie Schweden, Irland, Israel und Frankreich Anwendung findet, werden Menschen in der Prostitution entkriminalisiert, aber Freier und Profiteure bestraft. Außerdem gibt es Ausstiegshilfe und Unterstützung für Betroffene sowie Sensibilisierung und Schulung von Behörden sowie der allgemeinen Gesellschaft.

Beate Müller-Gemmecke (ehem. MdB, Bündnis 90/Die Grünen), Leni Breymeier, (ehem. MdB, SPD), Caroline Sander (GGMH), Simone Kleinert (Bundesverband Nordisches Modell)

Augsburger Podiumsgespräch: Prostituiertenschutzgesetz schützt Täter!

By Bündnis

Am 09.11.1208 fand das vom Verein „AugsburgerInnen gegen Menschenhandel e.V.“ initiierte Podiumsgespräch „Frauenhandel und das Prostituiertenschutzgesetz“ statt.

Die etwa 70 Interessierten wurden von Klaus Engelmohr, Vorstand des Vereins, begrüßt und mit der Frage konfrontiert, ob das vor gut einem Jahr in Kraft getretene Gesetz auch Wirkung zeigt. Die Talkrunde bestand aus Dirk Wurm (Ordnungsreferent Augsburg), Manfred Paulus, Dr. Inge Kleine, Martin Warnecke und Sabina Rasinariu (Gesundheitsamt Augsburg).

In Augsburg arbeiten etwa 600 Prostituierte. Laut Rasinariu, die regelmäßig Kontakt zu vielen der Frauen hat, sei es schwer herauszufinden, ob sie sich freiwillig oder unter Zwang prostituieren, was oftmals an der Sprachbarriere, aber auch am Druck seitens der Zuhälter liegt. Manfred Paulus ist überzeugt, dass sich mehr als 95% der Frauen in Deutschland in der Zwangsprostitution befänden. In Augsburg kämpfe man für echte Verbesserungen, so Dirk Wurm, es gäbe aufsuchende Millieusozialarbeit in Zusammenarbeit mit SOLWODI, um Frauen den Ausstieg zu erleichtern. Nur wenige Frauen jedoch wagen den Ausstieg, Gründe dafür sind Angst vor den Zuhälterbanden, Scham, Schulden.
Das Deutsche Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) schreibe Auflagen für die Bordelle und die Frauen vor, ein Opferschutz fehle jedoch komplett, es setze Freiwilligkeit für die Prostitution voraus und gehe an den vorherrschenden Problemen vorbei, so Dr. Inge Kleine. Die organisierte Kriminalität werde dadurch nicht bekämpft. Paulus bezeichnete das Gesetz als „Täterschutzgesetz“.

In einigen europäischen Ländern ist die Gesetzeslage, ebenso das Frauenbild anders: Dort ist Sexkauf verboten und es müsse auch in Deutschland ein Umdenkungsprozess stattfinden, so Martin Warnecke. Die Kriminalisierung der Freier würde dazu führen, dass Frauen nicht mehr als Ware gesehen werden. Deutschland läge als zentral-europäisches Land in der Verantwortung, sich an die anderen Länder anzugleichen, Prostitution prinzipiell als Gewalt gegen Frauen anzusehen und einen Opferschutz zu gewährleisten.

KARO-Fachtag zum Prostituiertenschutzgesetz

By Bündnis

Am 23. November führte Karo e.V. einen interdisziplinärer Fachtag zum Prostituiertenschutzgesetz in Plauen durch: „Zwischen Milieu- und Behördenstrukturen. Wie können Schutz und Hilfe gelingen?“

„Elend lässt sich gut fi**en.“ sagte der Freier zu ihr. Das ist ein Zitat aus den berührenden und aufwühlenden Erfahrungen einer Überlebenden der Prostitution, die zum Fachtag von KARO e.V. in Plauen sprach.
Es war eine hochkarätige, eindrückliche und erschreckende Fachtagung zu Prostitution und Menschenhandel mit ausgewiesenen ExpertInnen zum Thema.

Die Bundestagsabgeordnete Yvonne Magwas ließ ein Grußwort zukommen, daraus entstammt folgendes Zitat: „Karo e.V. leistet mit seinem Einsatz eine unglaublich wertvolle Arbeit für Frauen. Dafür gebühren Ihnen sowie allen Unterstützern großer Dank und Anerkennung. Dabei legen Sie den Finger auch in die Wunde, sind „unbequem“ und vertreten eine klare Haltung. Das ist gut so! Denn Frauenrechte sind nicht verhandelbar. Sie müssen von Gesellschaft und Politik eingefordert werden. Und wenn die Gefahr besteht, dass sie untergraben werden, müssen wir sie verteidigen.“

Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz – „Die Absichten des Gesetzgebers werden zunichte gemacht“

By Prostitutionspolitik

Pressemitteilung

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) trat am 1. Juli 2017 in Kraft mit dem Ziel, die Situation von Frauen in der Prostitution zu verbessern. Wesentliche Grundrechte wie sexuelle Selbstbestimmung, persönliche Freiheit und Gesundheit, die bei der Ausübung der Prostitutionstätigkeit besonders gefährdet sind, sollten besser geschützt werden. Ein Jahr nach der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes sind in den 16 Bundesländern gravierende Unterschiede bei der Umsetzung feststellbar.

Während Nordrhein-Westfalen mit seiner zügig verabschiedeten Durchführungsverordnung allen Bundesländern exemplarisch zeigte, dass es sehr gut möglich war, das Gesetz in der dafür vorgesehenen Zeit umzusetzen, gibt es ein Jahr nach seiner Einführung immer noch Länder, die mit der Umsetzung weit zurückliegen. In Berlin können sich betroffene Frauen zum Beispiel bis zum heutigen Tag nur den Versuch einer Anmeldung bestätigen lassen; die obligatorische Gesundheitsberatung wird noch nicht angeboten. Dieses wirft berechtigte Fragen bezüglich des politischen Willens auf.

Ebenfalls besorgniserregend ist die Tatsache, dass einige Länder, darunter Bayern, Hessen und Sachsen-Anhalt für Anmeldung und Gesundheitsberatung zum Teil erhebliche Gebühren erheben.

Frank Heinrich, Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Bündnisses Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V. erklärt hierzu:

„Es war erklärtes Ziel des Gesetzgebers, durch dieses neue Gesetz gerade den Frauen, die in prekären Umständen leben und daher besonders gefährdet für sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel sind, verlässlichen Zugang zu Informationen über ihre Rechte, Pflichten und Unterstützungsangebote zu ermöglichen. Durch Kenntnis ihrer Rechte und vorhandener Hilfsangebote sollten sie in die Lage versetzt werden, diese Rechte einfordern und selbstbestimmt leben zu können. Diese Absichten des Gesetzgebers werden durch die Erhebung von Gebühren untergraben.“

Aufgrund der hohen Armutsprostitution in Deutschland wird damit einer großen Anzahl an Frauen der Zugang zu Anmeldung und Beratung nahezu unmöglich gemacht. Auf diese Weise werden nicht nur wesentliche Ziele des Gesetzes nicht erreicht, sondern die Situation besonders gefährdeter Frauen wird zusätzlich erschwert.

Gemeinsam gegen Menschenhandel fordert die betreffenden Länder dazu auf, auf eine Erhebung von Gebühren zu verzichten und die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes baldmöglichst und bestmöglich im Sinne des Gesetzgebers umzusetzen. 

Die zögerliche Umsetzung in den einzelnen Bundesländern hat sich schon 2017 kurz nach Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes abgezeichnet (siehe unsere damalige Pressemeldung HIER)

Klicken Sie auf das Titelbild, um die Pressemitteilung herunterzuladen:

Photo by Gio on Unsplash