Die Rolle der Nachfrage
Am 15. Juni veröffentlichte die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) einen umfassenden Bericht zur Bekämpfung der Nachfrage, die den Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung begünstigt. Der Bericht basiert auf einer mehrjährigen Forschungstätigkeit und der Analyse rechtlicher und statistischer Daten von über 50 nationalen Regierungen sowie von internationalen und zivilgesellschaftlichen Organisationen.
In der Einleitung bezeichnet OSZE-Sonderbeauftragter und Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels Valiant Richey die Nachfrage als einen zentralen Faktor bei allen Formen des Menschenhandels, hebt aber ihren direkten und besonders ausgeprägten Einfluss in Bezug auf Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung hervor. Erklärend führt er an, dass Opfer und Endverbraucher im Fall der sexuellen Ausbeutung direkt aufeinanderträfen: Der Käufer verursacht nicht nur den Anreiz zum Menschenhandel, er fügt der betroffenen Person selbst akut Schaden zu.
Laut Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) werden jährlich schätzungsweise fast 100 Milliarden Dollar durch den Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung erwirtschaftet. Diese Summe macht Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung profitabler als jedes Unternehmen weltweit.
OSZE-Länder sind verpflichtet, Nachfrage zu bekämpfen
Trotz der eindeutigen Rolle des Verbrauchers als wirtschaftlicher Katalysator für die Ausbeutung, wird das Thema der Nachfrage Richey zufolge in Diskussionen auf internationaler Ebene zur Bekämpfung des Menschenhandels oft vernachlässigt. Initiativen zur Einschränkung der Nachfrage auf nationaler Ebene – meist Kampagnen zur Bewusstseinsbildung – beobachtet der Bericht in etwa der Hälfte (27) der OSZE-Teilnehmerstaaten. Er betont aber, dass alle OSZE-Teilnehmerstaaten politisch oder rechtlich dazu verpflichtet sind, die Nachfrage zu unterbinden, sei es aufgrund der Annahme von OSZE-Beschlüssen oder durch die Tatsache, dass sie Vertragsstaat des Palermo-Protokolls sind.
Der 88-seitige Bericht, der in sechs Kapitel unterteilt ist, skizziert zunächst strategische Gründe, warum die Teilnehmerstaaten sich mit dem Thema der Nachfrage auseinandersetzen sollten (Kapitel 1), stellt im nächsten Schritt die bestehenden internationalen Verpflichtungen vor (Kapitel 2) und untersucht dann die aktuell angewendeten Methoden zur Bekämpfung der Nachfrage durch Strafrechtssysteme (Kapitel 3) und Präventionsmaßnahmen zur Bewusstseinsbildung (Kapitel 4). Abschließend werden Schlussfolgerungen zusammengefasst (Kapitel 5) und Empfehlungen für die OSZE-Teilnehmerstaaten ausgesprochen (Kapitel 6).
Allgemeine Empfehlungen
Die Empfehlungen des Berichts lauten:
- Die vollständige Umsetzung bestehender Rechtsinstrumente und politische Verpflichtungen
- Die Einbindung des Themas der Nachfrage in nationale Strategien zur Bekämpfung des Menschenhandels
- Entwicklung eines ganzheitlichen Ansatzes in der Bekämpfung der Nachfrage
- Die Verabschiedung effektiverer strafrechtlicher Maßnahmen
- Die tatsächliche Umsetzung strafrechtlicher Maßnahmen
- Regierungen sollten in Bezug auf Initiativen zur Eindämmung der Nachfrage eine führende Rolle übernehmen
- Die vermehrte Durchführung von Kampagnen und Bildungsprogrammen, die sich an Jugendliche und potenzielle zukünftige Nutzer wenden
- Investitionen in Innovation und die Priorisierung von Online-Methoden zur Bekämpfung und Abschreckung
- Zusätzliche Anstrengungen bei der Schulung von Schlüsselindustrien
- Einbindung ehemaliger Betroffener des Menschenhandels bei Initiativen, die Nachfrage eindämmen sollen
- Bereitstellung zusätzlicher Services für Betroffene und die Finanzierung von Ausstiegsstrategien
- Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
- Zusätzliche Forschung über die Wirkung aktueller Initiativen auf Verbraucher und die Nachfrage an sich
Die Lage in Deutschland
Im deutschen Zusammenhang erscheinen unter anderem die Empfehlungen der OSZE-Studie in Bezug auf Kriminalisierung interessant. So legt der Bericht nahe, dass eine Kriminalisierung der wissentlichen Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Betroffenen des Menschenhandels zwar eine wichtige Maßnahme sei, jedoch nur eine geringe Wirkung erziele. Aufgrund der Struktur solcher Gesetze käme es häufig zu Defiziten in der Umsetzung. Strafverfolgungsbehörden müssten beispielsweise nachweisen, dass Sexkäufer von der Zwangslage einer Betroffenen gewusst hätten.
In Deutschland hat die Bundesregierung fast zeitgleich mit der Veröffentlichung des OSZE-Berichts genau diesbezüglich eine Gesetzesänderung beschlossen. Mit der Änderung von Paragraph 232a Absatz 6 des Strafgesetzbuches, der die Strafbarkeit von Freiern regelt, müssen Behörden den Freiern nicht länger den Vorsatz nachweisen, eine offensichtliche Zwangslage einer prostituierten Frau in Anspruch genommen zu haben, sondern Freier müssten im Gegenzug nachweisen, dass sie von dieser nichts bemerkt hätten (siehe Blogbeitrag „Bundesregierung verschärft die Strafbarkeit von Freiern und kündigt Gelder für Ausstiegshilfen an“).
Auch bezüglich der Empfehlung des OSZE-Berichts, den Zugang zu Ausstiegsstrategien für alle in der Prostitution tätigen Personen, insbesondere für Risikogruppen, unabhängig von ihrem Status als Opfer von Menschenhandel zugänglich zu machen, hat die Bundesregierung einen Schritt in die richtige Richtung getan. Sie hat ein 20 Millionen Euro umfassendes Programm der Ausstiegshilfe immerhin für minderjährige und schwangere Prostituierte als Risikogruppe auf den Weg gebracht.
Ob beide Entwicklungen nun zu einer erfolgreicheren Bekämpfung der Nachfrage und damit des Menschenhandels an sich in Deutschland führen, wird sich in den nächsten Jahren abzeichnen. Zwischen 2022 und 2024 will die Regierung die aktuelle Gesetzeslage evaluieren lassen, bevor es möglicherweise zu weiteren Änderungen, z.B. in Richtung eines Sexkaufverbots im Sinne des Nordischen Modells, kommt.
Der Bericht steht auf Englisch zum Download zur Verfügung: Discouraging the demand that fosters trafficking for the purpose of sexual exploitation | OSCE