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Monthly Archives

Juli 2021

Diakonie Deutschland positioniert sich gegen ein Sexkaufverbot

By Prostitutionspolitik

10-Punkte Papier für die soziale Arbeit

2015 bezog die Diakonie in einem 10-Punkte Papier für die soziale Arbeit mit Prostituierten und Betroffenen von Menschenhandel Position zum Thema Prostitution und Menschenhandel und stellte klar, dass sie ausdrücklich nicht ein Verbot der Prostitution unterstützt, da dies eine weitere Stigmatisierung der Prostituierten zur Folge hätte. In diesem Papier wird nicht zwischen Prostitutionsverbot und Sexkaufverbot unterschieden. Ein Verbot der Prostitution wie beispielsweise in Rumänien, Albanien oder Serbien bestraft auch prostituierte Frauen, was ihre häufig prekäre Situation nur noch verschärft. Bei einem Sexkaufverbot werden Frauen in der Prostitution jedoch nicht kriminalisiert.

Die Diakonie erkannte damals an, dass sich Frauen und Männer, die sich prostituieren oder sexuell ausgebeutet werden, meist in sozialen Notlagen befinden, und mahnte, dass sowohl Freier als auch die unmittelbaren Profiteure, die als Clubbesitzer und Vermieter hohe Gewinne erzielen, verantwortlich einzubeziehen seien.

Positionspapier: Unterstützung statt Sexkaufverbot

Im November 2019 veröffentlichte sie zusammen mit der Deutschen Aidshilfe, dem Deutschen Frauenrat, dem Deutschen Juristinnenbund und einzelnen Fachberatungsstellen ein gemeinsames Positionspapier mit dem Titel „Unterstützung statt Sexkaufverbot“, das auf die zu dem Zeitpunkt in Deutschland neu belebte Debatte über den Umgang mit Prostitution reagierte. Entsprechend des Titels sprachen sich die Organisationen gegen ein Sexkaufverbot aus und argumentierten, eine Kriminalisierung von „Sexarbeit“ schütze Prostituierte nicht vor Zwang, sondern führe zu mehr Gesundheitsrisiken, Gewalt und prekären Lebensverhältnissen.

Während hier weiterhin anerkannt wurde, dass die Arbeit in der Prostitution „körperlich belastend und mit Gesundheitsrisiken verbunden“ sein kann, wurde zugleich auf die „vielfältigen“ Lebenssituationen und Arbeitsbedingungen von „Sexarbeiter_innen“ hingewiesen: „Die einen haben sich aus freien Stücken für diesen Beruf entschieden und betonen ihr Recht darauf. Für andere ist diese Arbeit die einfachste Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wieder andere stehen mangels Zugang zu anderen Arbeitsmöglichkeiten und aufgrund materieller Not unter Druck. Manche haben mit Drogenabhängigkeit zu kämpfen. Und manche sind tatsächlich Opfer von Gewalt.“ (Hervorh. durch Verf.) In diesem Papier findet die Verantwortung von unmittelbaren Profiteuren keine Erwähnung mehr.

Broschüre nach der Pandemie spricht sich für Regulierung aus

Nach einer Pressemeldung während der Pandemie 2020, brachte die Diakonie Deutschland im März 2021 eine Broschüre heraus, in der sie erklärt, warum sie sich gegen ein Sexkaufverbot in Deutschland einsetzt. Das 10-seitige Dokument bezieht sich bereits in der Einleitung auf das Positionspapier von 2019 und wiederholt – in eigenen Worten – dieselbe Argumentation und dieselben Forderungen.

Primär wird kritisiert, dass mit einem Sexkaufverbot die Menschen, die man mit einem Sexkaufverbot eigentlich schützen wolle, in prekäre und gefährliche Arbeitsverhältnisse und -bedingungen gezwungen würden. Als Beispiel wird die Situation der Betroffenen während der Einschränkungen in Verbindung mit der Corona-Pandemie genannt. Hier hätte sich gezeigt, dass Verbote Prostitution nicht verhindern, sondern vielmehr in die Illegalität drängen würden. Dabei bleibt jedoch unberücksichtigt, dass während der Corona-Krise prostituierte Frauen in den meisten Städten ebenfalls mit Bußgeldern belegt wurden und dass ihnen kaum Alternativen zu einer Arbeit in der Prostitution angeboten wurden. Daher ist ein unmittelbarer Vergleich mit dem Sexkaufverbot nach dem sogenannten Nordischen Modell hier irreführend.

Anstelle eines Sexkaufverbots ist gemäß der Diakonie der bisherige deutsche Ansatz der Regulierung von Prostitution der richtige Weg. Eventuelle Missstände seien insbesondere auf eine mangelnde Durchsetzung der bestehenden Gesetze zurückzuführen. Dem müsse mit mehr Schulungen und mehr personellen Ressourcen entgegengewirkt werden.

Die Diakonie warnt davor, die „reguläre Prostitution“ mit Themen wie Menschenhandel, Zwang zur Prostitution oder sexueller Ausbeutung zu vermischen. Es sei wichtig, diese Themen voneinander zu trennen – auch wenn „die Grenzen fließend“ seien. In ihren Forderungen spricht sich die Diakonie Deutschland abschließend für eine Stärkung der Selbstbestimmung, Selbstbe­hauptung und Selbstorganisation aus, für den Ausbau von Fachberatungsstellen und Verbesserungen im gesundheitlichen Bereich. Auch ein verbesserter Schutz für Betroffene des Menschenhandels sei notwendig.

Die komplette Broschüre kann auf der Homepage der Diakonie Deutschland heruntergeladen werden: Prostituierte beraten und unterstützen: „Rechte stärken – Respekt zeigen.“ – Infoportal – Diakonie Deutschland

Harsche Kritik für Deutschlands und Neuseelands Prostitutionspolitik

By Prostitutionspolitik

Neuseeländisches Gesetz nicht so fortschrittlich wie gedacht

In einem neuen Bericht von Juni 2021 vergleicht die internationale Organisation Coalition against Trafficking in Women (CATW, Koalition gegen den Frauenhandel, Übers. durch die Verf.) die Prostitutionsgesetze, die seit 2002 in Deutschland und in Neuseeland in Kraft getreten sind.

Während die Deutsche Gesetzgebung, vor allem vor der Änderung von 2017, international stark kritisiert wird, wird das Neuseeländische Modell häufig als fortschrittlicher Ansatz gelobt. Mit dieser Haltung will CATW aufräumen und erklärt gleich zu Beginn des Berichts: „Beide Gesetze tragen zur Erweiterung des Prostitutionsmarktes bei, ermächtigen Sexkäufer, legitimieren Zuhälter und Bordellbesitzer und erhöhen den Sexhandel.“ (Übers. durch die Verf.)

Auf acht Seiten vergleicht der Bericht im Folgenden gut illustriert und übersichtlich graphisch dargestellt beide Länder in Bezug auf verschiedene Aspekte. Auf weiteren vier Seiten lassen sich alle im Bericht verwendeten Quellen nachprüfen und kleine Infoboxen weisen auf mehr unangenehme Fakten in beiden Ländern hin, beispielsweise auf die Verurteilung des deutschen Bordellbesitzers Rudloff, der lange als „Saubermann“ galt während er im Hintergrund von Menschenhandel profitierte.

Unterschiedliche Wahrnehmung, aber klare Parallelen in Prostitutionspolitik

Im Vergleich zeigt sich, dass beide Länder in Bezug auf ihre Prostitutionspolitik zwar international unterschiedlich wahrgenommen werden, aber bereits angefangen bei ihrem historischen Hintergrund Parallelen aufweisen. Auch in der gesamten Struktur und Charakterisierung des Prostitutionsmarktes – Prostituierte, Sexkäufer, Regulierungen für Bordelle, Auswirkungen auf die Gesellschaft etc. – ähneln sich Deutschland und Neuseeland stark.

CATW kritisiert abschließend: „Beide Länder ignorieren weiterhin die systemische Marginalisierung und die Gefährdung von Menschen in der Prostitution. Indem sie Prostitution als ‚Arbeit‘ bezeichnen, belasten beide prostituierte Personen unfairerweise mit den Pflichten eines Arbeitnehmers (z.B. Steuern), während sie ihnen wenig bis gar keine der Vorteile und keinen Schutz vor Ausbeutern einräumen – es sei denn, Betroffene sind in der Lage, einen Fall vor Gericht zu bringen.“ (Übers. durch die Verf.)

Hier findet sich der Bericht zum Download auf Englisch: Germany-New-Zealand-A-Comparison-in-Prostitution-Law-FINAL.pdf (catwinternational.org)

Quelle Bild: CATW International

KAS-Studie mit Empfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung des Nordischen Modells

By Forschung

So ist das Nordische Modell aufgebaut

In ihrer von der Konrad-Adenauer-Stiftung geförderten Studie “Perspectives on the Swedish Model to Prevent and Combat Prostitution and Trafficking” („Sichtweisen auf das schwedische Modell zur Verhinderung und Bekämpfung von Prostitution und Menschenhandel“, Übers. durch den Verf.) gibt Dr.in Wanjiku Kaime Atterhög, leitende Forscherin und Dozentin der Abteilung für Psychologie und Sozialarbeit an der Mid Sweden University, zuerst einen Überblick über die Geschichte und den aktuellen Stand des sogenannten „Schwedischen“ oder „Nordischen Modells“ und spricht anschließend Empfehlungen zur zukünftigen Verbesserung der Umsetzung aus.

Der 20-seitige Bericht in englischer Sprache ist leicht lesbar und erlaubt es Interessierten, sich ein gutes Bild von der Lage rund um das Schwedische Gesetz zu Prostitution und Menschenhandel zu machen. Atterhög hat sich insbesondere 2018 und 2021 intensiv mit dem Thema beschäftigt und praktische Forschungsarbeiten in Schweden durchgeführt, auf die sie in der Studie Bezug nimmt.

Sie erklärt, wie das Schwedische oder Nordische Modell aus drei Säulen oder Komponenten besteht, die in ihrer Gesamtheit wichtig für die Wirkung des Gesetzes sind. So stellt die Bestrafung des Sexkaufes nur eine Säule dar, die zum einen von der sozialen und zum anderen von der edukativen Säule begleitet wird. Atterhög erklärt, welche bedeutende Rolle gerade die soziale Komponente in der Vorbereitung des Schwedischen Gesetzes spielte und zitiert hierfür aus der Empfehlung zum 1999 in Kraft getretenen Gesetz: „A very important part of the work to reduce prostitution is the efforts made by social services…”. Auch der dritten, edukativen Komponente, die das Ziel einer gesellschaftlichen Veränderung bezüglich der Einstellung zum Thema Prostitution bzw. Sexkauf verfolgt, misst sie eine bedeutende Rolle zu.

Hier besteht noch Handlungsbedarf

Handlungsbedarf sieht sie in Schweden in der edukativen, vor allem aber im Bereich der sozialen Säule. Diese müsse gestärkt und besser finanziert werden. So zeigten die Ergebnisse ihrer Forschungen, dass Unterstützungsleistungen derzeit vor allem von zivilgesellschaftlichen Organisationen und nur in geringem Maße von staatlichen Institutionen geleistet werden. Es fehle eine klare Strategie und klare Richtlinien, um Personen, die aus der Prostitution aussteigen wollten, effektiv – vor allem auch langfristig – zu unterstützen und zu begleiten.

Sie betont, dass ein großer Teil der Personen, die in der Prostitution tätig sind oder zum Zweck der sexuellen Ausbeutung nach Schweden gehandelt werden, nicht schwedische Staatsangehörige seien. Afrikanische undokumentierte Frauen in der Prostitution seien sich der Gesetzeslage in Schweden oft nicht bewusst und hätten daher Angst davor, identifiziert und abgeschoben zu werden, obwohl sie in Schweden nicht kriminalisiert würden. Hier fehle es also an erreichbarer Information. Darüber hinaus erhielten nur sehr wenige identifizierte Betroffene des Menschenhandels längerfristige Aufenthaltsgenehmigungen oder Asyl aus humanitären Gründen und es gebe nicht genügend Schutzhäuser, die Betroffene für eine längere Zeit aufnehmen könnten.

Ländern, die das Nordische Modell übernehmen wollen, empfiehlt Atterhög, ein klares Verständnis bezüglich des Zusammenhangs der Phänomene Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zu erlangen und allen drei Komponenten des Modells die gleiche Priorität und Finanzierung einzuräumen. Die Nachbetreuung von Aussteigerinnen aus der Prostitution in den verschiedenen Phasen der Betreuung und das Angebot nachhaltiger Alternativen sei hier besonders wichtig, um den Kreislauf von Benachteiligung und Ausbeutung zu durchbrechen.

Link zum Download der KAS-Studie: Konrad-Adenauer-Stiftung – Regional Programme Nordic Countries – Perspectives on the Swedish Model to Prevent and Combat Prostitution and Trafficking (kas.de)

Quelle Bild: Konrad-Adenauer-Stiftung

Bundesregierung verschärft die Freierstrafbarkeit

By Prostitutionspolitik

Staatsministerin gibt Reformen bei GGMH-Fachtagung bekannt

In ihrem Beitrag im Rahmen unserer Fachtagung am 24. Juni 2021 kündigte Anette Widmann-Mauz, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands, zwei bedeutende Reformen in der Prostitutionspolitik an.

Wie auch verschiedene Tageszeitungen berichteten, soll zum einen der Paragraph 232a Absatz 6 des Strafgesetzbuches verschärft werden, in dem die Strafbarkeit von Freiern geregelt ist. Im Sinne einer Beweislastumkehr müssten Behörden den Freiern nun nicht länger den Vorsatz nachweisen, eine offensichtliche Zwangslage einer prostituierten Frau in Anspruch genommen zu haben, sondern Freier müssten im Gegenzug nachweisen, dass sie von dieser nichts bemerkt hätten. Ein Herausreden sei nicht mehr so leicht möglich, erklärt die Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier (SPÖ) im Interview mit der Zeit Online und gibt an, dass Freiern nun eine Haftstrafe von drei Jahren drohe, wenn bei einer prostituierten Frau Zeichen von Gewalt, Einschüchterung und Ausbeutung deutlich sichtbar gewesen seien.

Kritiker der liberalen deutschen Prostitutionspolitik weisen schon lange auf die große Problematik ausbeuterischer Strukturen in der Prostitution hin. Wenn auch noch weit von einem Sexkaufverbot für Freier im Sinne des Nordischen Modells entfernt, ist der Beschluss der Bundesregierung für die genannte Verschärfung doch als Schritt in die richtige Richtung zu sehen.

Ebenfalls ein großer Schritt in die richtige Richtung war der Beschluss für ein 20 Millionen Euro umfassendes Programm der Ausstiegshilfe für minderjährige und schwangere Prostituierte. Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende im Bundestag, Nadine Schön (CDU), sagte der FAZ: „Wir wollen die menschenunwürdigen Bedingungen in der Prostitution beenden und Menschenhandel stoppen.“

Weitere Verschärfungen für CDU/CSU denkbar

Bisher nicht durchsetzen konnten sich CDU/CSU laut Artikel der FAZ zum Thema leider mit Vorschlägen wie der Bestrafung von Freiern, die für Sex mit Minderjährigen oder Schwangeren zahlten, oder der Erhöhung des Mindestalters für Prostituierte auf 21.

Zu weiteren Verschärfungen dürfte es laut Einschätzung der FAZ aber in den nächsten Jahren nicht kommen. So hätten SPD und CDU/CSU darauf geeinigt, die Lage von Prostituierten ab 2022 über eine Zeit von drei Jahren zunächst wissenschaftlich evaluieren zu lassen und erst im Anschluss weitere Reformen zu beschließen.

Die Mitschnitte von unserer GGMH Fachtagung 2021 mit Anette Widmann-Mauz als eine der Keynote-Sprecherinnen finden sich hier: Videos – Programm / Program | GGMH Fachtagung 2021

Einen Bericht zur Fachtagung gibt es HIER.

Presseartikel zum Thema:

Regierung will Prostituierte besser schützen (faz.net)

Prostitution: Breymaier: Freier von Prostituierten schärfer bestrafen | ZEIT ONLINE

(2) Sexarbeit und Politik: Koalition will härter gegen Freier vorgehen – Politik – Tagesspiegel

Quelle Bild: Deutscher Bundestag, Fotograf: Marco Urban

Große Reichweite und ein eindringlicher Appell zum Handeln: So war unsere Fachtagung 2021

By sexuelle Ausbeutung

Mit einem dringenden Appell zum Handeln ging unsere zweitägige hochkarätig besetzte virtuelle Konferenz mit über 30 Sprecherinnen und Sprechern über Trends und Strategien der Bekämpfung des Menschenhandels und aller Formen sexueller Ausbeutung am 24. und 25. Juni zu Ende. Zu den rund 600 TeilnehmerInnen gehörten überwiegend Fachleute von Polizei und Ermittlungsbehörden, Regierungsstellen und Botschaften sowie Nichtregierungsorganisationen aus Deutschland sowie aus zahlreichen europäischen und außereuropäischen Ländern.

Veranstaltet wurde die Fachtagung dieses Jahr zusammen mit der Konrad-Adenauer-Stiftung und dem Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE.

Der Schwerpunkt lag auf langfristigen und nachhaltigen politischen Lösungen, der Stärkung der nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen, neuen, vielversprechenden Ansätzen der Strafjustiz und innovativen Ansätzen der Zivilgesellschaft im Umgang mit neuen Trends und Herausforderungen.

Sowohl die ehemaligen Betroffenen unter den Sprecherinnen, als auch die weiteren Expertinnen und Experten, die im Rahmen der vier unterschiedlichen Panels zu Wort kamen, legten einen Schwerpunkt auf das Thema der Nachfrage.

Kevin Hyland OBE, Mitglied der ExpertInnengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) des Europarats, sprach von der Notwendigkeit, den moralischen Kompass in der Gesellschaft zurückzusetzen. Das Wohlergehen der Menschen müsse an erster Stelle stehen und nicht die Wirtschaft und Reichtum. Menschenhandel und alle Formen der sexuellen Ausbeutung geschehen unmittelbar vor unseren Augen und bleiben dennoch verborgen. Wir marginalisierten Betroffene während die Nachfrage unberücksichtigt bleibe und die Täter und Täterinnen straffrei ausgingen. Dies müsse sich dringend ändern. Er forderte: „Wir müssen den Tätern und Täterinnen jeglichen möglichen Profit aus dem Verbrechen des Menschenhandels nehmen!“

Annette Widmann-Mauz, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands, erklärte, die Frauen Union sei nach intensiven Diskussionen zu der gemeinsamen Haltung gelangt, dass Prostitution eben kein Job wie jeder andere sei und es in Deutschland einen Perspektivwechsel brauche, der endlich die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen in den Fokus rückt.

Widmann-Mauz verkündete darüber hinaus, der Bundestag werde in Kürze beschließen, 20 Millionen Euro für Ausstiegshilfen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollten Freier durch eine Beweislastumkehr stärker in die Verantwortung genommen werden. So müssten diese zukünftig nachweisen, dass sie von der Zwangslage einer Betroffenen, von der sie sexuelle Dienstleistungen in Anspruch genommen hatten, nichts gewusst hätten. Diese angekündigte gesetzliche Maßnahme wurden am Freitag nach der Fachtagung von dem Bundestag beschlossen.

Während Prostitution in Deutschland derzeit legal und reguliert ist, machten sich einige Sprecherinnen und Sprecher für das sogenannte “Gleichstellungsmodell” nach dem Vorbild von Frankreich und Schweden stark, das die Gleichstellung der Geschlechter fördert. In beiden Ländern werden Sexkäufer und Zuhälter bestraft, während die in der Prostitution Tätigen entkriminalisiert und beim Ausstieg unterstützt werden. Dieses Modell der Prostitutionspolitik wurde insbesondere von drei der ehemaligen Betroffenen, die bei der Konferenz zu Wort kamen, Sandra Norak, Shandra Woworuntu und Diane Martin CBE, stark befürwortet. In ihrer vehementen Rede stellte Shandra Woworuntu klar: “Prostitution ist eine Form der Unterdrückung, kein Beruf!”

Diane Martin CBE bat in ihrem Statement eindringlich darum, auf die Stimmen der sogenannten “Survivors” (“Überlebende” der Prostitution) zu hören: “Unsere Körper und unsere Seelen sind die Zeugen des entmenschlichenden Systems der Prostitution.” Sie drängte: “Wir müssen die Nachfrage nicht reduzieren, sondern abschaffen!” 

Die Video-Mitschnitte von allen vier Panels der Fachtagung sind bereits auf der Website der Fachtagung unter https://fachtagung2021.ggmh.de/programm für alle Interessierten abrufbar und wir freuen uns bereits jetzt auf unsere Folgekonferenz im Frühjahr 2022 live in Berlin, zu der wir an dieser Stelle schon einmal eine herzliche Einladung aussprechen möchten.